Hab gelogen bei der EV . Wie hoch ist die Strafe?
Hab ja Schulden und letzte Woche mußte ich beim Gerichtsvollzeiher eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Habe aber da nicht die Wahheit gesagt:) Ich will mit den Schulden auf jeden Fall in Privatinsolvenz !! Bin zurzeit auch Hartz IV - Empfänger.Jetzt hat der GV mir ne Kopie von der Ev zugeschickt. Hier steht, dass ich 1 Jahr Freiheitsstrafe kriege, wenn ich eine fahrlässige EV abgebe und sogar 3 Jahre Gefängnis bei Abgabe einer wissentlich falschen EV!! Muß ich jetzt Angst haben ?? ich dachte, man bekommt nur ne Geldstrafe , wenn man lügt ..
11 Antworten
Der Gerichtsvollzieher muss auf die Bedeutung an Eides hinweisen, insbesondere auf die strafrechtlichen Konsequenzen gem. §§ 156, 163 StGB wonach eine falsche Aussage mit Geldstrafe und bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe (fahrlässig 1 Jahr) geandet werden kann.
Eine Strafanzeige gibt es nur, wenn jemand bemerkt, dass Du falsche Angaben gemacht hast.
Wenn da draufsteht, dass man bei Falschangabe ins Gefängnis muss würd ich an deiner Stelle auf jeden Fall Angst haben...
Auf der Ev wird wohl eher nicht gelogen ;)
du willst deine Schuldner um ihr Geld betrügen? Das ist eine Straftat! sry. aber ins Gefängnis kommen Verbrecher.. überleg mal, was du bist..
Kommt ja hoffentlich nicht raus !
Bei einer eidesstattlichen Versicherung macht man sich mit falschen Angaben strafbar. Bei wissentlich falschen Angaben sogar vorsätzlich. 1 Jahr Freiheitsstrafe ist das Minimum wenn es wissentlich passiert. Wenn du bisher eine weisse Weste hast kannst Du mit Bewährung rechnen und eventuell noch ein paar hundert Sozialstunden die Du ableisten musst. Kommt dann ganz auf den Richter an wie der die Sache sieht. Allerdings ist das Minimum 1 Jahr.
Eine falsche Eidesstattliche Versicherung kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von einen Monat bis zu drei Jahren bestraft werden. Gläubiger nutzen vermehrt die Möglichkeit die Eidesstattliche Versicherung anzuzweifeln und bringen falsche Angaben rigoros zur Anzeige.
Mehr dazu unter §156/163 STGB
Vor 8 Jahren? Das wird Dir sicher mit angerechnet. Diese Sache steht mit Sicherheit in den Gerichtsakten, und dann heisst es Du bist schon einmal negativ aufgefallen. Selbst wenn das 20 oder 30 Jahre her wäre. Das ist auf jeden Fall ein starker Minuspunkt bei der Angelegenheit. Gut ist daran nur dass es nicht einschlägig war, also nicht die gleiche Art von Vergehen. Ansonsten musst Du wegen der EV mit einer Verurteilung wegen Betruges rechnen.
Jeder fällt doch mal negativ auf, oder nicht ? Sogar Silbereisen hat am Glühweinstand randaliert !!
wenn du dir den als Vorbild nimmst hst du von vornerein verkackt xD
Das ist totaler schwachsinn, das wird dir überhaut nicht angerechnet, dass hat damit nichts zu tun und von wegen 20 bis 30 jahre, so lange dürfen die das gar nicht speichern. Bevor du so einen scheiß erzählst, solltest du lieber gar nichts dazu sagen!
Das ist totaler schwachsinn, das wird dir überhaut nicht angerechnet, dass hat damit nichts zu tun und von wegen 20 bis 30 jahre, so lange dürfen die das gar nicht speichern. Bevor du so einen scheiß erzählst, solltest du lieber gar nichts dazu sagen!
Ja, hab sonst ne weiße wetse. Vor 8 Jahren bin ich mal betruken gefahren und dann hat mich die Polizei gekriegt. Hab mir ne Verfolgungsjagd mit den geleistet. und dann noch beleidigt und so . Aber das ist ja schon lange her
das hat aber nichts mit der EV zutun. Da beisst Dich keiner
Lieber Fragesteller,
Gemäß § 156 StGB wird die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung -1. Alternative- oder die Berufung auf eine solche Versicherung -2. Alternative- gegenüber einer zuständigen Behörde mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Grüße Jurist als Rechtsdienstleister
Da steht min. 1 Jahr Freiheitsstrafe drauf. Kann allerdings auf Bewährung erteilt werden.
Ja Bewährung is gut ...
Hoffentlich kommts dann nicht raus. Hab Angst !