Fahrzeuganprall am Wohngebäude ?

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Bei der Schadenhöhe kann es sein, dass der Schaden über dem Sublimit für Fahrzeuganprall liegt. Dann müsstet ihr doch gleichzeitig mit dem Haftpflichtversicherer und dem Gebäudeversicherer sprechen. 

Bei der Gebäudeversicherung wird die Schadenhäufigkeit oft auch der betroffenen versicherten Gefahr beurteilt. Häufige Leitungswasserschäden sind z. B. ein Indiz für ein grundsätzlich marodes Leitungsnetz und lassen häufige Folgeschäden erwarten. 

Häufige Fahrzeuganprallschäden legen die Vermutung nahe, dass das Gebäude an einer ungünstigen Stelle stehen könnte (z. B. in einer Kurve) und überdurchschnittlich gefährdet ist. 

Versicherungen haben eine Aversion gegen objektive (Lage, Bauweise, Sanierungszustand) oder subjektive ("Pechvögel") überdurchschnittlich hohe Schadeneintrittswahrschrinlichkeiten, das wird aber höchst individuell bewertet. 

Gibt es bei euch sonst noch in den letzten Jahren Schäden und wenn ja welcher Art und Höhe?

hyfi01  08.07.2016, 21:50

@Norbert Uhrig: Dann schauen Sie aber neben dem Sublimit auch auf die Schadenfalldefinition, da ist nämlich in aller Regel von Anprallschäden an "versicherten Gebäuden" die Rede, was die häufiger betroffenen Grundstückseinfriedungen wieder außen vor lässt :-P

hyfi01  08.07.2016, 14:37

Da ist eigentlich ein Sublimit prämienkalkulatorisch sinnvoll, da ja entweder ein zur Fahrerflucht nicht mehr fähiges Fahrzeug einen großen oder bei Fahrerflucht i. d. R. ein eher kleiner Schaden gedeckt werden muss, außerdem ja im ersten Fall nur die Neuwertspitze.

Apolon  08.07.2016, 17:39
@hyfi01

@hyfi01,

dies ist aber ein sehr großer Irrtum, denn viele LKW´s verschwinden oft in der Nacht ungesehen nach dem sie ein Haus oder auch eine Grundstücksumzäunung oder Mauer beschädigt haben.

Dann wird der Schaden komplett von der Gebäudeversicherung bezahlt.

Apolon  08.07.2016, 13:39

 Bei der Schadenhöhe kann es sein, dass der Schaden über dem Sublimit für Fahrzeuganprall liegt.

Wenn hier eine maximale Entschädigung von X.XXX €  besteht sollte man den Versicherer wechseln.

Solche Schäden passieren öfters und dann wäre es doch schade, wenn man z.B. einen Eigenanteil von etlichen Tausend € selbst zahlen müsste.

hyfi01  08.07.2016, 13:06

Da sollte - sofern noch andere schadenfreie Verträge beim gleichen Versicherer bestehen - üblicherweise noch keine Reaktion erfolgen.

GHS2912 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 07:51

Nein das ist der erste Schaden den wir als Fahrzeuganprall hatten.

Einen Wasserschaden hatten wir vor einigen Jahren. Sonst haben wir keine Schäden .

Versicherer schauen natürlich auch bei der Gebäudeversicherung nach Schadenquoten und -häufigkeit. Wenn ihr in den letzten Jahren schon mehrere Schäden hattet, könnte das nun ein Problem darstellen. Aber wenn das das erste Schadenereignis war, solltet ihr euch nicht zu viele Sorgen machen müssen.

Dass der Vertrag nun für die Versicherung ein Minus Geschäft ist, ist natürlich klar aber das bedeutet nicht, dass der Vertrag jetzt sofort gekündigt oder teurer gemacht wird. Ein Schaden kann schließlich mal passieren und dafür gibt es die Versicherung.

Wichtig ist bei sowas auch die Kundenverbindung, also wie viele Verträge ihr bei dem Versicherer habt.


  Und die Haftpflicht nach Zeitwert.danach geht diese in Regress mit der Haftpflichtversicherrung 

Nein - den Schaden solltest du deiner Wohngebäude melden, die dir dann die komplette Reparatur bezahlt.

Nachdem der Schadens durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, nimmt die Wohngebäudeversicherung den Haftpflichtversicherer in Regress.

Die ist für solche Schäden die richtige Reihenfolge.

GHS2912 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 07:49

Vielen Dank für die Fachkundige Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe bedeutet das, dass wir in der Schadensquote nicht negativ gewertet werden weil der Haftpflichtversicherer in Regress geht ? Richtig ? 

schleudermaxe  08.07.2016, 07:55
@GHS2912

Warum sollte denn der Schaden nicht angelastet werden? Deine Versicherung bekommt doch gar nicht ihren Leistung ersetzt.

GHS2912 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 08:44
@schleudermaxe

Doch sie bekommt ...siehe oben... Den Schaden von der Haftpflicht ersetzt. 

Apolon  08.07.2016, 13:31
@schleudermaxe

@schleudermaxe,

bitte richtig lesen und verstehen!

Nein.

Das wird wie ein Schaden durch "HÖHERE GEWALT" gewertet.

Loroth  08.07.2016, 16:40

Das wird wie ein Schaden durch "HÖHERE GEWALT" gewertet.

Hmm, warum sollte ein Fahrzeuganprall ein Ereignis sein, dass "nicht voraussehbar und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbar" sein sollte?

Dem widerspricht aus meiner Sicht, dass es ja eben Gebäudeversicherer gibt, die ein solches Schadenereignis sehr wohl in ihrem Leistungskatalog enthalten haben.

Oder übersehe/missverstehe ich hier etwas?

Apolon  08.07.2016, 00:45

Nein - dein Hinweis ist Unsinn.

Der Schaden wurde durch ein Fahrzeug ausgelöst und somit wird der Schaden über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung geleistet.

Da diese allerdings nur den Zeitwert zahlt, ist es sinnvoll den Schaden der Gebäudeversicherung zu melden.

Buerger41  08.07.2016, 10:35
@Apolon

Sie scheinen keine Ahnung zu haben.

Apolon  08.07.2016, 13:30
@Buerger41

Buerger41 - ich zweifele jetzt aber wirklich an ihrer Fachkenntnis.

Natürlich, warum auch nicht?

GHS2912 
Beitragsersteller
 07.07.2016, 22:29

Weil wir den Fahrzeuganprall nicht verschuldet haben und wir die Geschädigten sind. 

schleudermaxe  08.07.2016, 06:23
@GHS2912

Das konnte ich lesen, nur seid ihr mit Schadenersatz aus der Kfz-versicherung nicht zufrieden und verlangt mehr, die komplette Wiederherstellung ohne Abzug, und die von der eigenen VGV. Somit zählt das Ding natürlich beim VN.