Falschaussage bei der Polizei, Anzeige?
Hey zusammen!
In einem Streit mit meinem Nachbarn, habe ich "Halts Maul" zu ihm gesagt. Er zeigte mich darauf hin wegen Beleidigung an und gab bei der Polizei "Halt die Fre**e, du alter Sack, sonst explodiere ich" an, ich habe Zeugen die meine Aussage bestätigen und müsste somit ja sicher sein. Wird er vom Staat wegen Falschaussage im Endeffekt angezeigt?
Danke im Vorraus!
10 Antworten
Wenn du Beschuldigter in einer Strafsache bist, darfst du lügen bis sich die Balken biegen, das hat für dich keine rechtliche Relevanz. Es gibt nur eine Einschränkung, du darfst keinen anderen einer Straftat bezichtigen. In deiner Angelegenheit ist aber auch davon auszugehen, dass der Staatsanwalt das Verfahren einstellt.
@ cool Wenn du das für Blödsinn hältst, dann belege das bitte. Ansonsten mache dich mal über die Strafprozessordnung kundig.
Ich habe eben erst die Frage zu Ende gelesen. Wenn dein Nachbar vor der Polizei eine Falschaussage gemacht hat, so ist das für ihn auch folgenlos. Nur vor Gericht ist er als Zeuge verpflichtet die Wahrheit zu sagen und er könnte bei einer Falschaussage auch strafrechtlich belangt werden.
Korrekte Antwort, vielen Dank ;)
Hier hat aber nicht der Beschuldigte ausgesagt, sondern das Opfer.
Also um erst einmal auf die Frage zu kommen: Ja eine Falschaussage ist eine Straftat und zieht noch mehr mit sich, z.B. die üble Nachrede. Jedoch ist es in deinem Fall alles recht harmlos, d.h. dein Nachbar hat dich ja nur der Beleidigung bezichtigt, was ja lediglich ein Vergehen darstellt. (Anders wäre es z.B. bei einer vorgetäuschten Vergewaltigung).
Aus diesem Grund gehe ist stark davon aus, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden würde. Das passiert bei eher geringwertigen Delikten aus Kosten- und Zeitgründen leider häufig.
LG F4F
Kauf Holzkohle, ein paar Würstchen, was Nichtalkoholisches und lad deinen Nachbarn freundlich zum Grillen ein.
Das ist genau das Gegenteil von dem was er erwartet und damit dürfte sich eine gute Gelegenheit ergeben das Nachbarschaftsverhältnis zu kitten.
Manchmal hilft es über den eigenen Schatten zu springen. Ihre werdet noch Jahre Nachbarn sein, deswegen ist Deeskalation der einzig sinnvolle Weg.
Hey, ja das wäre dann Schlichtweg Verleumdung.
Wenn der Prozess dann laufen würde gegen Dich und du, das hier zur Anzeige bringst und vor Gericht mit den Zeugen aussagst. Würde er A Die Verfahrenskosten incl seines und Deines möglichen Anwalts bezahlen müssen. Weiterhin wird ihn wohl ein Bußgeld bzw. eine Entschädigungszahlung an Dich verhängt werden.
Wenn es soweit überhaupt kommt. Entweder wird das meist eingestellt das Verfahren oder aber schriftliche Verhandlung.
Deine Antwort ist so durcheinander, dass es mir schwer folgt Dir zu folgen.
Was hat der Nachbar z.B. mit den Verfahrenskosten zu tun? Der Nachbar ist doch überhaupt nicht Teil des Verfahrens. Demnach ist es auch nicht möglich, den Nachbarn zur Zahlung eines Bußgeldes oder einer "Entschädigungszahlung" zu verurteilen..
Sry ich war etwas weiter voraus im Gedanken und bin dabei zu weit gehüpft :D
Sollte der Fragesteller aufgrund einer Falschaussage des Nachbarn vor Gericht verurteilt werden, kann er natürlich danach gegen den Nachbarn zivilrechtlich vorgehen und seinen Schaden ersetzt verlangen. Wenn Du das meinstest, dann hast du Recht, aber das hat mit dem jetzigen Ermittlungsverfahren wenig zu tun.
Naja wenig kann auch nicht sagen. Nun gut drum sagte ich ja, bin ich etwas zu weit gerudert...bzw. schon weiter gewesen vom Gedankengang
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann hat Dein Nachbar Dir eine andere Beleidigung unterstellt, als Du sie tatsächlich ausgesprochen hast, oder?
Das wäre nicht strafbar. Eine Falschaussage ist nur strafbar, wenn sie vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft getätigt wird. Auch andere Delikte (§§ 145d, 164 StGB) kommen hier nicht in Betracht. Es mag zwar sein, dass Dein Nachbar nicht die Wahrheit gesagt hat, jedoch ändert sich hierdurch nichts an dem Tatvorwurf der Beleidigung.
Perfekte antwort! :) Dankeschön.
Das ist völliger Blödsinn