Tankbetrug wie vorgehen, was ist vom Staatsanwalt zu erwarten?

4 Antworten

ich kann zwar nur für AT sprechen aber es wird nicht ganz anders sein in DE.

zuerst:

der typ an der kassa ist NICHT verpflichtet dich zu fragen ob du getankt hast. das ist teilweise eine firmeninterne vorschrift, hat aber mit dem geltenden recht nichts zu  tun. DU hast getankt also bist DU einen vertrag eingegangen.

49 von 50 solcher "fälle" sind auf missverständniss, oberflächlichkeit, gedankenabwesenheit - kurz- keiner bösen absicht zurückzuführen.

deswegen hat es bis vor kurzen auch gereicht (aus sicht des betreibers)  die polizei zu informieren mit videomaterial die daraufhin den "kunden" anrief und sagte das sie nicht bezahlt haben. das hat immer funktioniert.

mittlerweile ist es so das automatisch eine anzeige geschrieben wird.

das widerum geschiet nur bei eindeutiger beweislage. = videoüberwachung/(kassazeit)..etc...

niemand will dir (dem kunden) was böses. alles was mit der polizei zu tun hat kostet immens viel zeit und aufwand und wird von allen versucht zu vermeiden. dazu gibt es sowiso versicherungen.  die aber eben nur mit einer anzeige zahlt.

letztendlich ist der kunde IMMER der dumme und schuldige weil du von rechtswegen mit beginn der tankung einen vertrag eingegangen bist und mit nicht bezahlen somit schuldig bist.

allerdings wird die anzeige sofort zurückgezogen bei bezahlen.

nur in absoluten härtefällen kommt es zum "prozess"

in meinen 4 jahren war das noch nie der fall.

da spielt der betrag auch keine rolle weil das unter gewerbsmäßigen betrug fällt.

das alles zu Österreich.

wie es explizit in DE ist weiss ich natürlich nicht.

Eisfuchs0  13.01.2016, 21:28

"der typ an der kassa ist NICHT verpflichtet dich zu fragen ob du getankt
hast. das ist teilweise eine firmeninterne vorschrift, hat aber mit dem
geltenden recht nichts zu  tun. DU hast getankt also bist DU einen
vertrag eingegangen."

Das stimmt. Für den zivilrechtlichen Teil. Angebot der Tankstelle, Angebot durch konkludentes Verhalten (tanken) des Kunden angenommen führt zur Zahlungspflicht des Kunden über den Tankbetrag.

"49 von 50 solcher "fälle" sind auf missverständniss, oberflächlichkeit,
gedankenabwesenheit - kurz- keiner bösen absicht zurückzuführen."

Richtig.

"letztendlich ist der kunde IMMER der dumme und schuldige weil du von
rechtswegen mit beginn der tankung einen vertrag eingegangen bist und
mit nicht bezahlen somit schuldig bist."

Zivilrechtlich ja, straftrechtlich nein.

Es ist leicht, den zivilrechtlichen Zahlungsanspruch festzustellen. Kunde hat getankt => Er muss den Rechnungsbetrag zahlen.

Strafrechtlich sieht es anders aus.

Es reicht nicht, das der Kunde getankt und nicht bezahlt hat. Es muss ihm auch nachgewiesen werden, dass er nicht vorhatte zu zahlen. Einfaches Vergessen oder Irrtum ist nicht strafbar, nur nachgewiesener Vorsatz.

Pestilenz2  13.01.2016, 21:37
@Eisfuchs0

Es reicht nicht, das der Kunde getankt und nicht bezahlt hat. Es muss
ihm auch nachgewiesen werden, dass er nicht vorhatte zu zahlen.
Einfaches Vergessen oder Irrtum ist nicht strafbar, nur nachgewiesener
Vorsatz.

right,

aber soweit kommt es im normal nicht.

deswegen für mich als betreiber uninteressant.

aber wie gesagt. mein post gilt für österreich.

in österreich bekommt der betreffende eine anzeige (mit gebühr) die er an die "polizei" zu entrichten hat und wenn er mir den tankbetrag bringt ist jeder glücklich.

ich bin zwar erst 4 jahre in der firma, aber ich habe noch nie gehört das in meiner österreichweit agierenden firma jemals mehr geschehen ist....ich wollte nur etwas angst nehmen ^^

aber wie gesagt...AT...

Schattenzauber 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 21:22

Danke für die Antwort.

Es wäre meines Erachtens nach eine Frechheit, wenn der Staatsanwalt sowas nicht sofort einstellen würde. Zumal der, wirklich nette, Polizist ja auch der Meinung ist, dass hier kein Betrug vorlag.

Bist du Tankstellenbetreiber oder in der Justiz tätig?

Pestilenz2  13.01.2016, 21:30
@Schattenzauber

ich leite 2 tankstellen.

und hatte eben schon öfters solche fälle.

du kannst dir sicher sein (bei normalen menschen) das bei allen 3en partein =  betreiber - kunde - staat - eine aussergerichtliche einigung  für aller vorteil ist.

bei uns ist es eben so das mittlerweile automatisch eine anzeige kommt. dh statt 40€ tank zahlt er zusätlich 380€ gebühr für die anzeige.

niemand kommt automatisich wegen einer tankfüllung vor gericht. es ist halt nur komplizierter geworden (und teurer für den kunden)

natürlich bekommt der mann/die frau die gelegenheit seine/ihre schuld zu bezahlen. = und alle sind glücklich.

Das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt, wegen Geringfügigkeit.

Eine Strafzahlung nur wegen 20€ hast du wahrscheinlich nicht zu erwarten.

Sollte es zum Verfahren kommen, dann gilt immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten" und "Aussage gegen Aussage".

Schattenzauber 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 20:41

Danke für die Antwort.

Ich muss dazu sagen das ich keine Vorstrafen oder Ähnliches habe.

PinguinPingi007  13.01.2016, 20:43
@Schattenzauber

Dann wird das Verfahren sehr wahrscheinlich Eingestellt.

Pestilenz2  13.01.2016, 20:54

das stimmt nicht pinguin.

ichbin zwar aus österreich aber das wird in de sicher niocht anders sein.

denn nach deiner argumentation könnte JEDER daherkommen und 20€ tanken und dann einfach wegfahren weil ihm eh nix passiert.

nene, das wird ganz anders beurteilt. sicher auch in DE

PinguinPingi007  13.01.2016, 21:08
@Pestilenz2

Kosten Ermittlungsverfahren: Sicher über 100€.

Entstandener Schaden: 20€

=

lohnt sich nicht.

Pestilenz2  13.01.2016, 21:21
@PinguinPingi007

und nochmal pinguin.

"tankbetrug" ist NICHT "diebstahl"

das wird anders gehandhabt.



klar, wen jemand ein bounty stiehlt um 0,79€ geht nix (schlimm genug)


aber die tankung als solches wird eben anders beurteilt weil man sich da rechtlich nicht rausreden kann.

da darf auch nicht "rausgeredet" werden weil jeder weiss das der tank bezahlt werden muss.

PinguinPingi007  13.01.2016, 21:23
@Pestilenz2

Kalkuliere mal die Kosten für das Ermittlungsverfahren und der Entstandener Schaden. Der User ist nicht vorbestraft. = Wirkt sich strafmildernd aus. Es gilt immernoch "Im Zweifel für den Angeklagten".

Schattenzauber 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 21:29
@Pestilenz2

@ Pestilenz2

Klar könnte jeder den Tank mit Absicht unterschlagen und denken "Wird ja eh wegen Geringfügigkeit eingestellt". Aber was macht dich so sicher, dass ein solches Verfahren nicht eingestellt wird?

Polizei ist der Meinung, dass ich nicht vorsätzlich gehandelt habe. Ein Betrug setzt ja immerhin einen Vorsatz vorraus.

Hier geht es auch nicht ums "raus reden" hier geht es um ein Missverständnis beim Tankvorgang. Sowas kann wohl jedem Kunden oder Kassierer passieren.

Wenn ich tanken gehe nehme ich die Quittung eigentlich nie mit.

Kannst du eine bessere Begründung als "könnte ja sonst jeder machen" abliefern?

Liebe Grüße.

PinguinPingi007  13.01.2016, 21:29
@Schattenzauber

Er meint wahrscheinlich Vorbestrafte Leute.

Pestilenz2  13.01.2016, 21:46
@Schattenzauber

es wird unterschieden zwischen "diebstahl" und "betrug"

eine nichtbezahlte tankung fällt automatisch in richtung betrug...

PinguinPingi007  14.01.2016, 17:42
@Pestilenz2

eine nichtbezahlte tankung fällt automatisch in richtung betrug...

Für einen Betrug Muss Vorsatz vorliegen: 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug

(1)

Wer in der Absicht

, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

"Was ist vom Staatsanwalt zu erwarten? Einstellung wegen Geringfügigkeit?
Strafzahlung? Gerichtsvehandlung? Hat da jemand Erfahrungen? "

Wenn der Staatsanwalt vernünftig ist, wird er die ganze Sache einstellen. Besonders wenn der Polizist seine Vermutung  "glaubt mir das es sich hier um ein Missverständnis, Versehen, was auch immer handelt" auch zu Protokoll gegeben hat.

Denn es gibt keinen fahrlässigen Diebstahl oder Tankbetrug. Es muss dir Vorsatz nachgewiesen werden.

Die Aussage der Kassiererin  "Der Kunde hat gesagt er hat nicht getankt" würde ich weiterhin klar bestreiten. Ich würde darauf hinweisen, das die Kassiererin dich nicht gefragt hat, ob du getankt hast. Und das dir bei der Rechnung halt nicht aufgefallen ist, dass das Benzin nicht bei der Rechnung bei war, du aber das Benzin zahlen wolltest.  Und das du nachdem du apäter darauf hingewiesen wurdest, das da noch eine Tankrechnung offen ist die Tankrechnung freiwillig bezahlt hast.

Die Staatsanwaltschaft muss dir eine Straftat nachweisen. Und da sieht es meiner Meinung nach (bin kein Rechtsanwalt) für dich gut aus. In dieser Situation würde ich mich nicht auf einen Strafbefehl usw. einlassen sondern meine Unschuld verteidigen, also auf Einstellung desn Verfahrens ohne Auflage bestehen.

Allerdings muss ich dir sagen, dass es bei juristischen Verfahren immer ein Restrisiko gibt, ich kann dir also keine Garantie geben das das Verfahren gut für dich ausläuft.

Schattenzauber 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 21:18

Danke für deine ausführliche Antwort.

Möglicherweise wird das Verfahren eingestellt.

Pestilenz2  13.01.2016, 21:22

wird es nicht

beangato  13.01.2016, 21:29
@Pestilenz2

Sagt wer?

Er hat doch schon die Tankrechnung im Nachhinein bezahlt.

Pestilenz2  13.01.2016, 21:48
@beangato

sag ich als österreichischer tankstellenleiter 2er tankstellen.

ich hatte schon mehrere solche fälle.

aber wie gesagt:

ich berufe mich auf Österreich, nicht DE