Nachbar beschuldigt mich beim ein oder ausparken sein Auto beschädigt zu haben?
Mein Nachbar hat gemeint ich habe sein Auto beim ausparken beschädigt. Allerdings soll dies vor in einem Zeitraum von 4 Wochen passiert sein. Genaues Datum weiß er nicht. Die Polizei wurde gerufen und stellte eindeutig fest das mein Auto keine Beschädigung an den Stellen hat und somit zu 100% ausgeschlossen ist, das ich es war.. Was kann jetzt noch passieren? Ist die Aussage der Polizei genug? Soll ich meiner Versicherung Bescheid geben? Die Polizei hat eine Anzeige gegen unbekannt aufgenommen und mich nicht als Beteiligten. Ich habe auch kein Aktenzeichen bekommen.. Allerdings hat es sich so angehört, das mein Nachbar damit nicht zufrieden ist.. Und irgendwas weiter machen will...
3 Antworten
Dir kann nichts passieren wenn die Polizei zweifelsfrei festgestellt hat, dass du es nicht warst, kannst du deinem Nachbarn mit einem Lächeln begegnen. sollte es zu krass werden, hilft nur noch eine Unterlassungsklage oder eine Anzeige wegen Rufschädigung deinerseits. Sobald du in irgendeiner Weise auf deinen Nachbarn zugehst (Versicherung oder ähnliches) gibst du insgeheim eine Schimd zu und wirfst mir Sicherheit "Benzin ins Feuer", dann gibt dein Nachbar nie Ruhe!
Du kannst im Moment gar nichts tun, der Nachbar ist am Zug. Sollte er wirklich mit einer Forderung an Dich herantreten melde es Deiner Versicherung mit der Schilderung über das was die Polizei festgehalten hat. Schreibe noch dazu welche Polizeidienststelle die Sache aufgenommen hat. Dann wird die Versicherung die Forderung zurückweisen und er kann versuchen zu klagen.
Ich würde sagen nix. Wenn der Nachbar keine Beweise anbringen kann (und die hätte er ja schon vorgebracht), wird der Staatsanwalt nicht ermitteln.
Der Nachbar kann es noch privatrechtlich versuchen, aber wie gesagt - ohne Beweise.
Wenn er seine Behauptung übrigens öffentlich wiederholt, wäre das als Verleumdung strafbar. Das wird zwar so gut wie nie geahndet, reicht aber vielleicht als Drohszenario, um ihn ruhig zu stellen.