Zeugenaussage gegen Freund Pflicht?
Am letzen Samstag kam es zu Auseinandersetzungen gegen über der Polizei mehrere Kollegen und ich waren lautstark in der Altstadt unterwegs. Einer der Freunde beleidigte einen Polizisten als " ScheiBu*en ". Gestern kam ein schreiben von der Polizei ich soll als Zeuge gegen meinen Kollegen aussagen wegen Beleidigung gegen über Beamten. Muss ich das tun? Bin ich also dazu verpflichtet ?
7 Antworten
Die Vorladung der Polizei kannst du ignorieren.
Dann folgt vermutlich in Kürze eine Vorladung vom Staatsanwalt oder dem Gericht.
Dort musst du aussagen.
Gegenüber einem Freund besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Eine falsche uneidliche Aussage ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bestraft. Siehe StGB 153.
Na ja, erst vor Gericht mußt Du erscheinen und auch aussagen.
Du schreibst daß ihr lautstark unterwegs wart. Bei der Auseinandersetzung mit der Polzei ist es sicher auch nicht besonders leise gewesen.
Also ich habe immer große Probleme wenn mehre Leute herumbrüllen, zu verstehen was da so alles gerufen wurde, Wenn doch ist es fast unmöglich, es dann noch einer bestimmten Person zuzuordnen ....
Nein muss du nicht. Das ist eine Einladung der Polizei. Da muss du nicht erscheinen. Erst wenn der Staatsanwalt dich dazu auffordert. Dann muss du es. Bedenke dass du keine Falschaussagen machen darfst. Aber bist du dir den sicher dass du irgendwas gehört hast? ;)
Wenn du aber nicht die Einladung wahrnehmen willst teile es der Polizei einfach mit. Dass du kein Interesse hast. Gründe muss du nicht nennen.
Natürlich war ich so betrunken dass ich nicht mehr alles mitbekommen habe ;) Nur weiß ich nicht was passiert wenn ichs generell verweiger bzw nicht darauf antworte
Eine Pflicht für eine Aussage besteht nur vor Gericht.
Nicht bei der Polizei. Du kannst das Schreiben weg werfen, und die "Einladung" ignorieren, ohne Konsequenzen zu befürchten. Du musst nicht mal absagen..
Beleidigung gegenüber Beamten gibt´s nicht. Nur allgemeine Beleidigung.
Schließlich ist jeder Mensch vor Gericht gleich gestellt.