Kurzzeit-Kennzeichen abgelaufen, unbewusst
Hey Leute ich war vor letzten Samstag(auf Sonntag) um 01:00 Uhr morgens unterwegs nachhause... Als ich auf die Autobahn rauffahren wollte hielt mich die Polizei an, weil mein Kennzeichen abgelaufen sei... Folgender Sacheverhalt: Ich ging AM DIENSTAG in ein von diesen KFZ-Läden rein und habe mir ein Kurzzeitkennzeichen(5 Tage) machen lassen. Aber weil ich erst nach 16:00 in dem Laden war, konnte ich nicht zur Zulassungsstelle... Okay also hab ich mein Auto an dem Tag stehen lassen... Am nächsten Tag hab ich alles angemeldet und fertig. Dann an dem besagten Samstag abend als mich die Polizei anhielt, musste ich mein Auto auf ein Parkplatz schieben und konnte zu Fuß nachhause. So und jetzt habe ich eine Anzeige gekriegt, ich soll mich dazu äußern. Das Problem ist ja, dass am Samstag nicht die 5 Tage abgelaufen sind... Ich hab ja die Kennzeichen erst am Mittwoch angemeldet, war aber in diesem KFZ Laden am Dienstag. Und irgendwie habe ich nicht auf die Kennzeichen geachtet, welcher Datum dadrauf steht. So, jetzt wurde ich sozusagen verarscht und habe jetzt eine Anzeige am Hals. Jetzt ist meine Frage, kann ich da was machen? Da ich die Kennzeichen ja erst am Mittwoch angemeldet habe, das heißt, ich hätte den Wagen noch am Sonntag fahren dürfen... Wenn ich da unrecht habe, kann mir dann da was passieren, wenn ich es so schildere? Außerdem war das ja erst 1 Stunde abgelaufen und ich war auf dem Weg nachhause... Kann mir da jemand sagen, was ich machen kann?
Vielen Dank im Voraus MFG
7 Antworten
Hallo du Mechaniker46,
erst mal was grundsätzliches: dieses Kurzzeitkennzeichen dient nur für die Überführung oder Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / DEKRA) für alle Fahrzeugarten! Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichen beträgt nur 5 Tage!
Dieses Kurzzeitkennzeichen ist nicht zum "Rumfahren" zugelassen, sondern eben nur zur Probe- u. Überführungsfahrt bzw. zum TÜV vorfahren... aber doch nicht nachts um 1 Uhr??? Da hat dich die Polizei zu Recht angehalten und zudem waren die Kurzzeitkennzeichen ja offiziell abgelaufen - selber Schuld ! ! !
Gruß siola
Wer hat denn behauptet, es sei keine Probe- bzw. Überführungsfahrt gewesen? Die Uhrzeit spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Schon mal nachgeprüft???
Näheres findest du hier in dem Link:
http://www.shop.ksm-online.de/p32_info-kurzzeitkennzeichenschilder.html
Gruß siola
Wo ist jetzt das Problem? Wenn du das Kennzeichen am Mittwoch abgeholt hast, dann hätte als letzter gültiger Tag der 30.06. drauf stehen müssen. Denn das wären, einschließlich Mittwoch, 7 Tage.
Also verstehe ich nicht, warum man dir da eine Anzeige geschrieben hat. Das Kennzeichen wäre ja bis Sonntag Nacht um 23:59 Uhr gültig gewesen. Das hättest du doch direkt vor Ort klären können, schließlich war der 30.06. und der stand auch auf deinem Kennzeichen.
Wenn du die Kurzzeitkennzeichen noch hast, kannst du ja beweisen, dass das alles Rechtens war. In der Anzeige wurde schließlich festgehalten, dass das ganze am 30.06. um 1 Uhr morgens passiert ist. Wenn du jetzt das Kennzeichen hast, wo der 30.06. draufsteht, dann ist doch alles schön. Dann wird die Anzeige fallen gelassen, schließlich kannt du ja nix dafür, dass die Polizeibeamten keinen Plan haben, was sie tun.
Ich verstehe den kompletten Sachverhalt irgendwie nicht. Normalerweise muss man doch erst zur Zulassungsstelle, gibt dann dort die EVB Bestätigung von der Versicherung ab, bekommt dann das Kurzzeitkennzeichen zugeteilt und erst dann kann man es anfertigen lassen. Anders geht das doch eigentlich gar nicht, weil du für die Anfertigung des Kennzeichens ja eine Bescheinigung von der Zulassungsstelle brauchst, die du bei der Kennzeichen-Prägestelle vorlegen musst... Daher verstehe ich nicht, wieso du das Kurzzeitkennzeichen schon hattest, bevor du auf der Zulassungsstelle warst.
In diesem Fall ist es dein persönliches Pech. Denn es zählt das, was auf deinem Kennzeichen steht. Und wenn da der 29.06. steht, dann hätte dir das auffallen müssen und somit hättest du damit auch am 30.06. nicht mehr fahren dürfen.
Ok und was droht mir mit der Anzeige? Krieg ich mein FÜhrerschein weg? Es war ja nur eine Stunde und ich war auf dem Rückweg nachhause...
Das wird dich mindestens 50€ und 3 Punkte kosten...
Ach so ist das gemeint? Der hatte das Schild schon am Dienstag? Tja, dann ist es wirklich PP. Der reguläre Weg ist ja wie hier beschrieben, vorher bekommt man das Schild doch eigentlich gar nicht?!
Hat die mir aber gegeben... Kann ich jetzt was machen?
Die hätten dir das Kennzeichen gar nicht ohne eine Bescheinigung von der Zulassungsstelle anfertigen dürfen. Woher wussten die denn, welches Kennzeichen sie überhaupt prägen sollen?
Ich denke, es könnte auf Fahren ohne Versicherungsschutz hinauslaufen. Warte mal ab. Wenn Du einen Bußgeldbescheid bekommst, mit dem Du nicht leben kannst, gibt es immer noch die Möglichkeit, Dir Rechtsbeistand zu holen. Ich glaub kaum, dass deswegen Dein Führerschein eingezogen wird.
wie wäre es , wenn du auf der kfzstelle anrufst, das schilderst und fragst, ob es sinn hat, wenn du einspruch einlegst?
zum anderen sit die frage, ob du papiere dabei hattest, die belegt haben, das du erst am mittwoch angemeldest hast und ncith beachtet wurden.
Okay und was wenn ich im Unrecht liege? Was kommt auf mich mit der Anzeige zu? Es war ja nur eine Stunde...
Ob 5 Minuten, 1 Stunde oder 30 Tage ist völlig egal. Maßgeblich ist das aufgedruckte Datum, bis 24 Uhr.
Deine Frage ist etwas konfus. Was ist für dich ein "KFZ-Laden"? Wann ist das Kennzeichen am StVA beantragt worden? Am Mittwoch? Und danach bist du zum Schilderpräger und hast das Schild fertigen lassen? Auch am Mittwoch?
Nein ich habe die Kennzeichen am DIenstag beantragt und direkt mitgenommen. Mittwoch war ich aber bei der Zulassungsstelle.
Auch wenn ich nicht ganz verstehe, wie das funktioniert – maßgeblich ist das, was auf dem Papier steht und wenn du die Kennzeichen am Mittwoch beantragt hast, sind sie auch bis Sonntag gültig. Dann könnte man das falsche Kennzeichen unter Fehlprägung verbuchen, kommt vor.
Nein der 30. stand da ja nicht. Da stand der 29. stand da. Das ist ja das Problem...