Hat man vor Gericht gegen einen Beamten überhaupt eine Chance?
Hallo an alle,
im Dezember parkte ich mein Auto etwas über die gekennzeichnete Linie vor meinem Laden.Das Ordnungsamt was mehr mals am Tag vorbeilüft,störte dies nicht. Einige Stunden später hielt ein Polizeiauto und gab mir einen Strafzettel.Da ich dies nicht eingesehen habe kam es zum Gespräch mit einem der Polizisten. Einige Wochen später flatterte ein Gerichtsbeschluss ins Haus.Demnnach wurde ich von dem Beamten angezeigt wegen Beamtenbeleidigung-ich soll ihn beleidigt gesagt haben.450€ Strafe. Als Zeuge steht nur der Beamte selbst auf dem Strafbefehl und keine weitere Person.Ich habe allerdings- und das stimmt wirklich-dieses Wort nie gesagt. ich habe sogar einen Zeugen,der bestätigen kann, dass das es zu keiner Beleidigung kam.Der zeuge hat das Gespräch beim Rauchen mitgehört. Jetzt habe ich die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Hat man vor Gericht überhaupt eine Chance gegen einen Polizeibeamten? Nochmals ich habe einen Zeugen der bestätigen kann,das ich dies nicht gesagt habe.
Vielen Dank für Eure Hilfe
17 Antworten
Mit einem Zeugen hat du sicher gute Karten. Aber die Glaubwürdigkeit des Zeugen spielt auch eine ganz wesentliche Rolle. - Warum sollte dich ein Polizist denn anzeigen, wenn nichts Beleidigendes gesagt worden ist? Das wird der "Knackpunkt" sein!
ein weiterer "Knackpunkt" ist doch die Tatsache, wenn man einen Polizisten im Dienst beleidigt, kommt nicht nach einer Woche (wie es hier labelwriter mitteilt) ein Gerichtsbeschluss, sondern zunächst eine Zeugenladung.
es gab keine zeugenladung,6 wochen nach dem vorfall kam der gerichtsbeschluß
… kommt nicht nach einer Woche (wie es hier labelwriter mitteilt)
Es ist wenig hilfreich, wenn du gleich zwei Mal deutlich preisgibst, dass du nicht richtig gelesen hast.. Da oben steht nicht "nach einer Woche", sondern "nach einigen Wochen".
Und keinem Beschuldigten wird erst mal eine Zeugenladung zugestellt, er ist kein Zeuge.
Natürlich hast du das.
Nur weil er Polizist ist, hat er das Recht nicht für sich gepachtet. Du hast einen Zeugen, er nicht. Also,wenn du es nicht bezahlen möchtest, versuche es.
Rein rechtlich gesehen ist die Beleidigung eines Beamten hier in Deutschland kein eigener Tatbestand, du hättest genauso gut einen Nicht-Beamten beleidigen können - strafbar ist es allerdings in jedem Fall.
Wenn du diese Beleidigung jedoch gar nicht ausgesprochen hast und es zudem noch einen Zeugen dafür gibt, solltest du tatsächlich Widerspruch einlegen - warum etwas zugeben, was man nie getan bzw. gesagt hat? Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist das Gericht verpflichtet, beide Seiten neutral zu bewerten, und mit einem Zeugen an deiner Seite stehst du doch gut da. Lass dich ggf. vorab von einem Anwalt beraten.
Die Polizei gab dir einen Strafzettel und eine Woche später erhielst du einen Gerichtsbeschluss?
Träum mal weiter?
Ob letztlich eine "Chance" vor Gericht besteht, wird dir ein Richter erklären!
6 wochen danach kam der gerichtsbeschluß
Beamtenbeleidigung?? Sowas gibts nicht und steht auch sicher nicht auf deinem Ticket! Es gibt auch keine "Putzfrauen- oder Kfz-Mechanikerbeleidigung"
das ist mir klar,das dies der Knackpunkt ist.Die Frage kann ich allerdings selbst nicht beantworten