Zu laufenden Prozessen/Verfahren geäußert, was passiert?

6 Antworten

Du musst den Sachverhalt etwas konkreter Beschreiben. Normalerweise darf der Angeklagt offen über sein Verhalten reden. Etwas anderes könnte sich aus zivilrechtlichen Vereinbarungen ergeben... Das hat dann aber nichts konkret mit eine laufenden Verfahren zu tun!

SrbMMusik 
Beitragsersteller
 28.02.2013, 01:17

Wenn man z.B. etwas klaut und das Verfahren noch läuft (über mehrere Tage/Wochen) und man während dieser Zeit jeden seiner Sicht der Dinge erzählt

Es kommt immer drauf an, was man gesagt hat. Pauschal ist es sicherlich nicht verboten, über einen laufenden Prozess zu sprechen - nur in welcher Form man es macht, darauf kommt es an. Behauptest Du beispielsweise etwas, wo Du nicht nachweisen kannst, dass es der Wahrheit entspricht, oder sogar etwas, was sich später als unwahr herausstellt, könnte man das als Üble Nachrede oder Verleumdung interpretieren. Oft wir zu laufenden Verfahren daher geschwiegen, um dem vorzubeugen.

Als Angeklagter musst Du aber weder aussagen, noch die Wahrheit sagen. Dieses findet seine Grenzen darin, dass Du nicht wider besseren Wissens etwas behaupten kannst, was zu Lasten eines anderen geht.

in welchen zusammenhang? als zeuge musst du aussagen, als angeklagter auch.. sonst jannse die aussage verweigern was aber nich grad doll ankommt

SrbMMusik 
Beitragsersteller
 28.02.2013, 01:18

Wenn man z.B. etwas klaut und das Verfahren noch läuft (über mehrere Tage/Wochen) und man während dieser Zeit jeden seiner Sicht der Dinge erzählt

Als Angeklagter muss man in einem strafrechtlichen Prozess nicht aussagen. Zudem wird Schweigen niemals negativ gewertet. Demnach kann es also auch nicht schlecht ankommen...

Es ist so, dass alles, was Du sagst, vor Gericht gegen Dich verwendet werden kann.

Wie Du gewisse Dinge sagst und wie es andere auffassen, sind zweierlei Paar Schuhe ... und nun stell Dir mal vor, Du sagst etwas, derjenige versteht es falsch (möglicherweise tratscht er das noch weiter) und einer derjenigen, die es "falsch" gehört haben, tritt als Zeuge auf ... erzählt sein "gehörtes" und belastet Dich damit (obwohl es nicht der Wahrheit entspricht, Du es aber auch nicht widerlegen kannst).

Deshalb - besser die Klappe halten und nur vor Gericht die Wahrheit sagen ...