Fahrlässige Brandstiftung, jetzt vorbestraft?
Hallo! Ein Mitarbeiter unseres Restaurants, war letztlich der Auslöser, dass es in der Nacht als keiner mehr in den Räumen war zu einem Ölbrand kam. Er hatte vergessen die Sicherung runter zumachen, so dass die Abzugshaube nicht ausging und das Gasmagnetventil nicht geschlossen hatte. Andererseits hatte im Vorfeld eine Mitarbeiterin vergessen die Flamme unter dem Öl auszumachen. Sie hatte aber die Aussage verweigert, da sie Angst hatte. Letztlich war natürlich der Mitarbeiter daran Schuld der die Sicherungen nicht runter gemacht hat. Außerdem hatte er auch die Anweisung nochmal durch die Räume zu gehen um alles zu kontrollieren. Bei dem Brand kam es nur zu einem Schaden in den Räumen, so dass die Wände gereinigt werden mussten. Geschäftsinhalt wurde natürlich auch beschädigt.
Zu meiner Frage. Er hat jetzt einen Brief vom Gericht erhalten, in dem steht, dass er für "fahrlässige Brandstiftung" eine Geldstrafe zahlen muss. Die ist aber glücklicherweise eher geringfügig. Ist dieser Mitarbeiter jetzt "vorbestraft"? Oder hat sich die Sache mit der Geldstrafe einfach erledigt. Falls jemand vorbestraft ist, kann es ja u.U. zu Problemen kommen, falls ich das richtig verstehe.
Ich würde mich sehr freuen falls mir jemand die Frage schnell beantworten kann.
Danke und Grüße!
3 Antworten
Nun kommt es darauf an, wie-viel Tagessätze er bekommen hat. Unter 90 Tagessätzen, ist er nicht Vorbestraft.
Das wusste Ich so leider auch nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das aber erst bei 2 Strafen gültig.
Na gut jedenfalls besser als vorbestraft. Danke!
Im BZRG stehen alle Strafen. Bei Gericht wäre man dann einschlägig in Erscheinung getreten, weil die einen Auszug erhalten in dem alle Einträge stehen. Wenn man aber nicht zu mehr wie 90 Tagessätzen verurteilt worden ist, dann erscheint die Strafe nicht im Führungszeugnis, es sei denn es steht eine weitere Strafe im BZRG.
Brief vom Gericht ohne Verhandlung ???
Ja, das geht so.
Ist ähnlich wie ein Mahnbescheid. Wenn man gegen den Strafbefehl nicht innerhalb von 7 Tagen Einspruch einlegt ist man sozusagen verurteilt.
Und weil die Strafe dann auf dem Papier steht ist man auch tatsächlich der Täter, der die Tat begangen hat auch wenn man fast aus welchen Gründen auch immer die Frist nicht einhalten konnte.
Fristen sind eine staatliche Waffe gegen den Proleten.
Strafbefehl nennt sich sowas.
Anhörung war schon. Mehr kam nicht.
Vielen Dank! Das wollte ich wissen!