Fahrkosten vom AA, kann ich trotzdem die km bei Steuererklärung absetzen

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Nur der übersteigende Betrag kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.

In der Steuererklärung sind trotzdem alle Fahrten als Kosten zu erfassen (in Zeile 42 ff. in der Anlage N) und gleichzeitig die Erstattung von der Arbeitsagentur (in der Zeile 47 in der Anlage N).

Das kommt darauf an, wieviel das AA erstattet hat. Die km-Pauschale des Finanzamts sind 0,30 EURO per km. Wenn Du weniger bekommen hast, kannst Du den Rest absetzen.

Hat die Summe vom AA die tatsächlichen Fahrtkosten gedeckt? Wenn ja kannst Du es nicht noch einmal absetzen, wenn nein dann die Differenz.

nein, nur wenn das aa dir nicht die vollen 0,3 €/km erstattet hat, kannst du die differenz absetzen.

Nein, das glaub ich kaum!