Haftung für Schaden im Treppenhaus durch Selbstabholer
Hallo,
ich möchte ein paar Möbel an Selbstabholer verkaufen und frage mich nun, wer denn dafür haftet wenn beim Transport im Treppenhaus Schäden verursacht werden?
Das müsste die Haftpflicht des Käufers übernehmen oder nicht?
4 Antworten
Derjenige, der den Schaden verursacht, als Bsp.: § 823 BGB
Nein, die Haftpflicht des jenigen, der den Schaden verursacht. Aber vorsicht, wenn es weder der Käufer noch Du selbst bist, sondern ein Helfer, der das aus Gefälligkeit macht, dann ist das gar nicht versichert. Denn "Gefälligkeitshandlungen" sind von der Haftpflicht ausgeschlossen. Dann muß der Verursacher selbst haften.
Der Verursacher der Schäden haftet. Du kannst ja den Käufer fragen, ob er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Na ja, wenn sie eine haben und dingfest gemacht werden können - sonst wird es wohl Dich treffen, weil Di er "Veranstalter" des Verkaufs bist