Auto verkaufen - Mutter in KFZ-Brief eingetragen

8 Antworten

  1. Nein brauchst keine vollmacht, wer den Brief hat dem gehört auch das Auto und darf es verkaufen egal wer drin steht
  2. es gibt im internet vordrucke zum verkauf eines angemeldeten Wagens den sollte man ausfüllen, da kommt auch die personalausweisnummer vom käufer rein und die adress daten und das kaufdatum, davon bekommen beide einen durschlag und wird zur versicherung geschickt, ab diesem Zeitpunkt passiert DIR garnichts mehr.
  3. nimm den vom ADAC oder einer versicherung
PatrickLassan  28.08.2012, 10:58

wer den Brief hat dem gehört auch das Auto

Wer im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen ist , ist Halter des Fahrzeugs. Das ist keine Eigentumsurkunde.

febrezze  28.08.2012, 11:03
@PatrickLassan

damals wars zumindest so, alle Autos die ich hatte und habe sind auf meine eltern zugelassen, ich hatte noch nie probleme bei der zulassung, bei der versicherung, beim verkauf oder sonst wo, niemand hat jemals nach einerVollmacht gefragt oder gesagt: "hey das ist nicht dein auto, ich brauch die unterschrift von deiner mama".

Also verkaufen darfst du es nicht. Du bist ja nicht der eigentümer. Es muss also ein Vertrag angefertigt werden, wo a) der Käufer natürlich und b) deine Mutter unterschreibt. So liegt die Bestätigung vor, dass deine Mutter von dem Kauf bzw. Verkauf unterrichtet ist.

Ebenso kannst du z.B im Vertrag (oder über eine extra Anfertigung) a) dein Kennzeichen für die Überfahrt freisprechen, sodass der neue Besitzer damit also fahren, du aber nachweislich nicht in der Haftung bist, oder aber, du sagst dem Käufer, er solle sich beim Kauf direkt die 5-tägigen Kennzeichen mitbringen. Die kriegt man gegen kleines Endgeld beim Zulassungsamt und dürfte für den Käufer dann auch kein Problem sein, am nächsten Tag, oder wann auch immer es passt, dieses mitzubringen.

Was die Fahrt mit deinem Kennzeichen anbelangt, kannst du auch mal deine Versicherung anklingeln, evtl. haben die sogar Vordrucke für sowas, oder noch ein anderes Verfahren was mir nicht bekannt ist. Anklingeln wirst du die ja sowieso müssen, spätestens wenn der verkauf abgeschlossen ist. Sonst dängelt der käufer irgendwo rein, und der geschädigte meldet sich bei deiner versicherung.

PatrickLassan  28.08.2012, 08:51

Du bist ja nicht der eigentümer

Weil er nicht im Brief bzw. der Zulassungsbescheinigung steht? Die Zulassungsbescheinigung ist kein Eigentumsnachweis, dort wird der Halter eingetragen, und Halter und Eigentümer eines Kfz können durchaus zwei verschiedene Personen sein.

Inominez  28.08.2012, 09:22
@PatrickLassan

Eigentümer ist derjenige, der im BRIEF eingetragen ist. Und was soll die Zulassungsbescheinigung sein? Der Fahrzeugschein? Dort kann jeder hansel drinne stehn. Im Brief jedoch muss der aktuelle Eigentümer drinne stehen. Natürlich kann der Brief auch ohne Personenkontrolle als Eigentumsnachweis vorgezeigt werden. Die Blau-Weißen werden dich fragen, warum im Brief dein nachbar, du aber garnicht dein Nachbar bist. Das deutet dann auf diebstahl hin. Aber beim Verkauf muss der Brief sowie weitere Fahrzeugpapiere geändert werden.

Keine Ahnung was du da faselst.

PatrickLassan  28.08.2012, 11:01
@Eichbaum1963

Keine Ahnung was du da faselst.

@ Inominez: Bevor Du anderen Faselei vorwirfst, solltest Du dich erst mal informieren. Man sollte zumindest wissen, dass sich die Bezeichnungen für Fahrzeugbrief und Fhrzeugschein geändert haben.

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EG-Ländern kann dies anders sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

PatrickLassan  28.08.2012, 11:11
@PatrickLassan

Der Fahrzeugschein? Dort kann jeder hansel drinne stehn. Im Brief jedoch muss der aktuelle Eigentümer drinne stehen.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) kann nicht 'jeder Hansel' stehen, dort sollte ebenso wie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) der derzeitige Halter stehen.

Will er das Auto mitnehmen muss er Kennzeichen mitbringen, das Auto muss abgemeldet sein. kann sie den Vertrag nicht unterschreiben brauchst eine Vollmacht. Ein Zeuge ist nicht schlecht, der sich auskennt.

Nein, du darfst das Auto natürlich nicht ohne Vollmacht deiner Mutter verkaufen. Ihr gehört das Auto. Sie ist die Eigentümerin, du nur die Besitzerin, wenn es bei dir ist.

Du musst das Auto natürlich abmelden und der neue Besitzer muss es wieder anmelden. Ich weiß nicht, ob auch eine Ummeldung funktioniert.

Beim Privatkauf gibt es keine Rechtslage. Gekauft wie gesehen und fertig. Man kann im Vertrag jedoch Bedingungen vereinbaren. Dafür braucht es keine Formvorschrift. Das kannst du machen wie du willst.

GenGomez  28.08.2012, 10:17

Natürlich gilt auch bei privaten Verkäufen das BGB du Dummkopf.

PatrickLassan  28.08.2012, 08:52

Beim Privatkauf gibt es keine Rechtslage.

Doch, im allgemeinen wohl diese:

Gekauft wie gesehen und fertig

Danke nochmal!

Ich werde es jetzt so machen:

Meine Mutter schickt mir eine unterschriebene Vollmacht (die zum Verkauf des Auto dient).

Danach inserier ich das Fahrzeug, mache mit meinen Kennzeichen die Probefahrt und melde es (wenn es einer kaufen möchte, selbst ab).

Danach kann der Käufer sich rote Kennzeichen besorgen und das Auto vom Hof abholen.

Klingt nach der sichersten Lösung, oder?

Viele Grüße, Coco

PatrickLassan  28.08.2012, 11:28

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