ein Schaden, zwei Versicherungen
Hallo, meine Freundin hat meine Windschutzscheibe irreversibel geschädigt:( Ihre Haftpflicht sollte das übernehmen; sah auch erst so aus. Meine Werkstatt sagte mir, dass Haftpflichtversicherungen solche Schäden grundsätzlich nicht übernehmen, dass müsste meine Teilkasko. Weil wir von der Haftpflicht nichts mehr hörten, meldete ich den Schaden auch meiner Versicherung. Jetzt sieht es so aus, als ob die Haftpflicht den Schaden doch übernimmt. Solange ich aber noch kein Geld bekomme, will ich die Versicherungen auch noch nicht benachrichtigen, nachher fühlt sich keine mehr verantwortlich und verweisen gegenseitig aufeinander. Mein Fragen jetzt: sprechen die sich untereinander ab? dürfen die das datenschutzrechtlich überhaupt? Zahlen vllt beide oder verklagen die mich wegen Betrugs? Viele Text, viele Fragen, vllt weiß ja jemand was. danke
8 Antworten
Grundsätzlich gilt: Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Eien private Haftpflichtversicherung prüft Schäden im Zusammenhang mit KFZ sehr akribisch und bringt alle Verdachtsfälle zur Anzeige.
Der richtige Weg ist also über die Teilkasko-Versicherung. Was heißt, dass du den Schaden noch nicht gemeldet hast?
Bereits das wäre eine ObliegenheitsverletzungSchäden sind unverzüglich anzuzeigen. Und selbstverständlich darf die Versicherungswirtschaft Schäden untereinander melden. Was hat die Vermeidung von Betrug mit Datenschutz zu tun? Schließlich geht es darum, die Versicherungsprämien für alle erschwinglich zu erhalten.
Bei einem Glasbruch wird gar nicht nach der Schuld gefragt. Es wird Naturalersatz geleistet. Das heißt du bekommst eine neue Scheibe. Damit ist für dich der Fall erledigt. In der Schadensmeldung wirst du aber gefragt, ob ein Dritter für den Schaden verantwortlich ist. Dann würde deine TK in diesem Fall prüfen ob ein Regressanspruch besteht. Erst dann käme die private Haftpflicht deiner Freundin ins Spiel.
Und es gibt tatsächlich eine Sammelstelle an die alle Sachschäden gemeldet werden. Damit soll selbstverständlich genau das verhindert werden, dass der gleiche Schaden mehrfach abgerechnet wird.
Meine Werkstatt sagte mir, dass Haftpflichtversicherungen....
Ich kenne ja Deine Werkstatt nicht, aber die, die ich kenne, sind Fachleute für Autoreparaturen und nicht für Versicherungsrecht.
meldete ich den Schaden auch meiner Versicherung
Wenn Du den Schadenshergang korrekt geschildert hast, und es sich um einen Haftpflicht-Schaden handelt (wenn nicht, dann zahlt auch die Haftpflicht-Versicherung Deiner Freundnin nicht), dann wird Deine Kasko-Versicherung den Schaden übernehmen und anschließend bei Deiner Freundin Regress nehmen. Wenn sie das dann ihrer Versicherung meldet, kommt heraus, dass Du zweimal kassiert hast.
Mein Fragen jetzt: sprechen die sich untereinander ab?
Ja - auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass sie Deinen Fall dabei entdecken.
dürfen die das datenschutzrechtlich überhaupt?
Du hast vermutlich zugestimmt, dass Deine Daten weitergegeben werden, unter anderem auch zum Zweck der Aufdeckung von Versicherungsbetrug.
oder verklagen die mich wegen Betrugs?
Nicht verklagen, sondern erstmal anzeigen. Den Rest erledigt dann die Staatsanwaltschaft. Und wenn Du dann rechtskräftig verurteilt bist, verklagen sie Dich auf Schadenersatz.
Wenn Du eine Teilkasko hast, wirst Du möglicherweise einen Teil des Schadens selbst tragen müssen (Selbstbeteiligung).
Andererseits macht Carglas doch immer Werbung damit, dass solche Reparaturen für Kaskoversicherte kostenlos sind.
Andererseits macht Carglas doch immer Werbung damit, dass solche Reparaturen für Kaskoversicherte kostenlos sind.
Das ist richtig. Aber man muss dabei beachten, dass es sich nur um Reparaturen von Steinschlägen handelt.
Wenn hier die ganze Windschutzscheibe zu Bruch gegangen ist, dann wird ganz normal die Selbstbeteiligung fällig.
Übrigens kann man das nicht nur mit Carglass machen, sondern mit jeder anderen Reparaturfirma, die fähig ist einen Steinschlag zu reparieren.
windschutzscheibe kann nicht repariert werden. mus neu. ps: ich hasse diese carglass werbung. deswegen würd ich da nie hingehen! ;)
Wenn wir schon bei Werbungen sind:
Platz 1 = die Werbung von 1 & 1, wo der Mann vorbeikommt und nicht eher geht, bis alles funktioniert.
Platz 2 = der Oliver, der die Dusche reparieren will/muss, aber nicht bei GF nachfragt, sondern woanders.
Ruf bei deiner Teilkasko an und kläre die Sache. Wenn du sowas machst immer erst die Rückmeldung von der anderen Versicherung holen. Auch wenn du nix mehr davon hörst, können die noch an der Sache arbeiten und dann hast du die S***.
Zahlt Teilkasko überhaupt bei solchen Sachen (Vandalismus)? Ich glaube nicht. Das dürfte immer über die Haftpflicht laufen
Zahlt Teilkasko überhaupt bei solchen Sachen (Vandalismus)?
Ja, zahlt sie, sofern nur Glas davon betroffen ist.
Das mit dem Vandalismus hat hier keine Anwendung.
Du kannst nicht für einen Schaden zweimal abkassieren. Das geht nicht. Da kann es durchaus rechtliche Folgen geben, wenn es herausgefunden wird.
Ich würde dir zu folgendem raten:
Informiere deine Autoversicherung, dass der Schaden eigentliich von einem Freund verursacht worden ist und von dessen Haftpflichtversicherung eventuell eine Zahlung zu erwarten ist.
Dann gibst du der Versicherung die Schadennummer und Namen der Gesellschaft von der Haftpflichtversicherung deines Freundes.
Somit bist du auf der sicheren Seite.
ok, heißt das, dass meine versicherung für den schaden aufkommen muss, obwohl meine freundin schuld ist? sie war nur beifahrerin.
ich will ja auch garnicht doppelt kassieren. hab mich bloss gefragt, ob mein schaden jetzt für alle versicherungen sichtbar in irgendwelchen datenbanken rumschwirrt. das hat mit der vorgehensweise natürlich nichts zu tun.