Hab gelogen bei der EV . Wie hoch ist die Strafe?

11 Antworten

Der Gerichtsvollzieher muss auf die Bedeutung an Eides hinweisen, insbesondere auf die strafrechtlichen Konsequenzen gem. §§ 156, 163 StGB wonach eine falsche Aussage mit Geldstrafe und bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe (fahrlässig 1 Jahr) geandet werden kann.

Eine Strafanzeige gibt es nur, wenn jemand bemerkt, dass Du falsche Angaben gemacht hast.

Wenn da draufsteht, dass man bei Falschangabe ins Gefängnis muss würd ich an deiner Stelle auf jeden Fall Angst haben...

Auf der Ev wird wohl eher nicht gelogen ;)

Jate79 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 13:57

Hoffentlich kommts dann nicht raus. Hab Angst !

BREAVHEART  25.12.2010, 13:59
@Jate79

du willst deine Schuldner um ihr Geld betrügen? Das ist eine Straftat! sry. aber ins Gefängnis kommen Verbrecher.. überleg mal, was du bist..

Jate79 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 14:02
@BREAVHEART

Kommt ja hoffentlich nicht raus !

Bei einer eidesstattlichen Versicherung macht man sich mit falschen Angaben strafbar. Bei wissentlich falschen Angaben sogar vorsätzlich. 1 Jahr Freiheitsstrafe ist das Minimum wenn es wissentlich passiert. Wenn du bisher eine weisse Weste hast kannst Du mit Bewährung rechnen und eventuell noch ein paar hundert Sozialstunden die Du ableisten musst. Kommt dann ganz auf den Richter an wie der die Sache sieht. Allerdings ist das Minimum 1 Jahr.

Eine falsche Eidesstattliche Versicherung kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von einen Monat bis zu drei Jahren bestraft werden. Gläubiger nutzen vermehrt die Möglichkeit die Eidesstattliche Versicherung anzuzweifeln und bringen falsche Angaben rigoros zur Anzeige.

Mehr dazu unter §156/163 STGB

Luv4u2  25.12.2010, 14:10

Vor 8 Jahren? Das wird Dir sicher mit angerechnet. Diese Sache steht mit Sicherheit in den Gerichtsakten, und dann heisst es Du bist schon einmal negativ aufgefallen. Selbst wenn das 20 oder 30 Jahre her wäre. Das ist auf jeden Fall ein starker Minuspunkt bei der Angelegenheit. Gut ist daran nur dass es nicht einschlägig war, also nicht die gleiche Art von Vergehen. Ansonsten musst Du wegen der EV mit einer Verurteilung wegen Betruges rechnen.

Jate79 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 14:21
@Luv4u2

Jeder fällt doch mal negativ auf, oder nicht ? Sogar Silbereisen hat am Glühweinstand randaliert !!

Copymy  25.12.2010, 14:45
@Jate79

wenn du dir den als Vorbild nimmst hst du von vornerein verkackt xD

heck24ever  12.05.2011, 23:23
@Luv4u2

Das ist totaler schwachsinn, das wird dir überhaut nicht angerechnet, dass hat damit nichts zu tun und von wegen 20 bis 30 jahre, so lange dürfen die das gar nicht speichern. Bevor du so einen scheiß erzählst, solltest du lieber gar nichts dazu sagen!

heck24ever  12.05.2011, 23:23
@Luv4u2

Das ist totaler schwachsinn, das wird dir überhaut nicht angerechnet, dass hat damit nichts zu tun und von wegen 20 bis 30 jahre, so lange dürfen die das gar nicht speichern. Bevor du so einen scheiß erzählst, solltest du lieber gar nichts dazu sagen!

Jate79 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 14:06

Ja, hab sonst ne weiße wetse. Vor 8 Jahren bin ich mal betruken gefahren und dann hat mich die Polizei gekriegt. Hab mir ne Verfolgungsjagd mit den geleistet. und dann noch beleidigt und so . Aber das ist ja schon lange her

galeika  25.12.2010, 14:55
@Jate79

das hat aber nichts mit der EV zutun. Da beisst Dich keiner

Lieber Fragesteller,

Gemäß § 156 StGB wird die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung -1. Alternative- oder die Berufung auf eine solche Versicherung -2. Alternative- gegenüber einer zuständigen Behörde mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Grüße Jurist als Rechtsdienstleister

Da steht min. 1 Jahr Freiheitsstrafe drauf. Kann allerdings auf Bewährung erteilt werden.

Jate79 
Beitragsersteller
 25.12.2010, 14:02

Ja Bewährung is gut ...