Fahrlässiger Betrug?
Hallo, ich habe heute ein Schreiben von der Polizei für einen Anhörungstermin bekommen. Der Sache liegt folgendes zugrunde: Ich hätte vor einiger Zeit einen Tankbetrug begangen, also getankt, ohne zu zahlen.
Jetzt ist es so... ich arbeite seit über 10 Jahren im gleichen Ort und so gut wie jeden Morgen halte ich an dieser Tankstelle und kaufe Zigaretten, hole Bargeld am Automaten oder tanke eben, wenn es erforderlich ist.
Ich kann mir das nicht anders erklären, als dass ich auf dem Weg vom Auto (über den Geldautomat, laut meinem Kontoauszug) zur Kasse, dass ich getankt habe, denn ich habe Zigaretten gekauft, laut Kassenbeleg. Ich hatte aber garantiert nie vor jemand zu betrügen. seufz
Ich war auch eben schon an der Tankstelle und habe den offenen Betrag gezahlt und mich entschuldigt. (Ist leider ein Rastpark mit vielen versch. Angestellten sonst hätte mich evt. wer angesprochen).
Bekomme ich jetzt ein Strafverfahren deswegen?
5 Antworten
Möglich, dass der Pächter auf den Strafantrag verzichtet. Da du den offenen Betrag gezahlt hast und es ein Versehen war, wirst du, falls es doch zur Verhandlung kommt nicht mit einer sehr hohen Strafe rechnen müssen. Auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
Bekomme ich jetzt ein Strafverfahren deswegen?
Das Ermilltungsverfahren läuft doch schon, die Frage stellt sich daher nicht.
Und nein, einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Wenn du die Sache also schriftlich so darlegst, ggf. noch nachweist, dass du sehr oft dort tankst und es halt in dem Moment nicht wirklich gemerkt hast, dass du auch noch das benzin hättest bezahlen müssen, dann sollte das Verfahren auch eingestellt werden.
ich muss das aber nichtmal schriftlich formulieren, die Polizei hat mich zu einem Termin einbestellt
Ich hab nicht ohne Grund geschrieben, dass du das schriftlich formulieren solltest.
Du bist weder verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, noch ist das sinnvoll. Bestenfalls wird man dich dort darüber belehren, dass du schweigen und einen Anwalt befragen kannst, schlimmstenfalls wird dir solange das Wort im Mund herumgedreht, bis das Geständnis passt.
Aber dann nehm ich da alles mit
Nein, du gehst auch garnicht erst hin.
Im Übrigen solltest du bei der Formulierung darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, dass du nur zum Geldautomaten in der Tankstelle gegangen bist um für die anderen Autofahrer den Eindruck zu erwecken, du würdest zur Kasse gehen.
Hm... na gut dann werde ich das schriftlich formulieren. Dass ich nur zum Geldautoamten gehe um irgendwie abzulenken, kann ich hoffentlich dadurch widerlegen, dass man auf meinen Kontoauszügen sieht, dass ich ca. alle 2-3 Tagen dort Geld abhebe, weil ich ja wie gesagt, eh dort halte. Und das durchgehend vor und nach dem Datum des Vorfalls.
Du solltest halt (anhand der Kontoauszüge) nachweisen, dass du regelmäßig dort Geld abhebst, häufig dort tankst, aber dort gelegentlich auch nur hältst, um Geld abzuheben und etwas anderes als Benzin zu kaufen. Du solltest betonen, dass du das seit X Jahren so machst und es hierbei nie zu Problemen gekommen bist, allerdings einmalig an der Kasse vergessen hast, dass du getankt hast und dir das im Moment der Zahlung der Zigaretten und auch danach beim Einsteigen in das Fahrzeug und beim losfahren nicht daran gedacht hast. Auch wurdest du beim Bezahlen der Zigaretten nicht gefragt, ob du getankt hast.
Vermutlich hat der Tankstellenbetreiber Strafanzeige erstattet, um die Kosten für eine Halteranfrage bei der Zulassungsstelle zu sparen. Er wird vermutlich kein Interesse an einer Strafverfolgung haben. Du solltest dich ggf. nochmal schriftlich mit dem Tankstellenbetreiber Kontakt aufnehmen und fragen, ob ein ggf. gestellter Strafantrag zurückgenommen wird. Auch solltest du der Polizei mitteilen, dass du die Sache mit der Tankstelle geklärt hast und das Benzin bezahlt ist und du dich beim Tankstellenbetreiber für dein Missgeschick entschuldigt hast.
Danke dir. Habe das jetzt entsprechend schriftlich alles niedergeschrieben. Am Montag mache ich im Arbeiten noch Kopien der Kontoauszüge. Ich hoffe der Staatsanwalt sieht es dann so, dass es eingestellt wird.
Viel Glück.
Du solltest angeben können, wie häufig Du im Jahr dort getankt hast.
Weil Du Dich entschuldigt hast und nachgezahlt hast, ist der zivilrechtliche Teil dieser Tat erledigt, oder fragt der Tankstellenpächter noch etwas nach?
Falls es zur Gerichtsverhandlung kommt, solltest Du sicherstellen, dass der Tankstellenpächter bestätigt, dass Du gezahlt hast.
---->>> Freispruch!
Alles Gute.
Danke für deine Antwort. Die Sache mit dem Tankstellenpächter ist geklärt. Ich habe bezahlt und er hat mir eine Quittung gegeben auf der auch das Aktenzeichen der Polizei drauf ist, damit ersichtlich ist, dass es eben in dieser Sache war. Er meinte auch, dass er dies der Polizei schriftlich mitteilen wird, da er mir glaubt, dass es nur ein Versehen war.
Tankquittungen habe ich leider keine mehr, die hebe ich nicht auf. Aber ich habe eben Kontoauszüge, aus denen ersichtlich ist, wie häufig ich an der Tankstelle bin (der Geldautomat ist auch direkt neben der Kasse, also nicht nur draussen irgendwo). Und das ist so ca. alle 2-3 Tage, lückenlos, vor und nach dem Datum des Vorfalls. Dass ich dort auch davor und danach immer getankt habe, kann ich leider nur so angeben.
Dass es mir nicht wirklich hinterher augefallen ist, liegt wohl daran, dass ich an dem Tag nur für 20 Euro getankt habe und nicht voll, so dass ich mich hätte wundern müssen, wieso ich nen vollen Tank habe... seufz
Ich hoffe du hast Recht... und ich hoffe es kommt garnicht zu einer Verhandlung sondern die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.
Ich glaube Dir, Du hast nicht vorsätzlich gehandelt.
Dir kann man auch keine Schuld geben, weil es keine "Fahrlässigkeit" giebt, wie zB. bei einer Sachbeschädigung.
Diebstahl und Betrug sind meistens vorsätzlich, nie fahrlässig.
Helfen würde es Dir auch, wenn Du Angaben machen könntest, wieviele Kilometer Du im Jahr fährst und wie häufig Du dort an dieser Tankstelle getankt hast.
Falls Du aus der jünsten Vergangenheit Deine Tankquitungen aufhebst, dort auch beim bezahlen gesehen wurdest, dann macht es sich gut.
In Bezug auf Dein Wohnort und Tankstelle, Deinen Fahrstecken kann man sicher erkennen, dass ein tanken dort für Dich naheliegend ist.
Einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
§ 263 StGB ist nur bei dem Vorsatz sich einen Vermögensvorteil verschaffen zu wollen erfüllt. Das müsste der Staatsanwalt vor Gericht eindeutig und zweifelsfrei nachweisen.
Daher würde ich mir keinen so großen Kopf machen.
Hm... gut danke.
An deiner Stelle würde ich versuchen mit dem Pächter(Eigentümer)der Tankstelle zu sprechen,ihm die ganze Sache schildern und dich nochmal persönlich bei ihm entschuldigen.Vielleicht bringt er Verständnis auf und zieht seine Anzeige zurück.
Zur Frage;ein fahrlässiger Betrug ist das ganz sicher nicht und wenn du Pech hast macht der Staatsanwalt einen vorsätzlichen Betrug daraus.
Was der Staatsanwalt draus macht, ist ja eine andere Sache... aber vorsätzlich war es ja eben nicht, ich wollte ja niemand schädigen...
aber vorsätzlich war es ja eben nicht
Das Gesetz kennt halt keinen fahrlässigen Betrug. Entweder war es ein Betrug oder es war keiner.
Das behauptest du und ich will dir auch nichts anderes unterstellen aber der Verdacht liegt nahe und eine Anklage könnte so lauten.
Das ist es ja was mir Sorgen macht... diese Story "Das hab ich wohl vergessen." hören die wahrscheinlich 1000x bei solchen Fällen. Aber ich bin bislang nicht vorbestraft und hab mir nie was zu schulden kommen lassen, ausser einen Verkehrsunfall, wobei das Verfahren aber eingestellt wurde. Aber was anderes kann ich halt nicht sagen, als dass ich es wohl wirklich vergessen habe. Aber ist natürlich trotzdem meine Schuld, das weiss ich ja auch.
Hm, ja... war etwas falsch ausgedrückt sicher mit dem Strafverfahren. Danke dir für die Antwort, ich muss das aber nichtmal schriftlich formulieren, die Polizei hat mich zu einem Termin einbestellt. Aber dann nehm ich da alles mit, also die Quittung, dass ich gezahlt habe und Kontoauszüge, dass ich ständig dort halte um Geld zu holen oder was zu kaufen.