Fahrzeuganprall am Wohngebäude ?
Hallo, Wir haben durch einen Fahrzeuganprll einen erheblichen Schaden an unserem Wohngbäude ca. 50000 Euro. Die Schuldfrage ist klar und die Haftpflicht hat auch schon eine Haftung anerkannt. Nun ist es so das unsere Wohngebäudeversicherung den Schaden erst übernimmt weil diese nach Neuwert abrechnen. Und die Haftpflicht nach Zeitwert.danach geht diese in Regress mit der Haftpflichtversicherrung Aber wie ist das mit der Schadensprognose, kann sich das negative Auswirkungen auf unserer Wohngebäudeversicherung haben?
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5 Antworten
Bei der Schadenhöhe kann es sein, dass der Schaden über dem Sublimit für Fahrzeuganprall liegt. Dann müsstet ihr doch gleichzeitig mit dem Haftpflichtversicherer und dem Gebäudeversicherer sprechen.
Bei der Gebäudeversicherung wird die Schadenhäufigkeit oft auch der betroffenen versicherten Gefahr beurteilt. Häufige Leitungswasserschäden sind z. B. ein Indiz für ein grundsätzlich marodes Leitungsnetz und lassen häufige Folgeschäden erwarten.
Häufige Fahrzeuganprallschäden legen die Vermutung nahe, dass das Gebäude an einer ungünstigen Stelle stehen könnte (z. B. in einer Kurve) und überdurchschnittlich gefährdet ist.
Versicherungen haben eine Aversion gegen objektive (Lage, Bauweise, Sanierungszustand) oder subjektive ("Pechvögel") überdurchschnittlich hohe Schadeneintrittswahrschrinlichkeiten, das wird aber höchst individuell bewertet.
Gibt es bei euch sonst noch in den letzten Jahren Schäden und wenn ja welcher Art und Höhe?
@Norbert Uhrig: Dann schauen Sie aber neben dem Sublimit auch auf die Schadenfalldefinition, da ist nämlich in aller Regel von Anprallschäden an "versicherten Gebäuden" die Rede, was die häufiger betroffenen Grundstückseinfriedungen wieder außen vor lässt :-P
@hyfi01,
dies ist aber ein sehr großer Irrtum, denn viele LKW´s verschwinden oft in der Nacht ungesehen nach dem sie ein Haus oder auch eine Grundstücksumzäunung oder Mauer beschädigt haben.
Dann wird der Schaden komplett von der Gebäudeversicherung bezahlt.
Bei der Schadenhöhe kann es sein, dass der Schaden über dem Sublimit für Fahrzeuganprall liegt.
Wenn hier eine maximale Entschädigung von X.XXX € besteht sollte man den Versicherer wechseln.
Solche Schäden passieren öfters und dann wäre es doch schade, wenn man z.B. einen Eigenanteil von etlichen Tausend € selbst zahlen müsste.
Da sollte - sofern noch andere schadenfreie Verträge beim gleichen Versicherer bestehen - üblicherweise noch keine Reaktion erfolgen.
Nein das ist der erste Schaden den wir als Fahrzeuganprall hatten.
Einen Wasserschaden hatten wir vor einigen Jahren. Sonst haben wir keine Schäden .
Versicherer schauen natürlich auch bei der Gebäudeversicherung nach Schadenquoten und -häufigkeit. Wenn ihr in den letzten Jahren schon mehrere Schäden hattet, könnte das nun ein Problem darstellen. Aber wenn das das erste Schadenereignis war, solltet ihr euch nicht zu viele Sorgen machen müssen.
Dass der Vertrag nun für die Versicherung ein Minus Geschäft ist, ist natürlich klar aber das bedeutet nicht, dass der Vertrag jetzt sofort gekündigt oder teurer gemacht wird. Ein Schaden kann schließlich mal passieren und dafür gibt es die Versicherung.
Wichtig ist bei sowas auch die Kundenverbindung, also wie viele Verträge ihr bei dem Versicherer habt.
Und die Haftpflicht nach Zeitwert.danach geht diese in Regress mit der Haftpflichtversicherrung
Nein - den Schaden solltest du deiner Wohngebäude melden, die dir dann die komplette Reparatur bezahlt.
Nachdem der Schadens durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, nimmt die Wohngebäudeversicherung den Haftpflichtversicherer in Regress.
Die ist für solche Schäden die richtige Reihenfolge.
Vielen Dank für die Fachkundige Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe bedeutet das, dass wir in der Schadensquote nicht negativ gewertet werden weil der Haftpflichtversicherer in Regress geht ? Richtig ?
Warum sollte denn der Schaden nicht angelastet werden? Deine Versicherung bekommt doch gar nicht ihren Leistung ersetzt.
Doch sie bekommt ...siehe oben... Den Schaden von der Haftpflicht ersetzt.
Nein.
Das wird wie ein Schaden durch "HÖHERE GEWALT" gewertet.
Das wird wie ein Schaden durch "HÖHERE GEWALT" gewertet.
Hmm, warum sollte ein Fahrzeuganprall ein Ereignis sein, dass "nicht voraussehbar und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbar" sein sollte?
Dem widerspricht aus meiner Sicht, dass es ja eben Gebäudeversicherer gibt, die ein solches Schadenereignis sehr wohl in ihrem Leistungskatalog enthalten haben.
Oder übersehe/missverstehe ich hier etwas?
Nein - dein Hinweis ist Unsinn.
Der Schaden wurde durch ein Fahrzeug ausgelöst und somit wird der Schaden über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung geleistet.
Da diese allerdings nur den Zeitwert zahlt, ist es sinnvoll den Schaden der Gebäudeversicherung zu melden.
Sie scheinen keine Ahnung zu haben.
Buerger41 - ich zweifele jetzt aber wirklich an ihrer Fachkenntnis.
Natürlich, warum auch nicht?
Weil wir den Fahrzeuganprall nicht verschuldet haben und wir die Geschädigten sind.
Das konnte ich lesen, nur seid ihr mit Schadenersatz aus der Kfz-versicherung nicht zufrieden und verlangt mehr, die komplette Wiederherstellung ohne Abzug, und die von der eigenen VGV. Somit zählt das Ding natürlich beim VN.
Da ist eigentlich ein Sublimit prämienkalkulatorisch sinnvoll, da ja entweder ein zur Fahrerflucht nicht mehr fähiges Fahrzeug einen großen oder bei Fahrerflucht i. d. R. ein eher kleiner Schaden gedeckt werden muss, außerdem ja im ersten Fall nur die Neuwertspitze.