Gefälschte Essensmarke eingelöst. Welche Straftat?
Guten Tag zusammen;
ich würde gerne wissen, welchen Straftatbestand bzw. welchen Vergehenstatbestand ich erfülle, wenn ich mir eine Essensmarke selber erstelle, ausdrucke und benutze.
Folgender Sachverhalt:
Ein Anwärter bei der Polizei (nennen wir in PKA Huberle) bucht sich online über ein entsprechendes Formular essen für seine Mittagspause kommende Woche. Die Mittagspausen finden auf dem Gelände der Polizei statt, werden in Uniform verbracht und gegessen wird in einer der Kantinen auf dem Gelände. Da sich PKA Huberle noch in der Ausbildung befindet wird das Mittagessen bezuschusst und kostet nur 2,65€. Am Sonntag überdenkt PKA Huberle seine Essenspläne noch einmal. Seine Bestellung ist jedoch nicht mehr abänderbar. Daraufhin nimmt PKA Huberle seinen Laptop und erstellt sich mittels Word eigene , erfundene Essensmarken mit nicht existierenden Namen und den neuen Essenswünschen. Diese Marken druckt er aus und benutzt zwei davon. Nachdem er die zweite Marke verwendet hat, bekommt PKA Huberle ein schlechtes Gewissen und vertraut sich seinem Ausbilder an, der den geschilderten Sachverhalt unverzüglich meldet.
Wegen welcher Vergehenstatbestände hat PKA Huberle sich strafbar gemach, hat er sich überhaupt Strafbar gemacht und mit welchen Konsequenzen muss er jetzt rechnen?
Vielen Dank schonmal in Voraus.
4 Antworten
§ 267 StGB
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Für den Polizeidienst sollte er sich damit disqualifiziert haben.
Der Akt der Herausgebens einer Wahre (das Essen) gegen Vorlage eines Dokuments das zum Empfang berechtigt (der Gutschein).
Vielen Dank für die Antwort
Betrug mit Sicherheit, eventuell noch Urkundenfälschung, falls diese Marken die Bedingungen dafür erfüllen.
Welche Voraussetzungen müssen besagte Marken denn für eine Urkundenfälschung erfüllen? Und welche Strafe wäre im Fall von Betrug denn zu erwarten?
Vollkommen wursch, welchen Straftatbestand das erfüllt, der Anwärter war die längste Zeit Anwärter. Er darf packen gehen. Er verfügt nicht über die notwendige charakterliche Eignung für den Polizeiberuf.
Das nennt man Betrug und Urkundenfälsch, vermutlich ist die Polizei-Karriere dann auch sofort beendet...
Sicher.
Den §267 StGB habe ich schon entdeckt. Was genau bedeutet Rechtsverkehr in dem Fall?