Vorbestraft wegen 40 Sozialstunden?
Hallo,
Ich musste 2011 (Juli) 40 Sozialstunden leisten wegen Diebstahls. Das Ganze lief über das Gericht und über die Jugendgerichtshilfe. Nun möchte ich mich gerne bewerben (auf mehrere Ausbildungsplätze; mit Abitur) und dort wird oft gefragt ob man vorbestraft ist, muss ich nun wegen den Sozialstunden 'ja' oder 'nein' angeben??? Bzw. ab wann gilt man als vorbestraft?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
5 Antworten
Beim Jugendstrafrecht gilt man nur dann als vorbestraft, wenn man einen Jugendknast von innen gesehen hat. Nicht einmal Jugendarrest reicht da aus. Als "vorbestraft" muß man sihc nur dann bezeichnen, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat. Das ist bei Dir nicht der Fall. Du darfst Dich deshalb völlig berechtigt als "nicht vorbestraft" bezeichnen.
Als vorbestraft für Arbeitgeber giltst du erst ab einer Freiheitsstrafe > 2 Jahre als Jugendlicher. Alle Strafen bis dahin tauchen in dem normalen Führungszeugnis zur Vorlage beim Arbeitgeber nicht auf. Du musst dich also wegen den 40 Sozialstunden gegenüber keinem Arbeitgeber als vorbestraft einstufen.
Wie gut, dass Freiheitsstrafen im Jugendstrafrecht nicht vertreten sind.
Vorstrafe = Verurteilung wegen jeder Straftat, egal wie lange und wie hoch die Strafe ausfällt.
aber im polizeilichen Führungszeugnis steht nicht alles, dort steht z.b. nicht Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen, Verurteilung bis zu 3 Monaten Freiheitstrafe, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bei Jugendlichen, gelöschte Eintragungen.
Erst bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen/Tagen Haft ist man vorbestraft, du bist es also nicht.
Das ist so pauschal nicht richtig, 2 Einzelstrafen zu je 10 Tagessätzen würden in das Führungszeugnis einzutragen sein.
wen ich mich nicht irre ist das nicht vorbestraft