Bekommt die KFZ-Versicherung bei Abmeldung Mitteilung über die Laufleistung

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Nein.

Nur wenn Du einen Unfall gehabt hättest, und die angegebene Laufleistung wäre überschritten gewesen, hätte die Versicherung sich bei der Zahlung quer stellen können. Überprüft wird die tatsächliche Laufleistung allerdings nicht - so lange nichts passiert.

Die Angabe der jährlichen Kilometerleistung wird zur Pflicht, wenn es zum Schaden kommt. Es sind aber keine Angaben bei einem Fahrzeugwechsel zu machen. Das neue Auto anmelden und dann die entsprechenden Angaben dazu machen. Solltest du allerdings bis dahin einen Schaden haben, wird es eng mit der Schadenübernahme. Dann kann es sein, dass du einen Teil übernehmen musst. Also, so lange nichts passiert, ist das ok. Ist ja auch verständlich. Wenn ich mehr Kilometer fahre, desto eher kann auch was passieren.

ratzenlady 
Beitragsersteller
 26.12.2010, 18:09

Wie gesagt, wenn ich das Auto weiterfahren würde, dann würde es auch angeben. Aber da ich ihn in den nächsten Wochen ohnehin abmelden werde, würde ich mir die Euros halt sparen und bin zuversichtlich, dass ich bis dahin keinen Unfall baue... habe ich die letzten Jahre ja immerhin auch geschafft ;-)

Nochmal Danke!

Nein, die Versicherungsgesellschaft bekommt nur die Abmeldebescheinigung, nicht den Kilometerstand (den übrigens die Kfz-Zulassungsstelle ja auch nicht interessiert...)

Das würde mich stark wundern. Wenn das Auto abgemeldet wird bei der Zulassungsstelle gibt man ja keinen km Stand an.

Nein, du brauchst bei der Abmeldung ja auch kein KM Stand angeben. Also von der Seite her kein Problem!