Ist das Urkundenfälschung (Vorsorgevollmacht)?
Hallo!
Etwas spetziellere Frage, für Leute wo sich echt mit aus kennen am besten:
Wenn man eine Vorsorgevollmacht auf setzt (selber, schriftlich) und man schreibt da nur ein falsches Datum rein (zu früh) aber macht sonst alles ganz normal - ist das dann Urkundenfälschung?
Danke!
2 Antworten
Hallo und vielen Dank für die Nachfrage! .)
Eine Urkundenfälschung bedeutet grundsätzlich, dass derjenige, der dem Anschein nach der Aussteller der Urkunde ist, nicht auch tatsächlich der Aussteller ist.
Bei dem dagegen, was du beschreibst, stimmt der wahre mit dem vermeintlichen Aussteller jedoch tatsächlich überein. Allein der Inhalt mag unrichtig sein. Es handelt sich dann grundsätzlich nicht um eine Urkundenfälschung; man nennt es stattdessen eine eine schriftliche Lüge.
Zu deiner Nachfrage passend die Ergänzung: Eine Lüge ist nicht immer, jedoch unter bestimmten Umständen strafbar. Am bekanntesten ist wohl der Betrug. Hier spezieller: Wer zB ein Dokument falsch erstellt, damit es in einem Prozess als Beweismittel Verwendung findet, steuert auf einen Prozessbetrug zu; wenn hierfür die speziellen Voraussetzungen nicht vorliegen, zB dass es nicht um einen Vermögensschaden für den Prozessgegner geht, sind noch die sonstigen Aussagedelikte einschlägig: Falsche uneidliche Aussage und ähnliches.
Wer ein solches Dokument nicht in dieser Erwartung erstellt, sondern sagen wir mal "nur", um seine Durchsetzungskraft außergerichtlich zu stärken, dürfte straflos bleiben. Wenn dann später vor Gericht irgendjemand dieses Dokument arglos anführt, wird auch der straflos sein und, wenn weiter nicht involviert, auch der Aussteller.
Das einfache aber dürfte sein, wenn die Vorsorgevollmacht in sachlicher Hinsicht vordatiert bzw "korrekt datiert" wird, wenn das vllt schon hilft: Es handelt sich schließlich "nur" um eine Dokumentation; die wird/wurde dann eben nachgeholt bzw später verschriftlicht; für das Anliegen, um das es geht (weiß ich ja nicht^^) ist das davon zu unterscheidende Ausstellungsdatum möglicherweise ja gar nicht so relevant. Der Vollmachtgeber kann problemlos reinschreiben, dass der Bevollmächtigte bereits seit XY bevollmächtigt ist.
Freue mich stets über Nachfragen
Schöne Grüße
Droitteur
Hm, lustige Kombination.. wenn man schon findet, dass eine Betreuung erforderlich ist, wäre es doch ironisch, jemanden in solch einer Situation für strafbar zu halten. Immerhin soll die Betreuung, die zum Ganzen erst führt, doch wohl dem Schutz des Betreuten dienen.
Da könnte man an der Schuldfähigkeit zweifeln oder auch annehmen, dass man ähnlich wie bei der Notwehr gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt handelt :D
Ich kenne mich mit Betreuungen nicht aus und kenne die Verfahrensabläufe nicht; man könnte wohl ein entsprechendes Dokument ohne Ausstellungsdatum erstellen, allerdings würde man dazu dann sicher ohnehin noch befragt werden?
Möglicherweise würde ich persönlich mich trotzdem um meiner selbst willen auf das Risiko einlassen, wenn Abhilfe anders nicht möglich ist. Selbst wenn das - also wenn überhaupt - herauskommen würde, sähe ich die Schuld als sehr gering an.
Naja geschäftsunfähig heist nicht schuldunfähig, das war das erste was ich nach geguckt hab wo ich den Prozess verloren hatte 😂 Zumal ich ja auch nur partiel geschäftsunfähig in Bezug auf meine Gesundheit erklärt wurde😡
Aber ansonsten echt top Rat mit dem ich erstmal arbeiten kann👍
Solange du diese Falschaussage nicht unter Eid machst, ist diese keine Uneidliche Aussage. c:
So sieht man sich wieder :D Schöne Grüße^^ Aber seid wann braucht es für eine "Uneidliche Aussage" einen Eid? ;D
Nein, das ist KEINE Urkundenfälschung.
Es wurde ja nichts geändert an der Urkunde, oder eine Vortäuschung vorgenommen (also z.B. ein selbst erstelltes Schulabschlusszeugnis).
Ok, danke. Ich hab mir den Wortlaut an geguckt
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht,
und war mir nicht sicher ob das nicht eine "unechte Urkunde" sein könnt weil das Datum nicht stimmt. Bin mir aber nicht mal ganz sicher obs überhaupt ne Urkunde ist wenn dus einfach selber handschriftlich mit nem Vordruck ohne Beglaubigung machst (was ja geht).
Ja, ist eine Urkunde; auch hierfür findest du eine Definition im Internet.
Bei einer echten Urkunde stimmt der tatsächliche mit dem vermeintlichen Urheber überein. Wenn du die verfälschst, bist du der tatsächliche Urheber, so dass tatsächlicher und vermeintlicher nicht mehr übereinstimmen. Wenn du dagegen eine unechte herstellst, bedeutet das praktisch, dass es von der nunmehr unechten Version nie eine echte Version gegeben hat.
Bei dem, was du im Sachverhalt beschreibst, handelt es sich um eine "schriftliche Lüge". In besonderen Fällen kann aber auch die unter die Urkundsdelikte fallen; so zB wenn die Vollmacht bereits in einer umfassenderen Akte enthalten ist.
Huch, wieso ist deine Antwort weg? Ich hatte was drunter geschrieben
Da war doch nichts problematisches dran und sie war offensichtlich richtig.
Oh, das tut mir Leid; hoffentlich war es nicht zu viel Text, den du dadurch verloren hast!
Hatte selber um die Löschung gebeten, weil ich die Antwort nur versehentlich geschrieben habe - wollte dich ja lieber direkt im Kommentar anschreiben :)
Stells doch noch mal als Antwort ein dann geb ich dir nen Stern😉
Und das hat ich drunter geschrieben:
OK, danke das ist eine top Antwort! Zumal ich unter dem Stichwort auch echt viel unter Google finde.
Eine schriftliche Lüge ist straflos wenn ich das recht sehe.
Weist du vlt auch noch wie es sich verhält wenn ich die zurück datierte Vollmacht zum Gericht bringe um eine Betreuung auf zu heben?
Ist ja echt toll, dass du dafür extra nachfragst!^^
Zugegebenermaßen bin ich auch ziemlich eitel :3
Wenn du schon nach Nachfragen fragst...😉
Es ging darum eine Betreuung los zu werden. Da die gegen den Willen angeordnet wurde ist die Geschäftsfähigkeit zweifelhat.
Mit ner Vorsorgevollmacht mus die Betreuung auf gehoben werden. Ohne Geschäftsfähigkeit kann man aber keine machen. Also wenn man die auf ein "sicheres" Datum zurück datieren würde, wäre die Betreuung damit erledigt.
Ich nehme an wenn ich das einfach dem Anwalt geben und der das in gutem Glauben vorlegt wär das trozdem uneidliche Falschaussage?