Tankbetrug wie vorgehen, was ist vom Staatsanwalt zu erwarten?
Hallo Leute,
ich habe heute einen Anruf von der Polizei bekommen. Mir wird vorgeworfen eine Tankrechnung nicht gezahlt zu haben.
Ganz genau kann ich mich nicht mehr erinnern wie die "Tat" abgelaufen sein soll, dennoch hier meine Schilderung:
Ich fuhr zu einer Tankstelle bei der ich auch öfters bin, die meisten Kassierer kennen mich vom sehen. Meine Freundin betankte mein Auto für exakt 20,00 Euro. Ich ging schon einmal in die Tankstelle. Ich gab einen Lottoschein ab (Kleingewinn welcher mit der Rechnungssumme verrechnet wurde), kaufte eine Stange Zigaretten und ein paar einzelne Zigarettenschachteln.
Soweit ich mich erinnern kann, war ich der einzige Kunde an der Tankstelle zu dieser Zeit. Die Tat soll am 1. Weihnachtsfeiertag Abends stattgefunden haben. Ob ich darauf hingewiesen habe, dass ich getankt habe, oder die Kassiererin mich fragte, weis ich beim besten Willen nicht mehr. Die Kassiererin behauptete laut Polizei sie hätte gefragt und ich hätte verneint. Ich und der Polizist sind der Meinung das dies eine Schutzbehauptung ist und sie einfach vergessen hat die 20 Euro einzutippen.
Das bei der Rechnungssumme 20 Euro gefehlt haben, ist mir nicht aufgefallen, da ich zum einen die Zigaretten und den Lottogewinn von vielleicht 15 Euro mit drin hatte. Die Dame sagte mir den Rechnungsbetrag, ich zahlte und fuhr nachhause.
Der Polizist fand die Situation auch eher lustig und glaubt mir das es sich hier um ein Missverständnis, Versehen, was auch immer handelt und wenn es nach ihm gehe, sollte ich bezahlen und die Sache ist vergessen. Ich habe NICHT vorsätzlich gehandelt.
Allerdings meinte er das die Sache zur Staatsanwaltschaft muss und die dann entscheiden.
Nach dem Telefonat bin ich sofort zur Tanke gefahren, habe die 20 Euro gezahlt und mich für dieses Versehen entschuldigt, obwohl ich der Ansicht bin, dass die Kassiererin auch nicht ganz unschuldig ist.
Es wird ja immer davon abgeraten bei der Polizei auszusagen, ich denke ich werde es dennoch schildern, da es sich ja wirklich nur um ein Missverständnis gehalten hat und eine verweigerte Aussage würde mich als Staatsanwalt eher stutzig machen, als eine Aussage.
Mir ist die Situation allgemein sehr unangenehm und mir ist leider auch nicht aufgefallen, dass der Sprit fehlt. Allerdings will mir nicht in den Kopf rein wie eine Kassiererin bei einem einzelnen Kunden vergessen kann, dass getankt wurde. Normal sage ich immer als erstes die Säulennummer. Ich schätze dass die gute Frau durch die Abgabe des Lottoscheines und der Zigaretten vergessen hat die Summe einzutippen und dann auf "Der Kunde hat gesagt er hat nicht getankt" gemacht hat. Wie sie das ihrem Chef bei nur einem Auto auf den Hof verkauft hat, ist fraglich.
Was ist vom Staatsanwalt zu erwarten? Einstellung wegen Geringfügigkeit? Strafzahlung? Gerichtsvehandlung? Hat da jemand Erfahrungen?
Liebe Grüße
4 Antworten
ich kann zwar nur für AT sprechen aber es wird nicht ganz anders sein in DE.
zuerst:
der typ an der kassa ist NICHT verpflichtet dich zu fragen ob du getankt hast. das ist teilweise eine firmeninterne vorschrift, hat aber mit dem geltenden recht nichts zu tun. DU hast getankt also bist DU einen vertrag eingegangen.
49 von 50 solcher "fälle" sind auf missverständniss, oberflächlichkeit, gedankenabwesenheit - kurz- keiner bösen absicht zurückzuführen.
deswegen hat es bis vor kurzen auch gereicht (aus sicht des betreibers) die polizei zu informieren mit videomaterial die daraufhin den "kunden" anrief und sagte das sie nicht bezahlt haben. das hat immer funktioniert.
mittlerweile ist es so das automatisch eine anzeige geschrieben wird.
das widerum geschiet nur bei eindeutiger beweislage. = videoüberwachung/(kassazeit)..etc...
niemand will dir (dem kunden) was böses. alles was mit der polizei zu tun hat kostet immens viel zeit und aufwand und wird von allen versucht zu vermeiden. dazu gibt es sowiso versicherungen. die aber eben nur mit einer anzeige zahlt.
letztendlich ist der kunde IMMER der dumme und schuldige weil du von rechtswegen mit beginn der tankung einen vertrag eingegangen bist und mit nicht bezahlen somit schuldig bist.
allerdings wird die anzeige sofort zurückgezogen bei bezahlen.
nur in absoluten härtefällen kommt es zum "prozess"
in meinen 4 jahren war das noch nie der fall.
da spielt der betrag auch keine rolle weil das unter gewerbsmäßigen betrug fällt.
das alles zu Österreich.
wie es explizit in DE ist weiss ich natürlich nicht.
Es reicht nicht, das der Kunde getankt und nicht bezahlt hat. Es muss
ihm auch nachgewiesen werden, dass er nicht vorhatte zu zahlen.
Einfaches Vergessen oder Irrtum ist nicht strafbar, nur nachgewiesener
Vorsatz.
right,
aber soweit kommt es im normal nicht.
deswegen für mich als betreiber uninteressant.
aber wie gesagt. mein post gilt für österreich.
in österreich bekommt der betreffende eine anzeige (mit gebühr) die er an die "polizei" zu entrichten hat und wenn er mir den tankbetrag bringt ist jeder glücklich.
ich bin zwar erst 4 jahre in der firma, aber ich habe noch nie gehört das in meiner österreichweit agierenden firma jemals mehr geschehen ist....ich wollte nur etwas angst nehmen ^^
aber wie gesagt...AT...
Danke für die Antwort.
Es wäre meines Erachtens nach eine Frechheit, wenn der Staatsanwalt sowas nicht sofort einstellen würde. Zumal der, wirklich nette, Polizist ja auch der Meinung ist, dass hier kein Betrug vorlag.
Bist du Tankstellenbetreiber oder in der Justiz tätig?
ich leite 2 tankstellen.
und hatte eben schon öfters solche fälle.
du kannst dir sicher sein (bei normalen menschen) das bei allen 3en partein = betreiber - kunde - staat - eine aussergerichtliche einigung für aller vorteil ist.
bei uns ist es eben so das mittlerweile automatisch eine anzeige kommt. dh statt 40€ tank zahlt er zusätlich 380€ gebühr für die anzeige.
niemand kommt automatisich wegen einer tankfüllung vor gericht. es ist halt nur komplizierter geworden (und teurer für den kunden)
natürlich bekommt der mann/die frau die gelegenheit seine/ihre schuld zu bezahlen. = und alle sind glücklich.
Das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt, wegen Geringfügigkeit.
Eine Strafzahlung nur wegen 20€ hast du wahrscheinlich nicht zu erwarten.
Sollte es zum Verfahren kommen, dann gilt immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten" und "Aussage gegen Aussage".
Danke für die Antwort.
Ich muss dazu sagen das ich keine Vorstrafen oder Ähnliches habe.
Dann wird das Verfahren sehr wahrscheinlich Eingestellt.
das stimmt nicht pinguin.
ichbin zwar aus österreich aber das wird in de sicher niocht anders sein.
denn nach deiner argumentation könnte JEDER daherkommen und 20€ tanken und dann einfach wegfahren weil ihm eh nix passiert.
nene, das wird ganz anders beurteilt. sicher auch in DE
Kosten Ermittlungsverfahren: Sicher über 100€.
Entstandener Schaden: 20€
=
lohnt sich nicht.
und nochmal pinguin.
"tankbetrug" ist NICHT "diebstahl"
das wird anders gehandhabt.
klar, wen jemand ein bounty stiehlt um 0,79€ geht nix (schlimm genug)
aber die tankung als solches wird eben anders beurteilt weil man sich da rechtlich nicht rausreden kann.
da darf auch nicht "rausgeredet" werden weil jeder weiss das der tank bezahlt werden muss.
Kalkuliere mal die Kosten für das Ermittlungsverfahren und der Entstandener Schaden. Der User ist nicht vorbestraft. = Wirkt sich strafmildernd aus. Es gilt immernoch "Im Zweifel für den Angeklagten".
@ Pestilenz2
Klar könnte jeder den Tank mit Absicht unterschlagen und denken "Wird ja eh wegen Geringfügigkeit eingestellt". Aber was macht dich so sicher, dass ein solches Verfahren nicht eingestellt wird?
Polizei ist der Meinung, dass ich nicht vorsätzlich gehandelt habe. Ein Betrug setzt ja immerhin einen Vorsatz vorraus.
Hier geht es auch nicht ums "raus reden" hier geht es um ein Missverständnis beim Tankvorgang. Sowas kann wohl jedem Kunden oder Kassierer passieren.
Wenn ich tanken gehe nehme ich die Quittung eigentlich nie mit.
Kannst du eine bessere Begründung als "könnte ja sonst jeder machen" abliefern?
Liebe Grüße.
Er meint wahrscheinlich Vorbestrafte Leute.
es wird unterschieden zwischen "diebstahl" und "betrug"
eine nichtbezahlte tankung fällt automatisch in richtung betrug...
eine nichtbezahlte tankung fällt automatisch in richtung betrug...
Für einen Betrug Muss Vorsatz vorliegen:
Strafgesetzbuch (StGB)§ 263 Betrug
(1)
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- 1.
- gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
- 2.
- einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
- 3.
- eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
- 4.
- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
- 5.
- einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
"Was ist vom Staatsanwalt zu erwarten? Einstellung wegen Geringfügigkeit?
Strafzahlung? Gerichtsvehandlung? Hat da jemand Erfahrungen? "
Wenn der Staatsanwalt vernünftig ist, wird er die ganze Sache einstellen. Besonders wenn der Polizist seine Vermutung "glaubt mir das es sich hier um ein Missverständnis, Versehen, was auch immer handelt" auch zu Protokoll gegeben hat.
Denn es gibt keinen fahrlässigen Diebstahl oder Tankbetrug. Es muss dir Vorsatz nachgewiesen werden.
Die Aussage der Kassiererin "Der Kunde hat gesagt er hat nicht getankt" würde ich weiterhin klar bestreiten. Ich würde darauf hinweisen, das die Kassiererin dich nicht gefragt hat, ob du getankt hast. Und das dir bei der Rechnung halt nicht aufgefallen ist, dass das Benzin nicht bei der Rechnung bei war, du aber das Benzin zahlen wolltest. Und das du nachdem du apäter darauf hingewiesen wurdest, das da noch eine Tankrechnung offen ist die Tankrechnung freiwillig bezahlt hast.
Die Staatsanwaltschaft muss dir eine Straftat nachweisen. Und da sieht es meiner Meinung nach (bin kein Rechtsanwalt) für dich gut aus. In dieser Situation würde ich mich nicht auf einen Strafbefehl usw. einlassen sondern meine Unschuld verteidigen, also auf Einstellung desn Verfahrens ohne Auflage bestehen.
Allerdings muss ich dir sagen, dass es bei juristischen Verfahren immer ein Restrisiko gibt, ich kann dir also keine Garantie geben das das Verfahren gut für dich ausläuft.
Danke für deine ausführliche Antwort.
Möglicherweise wird das Verfahren eingestellt.
wird es nicht
sag ich als österreichischer tankstellenleiter 2er tankstellen.
ich hatte schon mehrere solche fälle.
aber wie gesagt:
ich berufe mich auf Österreich, nicht DE
"der typ an der kassa ist NICHT verpflichtet dich zu fragen ob du getankt
hast. das ist teilweise eine firmeninterne vorschrift, hat aber mit dem
geltenden recht nichts zu tun. DU hast getankt also bist DU einen
vertrag eingegangen."
Das stimmt. Für den zivilrechtlichen Teil. Angebot der Tankstelle, Angebot durch konkludentes Verhalten (tanken) des Kunden angenommen führt zur Zahlungspflicht des Kunden über den Tankbetrag.
"49 von 50 solcher "fälle" sind auf missverständniss, oberflächlichkeit,
gedankenabwesenheit - kurz- keiner bösen absicht zurückzuführen."
Richtig.
"letztendlich ist der kunde IMMER der dumme und schuldige weil du von
rechtswegen mit beginn der tankung einen vertrag eingegangen bist und
mit nicht bezahlen somit schuldig bist."
Zivilrechtlich ja, straftrechtlich nein.
Es ist leicht, den zivilrechtlichen Zahlungsanspruch festzustellen. Kunde hat getankt => Er muss den Rechnungsbetrag zahlen.
Strafrechtlich sieht es anders aus.
Es reicht nicht, das der Kunde getankt und nicht bezahlt hat. Es muss ihm auch nachgewiesen werden, dass er nicht vorhatte zu zahlen. Einfaches Vergessen oder Irrtum ist nicht strafbar, nur nachgewiesener Vorsatz.