Geliehenes KFZ von Steuer absetzen?
Hallo,
Ich habe mal eine frage zur Absetzung eines PKWs bei der Steuererklärung. Ich habe seit knapp einem Jahr das Privatauto eines Freundes zur dauerhaften Nutzung. Versicherungsnehmer sowie Halter ist er. Er besitzt allerdings ein weiteres Fahrzeug welches als Firmenwagen läuft. Ist es für mich möglich das geliehene Fahrzeug bei der Steuererklärung anzugeben? Bzw. Die Fahrtkosten zur Arbeit geltend zu machen?
Danke im voraus
4 Antworten
nein, in der Steuererklärung steht: Fahrten zur Arbeitsstätte mit eigenem Auto,
du musst ja auch das Kennzeichen mit angeben, wenn du selber kein Auto hast , kannst du auch keines absetzen. versuchen kannst du es aber trotzdem.
es gibt bei der Penderlpauaschale noch den Teil: Fahrgemeinschaft, dort könntest du die Angaben machen
Stimmt nicht! http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16086.xhtml?currentModule=home
Es spielt keine Rolle wem das KFZ gehört!!!!!!!!!!!!! Darf halt kein Dienstwagen sein.
Das ist schlicht falsch. Sofern es sich nicht um einen Dienstwagen handelt, ist es für die Anrechnung als Werbungskosten völlig gleichgültig, wer der Halter oder Eigentümer des KFZ ist. Deswegen steht ja auf dem Mantelbogen explizit:
"davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt"
Ist es für mich möglich das geliehene Fahrzeug bei der Steuererklärung anzugeben?
Ja. Das entsprechende Feld auf dem Mantelbogen lautet nicht von ungefähr "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt".
Natürlich - genauso wie bei einem eigenen Auto. Es steht (bei den Werbungskosten, wo Du die KM und Arbeitstage etc. einträgst) sogar dabei "ein zur Verfügung gestelltes Fahrzeug" (sinngemäß), schau mal genau hin. Es spielt keine Rolle, wem das KFZ gehört.
Es heißt genau: "...zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt": https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
die frage kann telefonisch das finanzamt beantworten.