Auto zwangsabmelden, geht das?
Hallo,
also ich habe folgendes Problem...
Ich habe mein Auto angemeldet verkauft (bitte hierzu keine Vorwürfe, ich weiss es selbst!) und es wurde natürlich nicht abgemeldet bei meinem Glück..
Zudem kommt das die Angaben des Käufers auf dem Kaufvertrag nicht stimmen, ich also zivilrechtlich nicht dagegen vorgehen kann.
Ich habe jetzt die Versicherung informiert und eine Anzeige wegen Betrug geschaltet...
Die versicherung meinte zu mir, nach einer Frist von 4 Wochen ist die Versicherung aufgehoben und dann müsste es auch Zwangsabgemeldet werden von der Zulassungsstelle.
Jetzt erzählte mir die Frau von der Zulassung das man ein Auto erst nach einem jahr zwangabmelden kann, sie wüsste aber auch nicht wie das im Betrugsfall aussehen würde... sie klang alles in allem sehr unsicher und sagte auch sie sei sich nicht sicher...
Weiss jemand hier vielleicht wie das läuft?
Danke schonmal
9 Antworten
Der Verkäufer bist Du selbst, somit verstehe ich nicht, dass Deine Angaben nicht stimmen. Du meinst wohl den Käufer. Nach Deiner Anzeige bei der Polizei geht das Fahrzeug in die Fahndung und wird bei Auffinden entstempelt
Au mußt bei Deiner
Versicherung eine sog. 29 C-Anzeige erstatten. In diesem Fall stimmt es tatsächlich, dass die Abmeldung erst nach Ablauf eines Jahres durchgeführt wird. Die Steuern schuldest Du weiterhin
Die Versicherung hat mir gesagt das das auto ab dem 28 April nicht mehr versichert ist, dauert es trotzdem 1 Jahr bis es von der Zulassung zwangsabgemeldet wird?
Wenn der Wagen zuvor nicht gefunden wird ja
Das kann ich mir echt nicht vorstellen, die Zulassungstelle lässt doch nicht einen Wagen weiter fahren der nicht versichert ist... und ich meine es gilt doch Versicherungspflicht in Deutschland, das geht doch gar nicht ... und dann werde ich die Steuer nicht bezahlen, also würden die das auto ja eh stilllegen, also ich weiss nicht... jeder sagt was anderes :(
Erst sagst du das Fahrzeug befindet sich nicht mehr in Deutschland und dann berufst du dich auf die Versicherungspflicht in Deutschland?
Ja weil diese in Deutschland gilt und das Fahrzeug in Deutschland gemeldet ist und eine Zulassungsstelle ein Fahrzeug nicht angemeldet lassen wird welches kein Versicherungsschutz hat...
Das kann ich mir echt nicht vorstellen, die Zulassungstelle lässt doch nicht einen Wagen weiter fahren der nicht versichert ist... und ich meine es gilt doch Versicherungspflicht in Deutschland, das geht doch gar nicht ...
Dei eigener Kommentar hierzu:
Das auto wird sich nicht mehr in Deutschland befinden...
???
Ein Problem bleibt. Selbst wenn die Nachhaftungsfrist des Versicherers abgelaufen ist, bist du weiterhin für Fremdschäden ersatzpflichtig (aus dem eigenen Geldbeutel).
Solange dein Kfz nicht ordnungsgemäß im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung abgemeldet wurde, ist der Versicherungsnehmer oder Halter schadensersatzpflichtig (Versicherungsvertragsgesetz).
Bei einem Unfall im Ausland mit deinem Kfz und deinen Halterdaten wird die Versicherung, die ja hoffentlich zwischenzeitlich den Vertrag gekündigt hat, von der Haftung befreit. Der Geschädigte erhält dann zur Antwort, dass kein Versicherungsschutz für dieses Kfz besteht.
Also wendet sich der Geschädigte an den letzten Halter (lässt sich ja über das Kennzeichen ermitteln) und macht ihn schadensersatzpflichtig.
Das gibt dann ein langwieriges "Theater", denn der Schaden wurde ja mit dem immernoch auf dich zugelassenen Kfz verursacht.
Weise doch mal nach, dass dein Kfz tatsächlich verkauft wurde, wenn der Käufer Unbekannt bzw. nicht ermittelbar ist. Einen Kaufvertrag mit Scheinpersonalien des angeblichen Käufers kann jeder selbst herstellen.
Hört sich so an als willst du mir sagen das das Fahrzeug nie abgemeldet wird...
Wenn du mir erklären kannst, wie die deutsche Zulassungsstelle z.B. in Polen den Stempel vom Kennzeichen abkratzen und die Zulassungspapiere entwerten kann, dann kann ich dir auch mitteilen, dass ab diesem Zeitpunkt dein Kfz abgemeldet ist.
Ansonsten wird es zwangsweise stillgelegt und das dauert ...........
Merkst du, es gibt hier rechtlich einen Unterschied.
Im deutschen Pflichtversicherungsgesetz steht nun mal drin, dass der Halter verpflichtet ist, für den Eigentümer und Fahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Du bist bis zur Abmeldung/ Stilllegung Halter und der neue Besitzer ist sogenannter Eigentümer.
Nachdem du schon eine Anzeige gestartet hast wird das im Endeffekt geregelt da er es dann bestimmt abmelden wird weil dann die Polizei vor seiner Tür steht. Außerdem wenn die Versicherung nach 4 Wochen nicht mehr besteht wird er auch nicht länger das Auto fahren die Polizei ist ja nicht dumm.
Also ruhe bewahren und abwarten :)
Naja, seine Angaben stimmen ja nicht, heißt bei ihm kann die Polizei nicht vor der Tür stehen, die haben ja keine Daten zu ihm... und in Deutschland wird sich das auto auch nicht mehr befinden, das heißt die Frage ist, kann es abgemeldet werden ohne das es entstempelt wird...
Die Polizei in seinem Land wird ihn verständigen, ich glaube nicht das man so einfach ohne Versicherung rumfahren kann denn er muss das Auto ja auch ummelden er kann nicht dauerhauft mit deinem Kennzeichen dort rumfahren weil die Polizei das dann prüft.
Nein kann es nicht Ammeldung heist zugleich entstempeln
Naja, also Autoschieber fahren damit über die Grenze und schmeißen das Kennzeichen dort weg und verkaufen das Auto... es geht nur darum in das Land reinzukommen mit dem Auto um es da zu verkaufen... also das die ihn oder das Auto finden bezweifel ich STARK... es geht mir einzig darum ob es abgemeldet werden kann OHNE das man ihn oder das auto findet...
Achso das ist natürlich was anderes, da du ja die Kennzeichen brauchst und er diese besitzt kannst du es nicht abmelden, aber wenn du vermutest das er es eh vernichtet und nur das Auto weiter verkaufen möchte dann brauchst du dir ja eigentlich keine Gedanken mehr machen da die Versicherung ja sowieso nach 4 Wochen zu Ende ist. Ich würde mir vielleicht bei einer anderen Zulassungsstelle eine weitere Meinung einholen ob diese Frist von einem Jahr wirklich gilt.
Darum geht es ja, das auto ist trotzdem auf mich zugelassen und selbst wenn das verkauft ist und das kennzeichen vernichtet, zahle ich weiter dafür... das ist ja genau die Frage ob ich durch eine Zwangsabmeldung da raus komme, bzw wie lange das dauert...
Dann auch das Finanzamt informieren über diesen Fall oder mit der Zulassungsstelle sprechen ob diese das Finanzamt informiert oder ob du es selbst machen musst.
Du hast es der Polizei, der Versicherung und dem STVA gemeldet. Jetzt heißt es nur noch abwarten. Nachdem die Fristen verstrichen sind, bist du draußen. Du weißt aber nicht, ob der Käufer es im Ausland abgemeldet hat. Dass dauert immer ein bisschen länger bis die Mitteilung kommt. Das ist der Grund, warum Versicherungsmakler empfehlen, immer ein Auto abgemeldet zu verkaufen!
DIe Frage ist nur, wie lange dauern diese Fristen :(?
Das sagen dir die jeweiligen Stellen!
Oha,wenn du es nicht Abgemeldet hast,und der andere Baut eines Unfall dann kannst du dir die Karten legen,das wird Teuer.Tipp,Abmelden
Wenn er echt einen Unfall baut dann hab ich glück, da das auto zur Fahndung ausgeschrieben ist, also Polizei bekannt ist und sie den Typen dann hätten, das ist also mein kleinstes Problem... das auto wird sich nicht mal mehr in Deutschland befinden.
Ja, ich habe mich verschrieben, habe ich schon gesehen, aber ist ja eigentlich klar das ich Käufer meine ... habe es auch schon bearbeitet aber ist noch nicht verbessert...
Das auto wird sich nicht mehr in Deutschland befinden.