Wegen Minusstunden den freien Tag streichen?
Hallo, meine Frage ist ob mir mein freier Tag wegen Minusstunden gestrichen werden darf? Also ich bin Azubi (3. Lehrjahr, in 1-2 Monaten fertig mit der Ausbildung) in einen Möbelhaus. Arbeite meistens von 10 bis 20 Uhr, auch Samstags. Mir wurde gesagt, dass ich jetzt 3-4 Wochen keinen kurz Tag und auch keinen freien Tag mehr habe, da ich zu viele Minusstunden habe (33 Std, da ich zu viel Urlaub genommen habe, sprich: 17 Tage statt 14 Tage). Ist das korrekt?
11 Antworten
Also ist es ok, als Azubi in der Woche an die 50 Arbeitsstunden zu haben?
Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden – das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub
Wenn es Unklarheiten gibt, dann wende Dich an die Nummer im unten genannten Link steht.
Ja, denn du musst die Minusstunden nacharbeiten.
Klar. Wenn du nicht übernommen wirst und gehen musst ,musst du das Geld bzw die Stunden nachzahlen . Die Minusstunden .
SO erging es mir nach der Ausbildung.
Komisch das sie nicht gemerkt haben das du zu viel Urlaub gemacht hast.
Würde aber mal nachrechnen ob das stimmt.
Wenn der Arbeitgeber dir mehr Urlaub genehmigt als du eigentlich hättest, ist er selbst schuld.
Dafür gibt es ja Urlaubsanträge, damit sowohl dein Arbeitgeber als auch du nachweisen könnt, wie viel Urlaub dir zusteht und wie viel du schon genommen hast.
Außerdem stehen die Urlaubstage die dir zustehen sowohl auf dem Ausbildubgsverzrag als auch auf der Gehaltsabrechnung.
Und wenn du minusstunden hast, musst du die eigentlich nicht zurück "zahlen", sofern sie nicht selbst verschuldet sind d.h. wenn du minusstunden gemacht hast weil dein Arbeitgeber dich nach Hause geschickt hat, dann ist es sein Problem.
Ich meine sogar dass der Arbeitgeber bei sowas versichert ist.
Ich bin mir gerade nicht sicher. Grundsätzlich müssen die dir die Möglichkeit geben die Stunden nachzuarbeiten. Offenbar können oder wollen die das nicht und nun ist die Zeit zu knapp.
Ich hatte mal einen Arbeitgeber der mir keine Arbeit geben konnte und ich sozusagen zwangsläufig zuhause saß. Wenn der mir keine Arbeit geben kann, ist das nicht mein Problem. Ich habe den Arbeitgeber dann mit 77 Minusstunden verlassen (war also ein gutes Geschäft für mich).
Bei dir ist es ähnlich. Wenn die nicht rechnen könne und dir zuviel Urlaub gewähren ist das den ihr Problem.
Am Thema vorbei ?
Er SOLL ja nacharbeiten, sein AG schafft ihm ja die Möglichkeiten
Und minus hat er nicbt weil der AG keine Arbeit hatte sondern weil er Zuviel Urlaub genommen hat