Welche Versicherung zahlt wenn ein KFZ in den Zaun fährt?
Uns ist im Oktober 2015 ein PKW in den Zaun gefahren. Die Regulierung hat unsere Wohngebäudeversicherung übernommen. Meine WOhngebäudeversicherung hat die gegnerische Versicherung in Regress genommen, allerdings nur den Zeitwert bezahlt. Nach der Regel Alt gegen neu. Es handelt sich bei unserem Zaun um Klinkerpfeiler mit pulverbeschichtetem Stahlschmiedezaun. Laut Internet ist die Abschreibung für den Zaun bei 30 Jahren und Klinker bei 60 Jahren. Mir wurde jetzt die Versicherung erhöht da die Differnenz zwischen Zeitwert und Neuwert zu lasten gelegt wird. Ich finde das sehr ungerecht, da ich für den ganzen Schaden nichts konnte und jetzt mehr Versicherung bezahlen muss. Gibt es dort eine Lösung für mich??
3 Antworten
es müsste die Haftpflichtvers. des KFZ-Halters zahlen, außer derjenige hat das z.B. absichtlich gemacht. Du hast damit nichts zu tun, sie hätten gar nicht zahlen müssen. Wieso hat deine Vers. das denn überhaupt gemacht ??
Dass die dir jetzt eine Erhöhung schicken, ist erstens nicht fair, zweitens kann du im sog. Schadensfall sofort kündigen und eine andere Versicherung abschließen.
Kann ich auch nicht verstehen. Normalerweise würde ich annehmen, dass der Unfallverursacher für Kosten, die über die Haftpflichtversicherung hinaus nicht gedeckt sind, herangezogen wird.
Es ist in der Tat so, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Zeitwert (Wieder-beschaffungswert) ersetzt. Theoretisch müsstest Du also Euren Schaden mit gebrauchtem Material reparieren, um die Kosten zu minimieren. Doch sollte es hier wohl schwierig sein, hier an gebrauchtes Material ran zu kommen, welches dem Zeitwert und der Qualität entspricht.
Es soollte zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, nicht für alle Ungerechtig-keiten des Lebens eine Lösung zu finden.