Darf ich ein Handy welches ich auch im Studium benuzte vom Steuer absetzen?

5 Antworten

Finanzamt erkennt 80% meiner Handykosten als Betriebsausgaben an.

Aber ich hab ja auch ein Gewerbe am Start.

Die Argumentation könnte dementsprechend schwierig werden. Auch kannst du keine Steuern zurück bekommen, wenn du keine gezahlt hast. Evtl. ist ein Verlustvortrag möglich.

In Anbetracht deiner Fragen:

Hast du denn überhaupt Einkünfte und zahlst Steuern? Nicht dass hier ein grundsätzlich falsches Verständnis vorliegt.

eskey 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 20:20

Ja, ich arbeite nebenbei und zahle Steuern.

Es wird ja auch privat genutzt. Du kannst es versuchen, wenn deine Erklärung genauer geprüft wird, werden Sie es sehr wahrscheinlich  anmerken.

Soweit ich weiß, musst Du dann nachweisen, dass Du ohne Studium kein Smartphone oder ein ähnliches Gerät Gerät besitzen würdest. Und ich glaube nicht, dass Dir das so ohne weiteres möglich ist.

Ein Laptop oder Tablet könnte ich noch erklären. Aber ein Smartphone? Nicht wirklich.

eskey 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 13:53

Gesunder Menschenverstand weiß es doch, das man das Handy weiterhin benutzen wird.

sunnymarx1977  23.02.2017, 13:54
@eskey

Du möchtest mir jetzt nicht erzählen, dass beim Finanzamt gesunder Menschenverstand herrscht, oder? :o)

PatrickLassan  23.02.2017, 14:00
@sunnymarx1977

Zumindest genügend gesunder Menschenverstand, um davon auszugehen, dass bei einem Smartphone die private Nutzung überwiegt.

sunnymarx1977  23.02.2017, 14:01
@PatrickLassan

Dem kann und will ich nicht widersprechen. :o)

... nein, leider nicht. Ein Student bezahlt keine Steuern.

eskey 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 13:55

Beim Kauf habe ich doch Steuern bezahlt.

schleudermaxe  23.02.2017, 13:57
@eskey

... aber nicht in Deiner Funktion als Student.

Jerne79  23.02.2017, 14:01
@eskey

Da hast du Umsatzsteuer gezahlt. Hast du ein eigenes Gewerbe oder bist du freiberuflich und weist auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer aus? Wenn nicht, ist das alles völlig irrelevant.

PatrickLassan  23.02.2017, 14:01
@eskey

Beim Kauf habe ich doch Steuern bezahlt.

Umsatzsteuer. Es geht hier aber nicht um die Umsatz-, sondern die Einkommensteuer.

Unternehmer können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatszteuerschuld abziehen, wenn sie für ihr Unternehmen einkaufen. Du bist kein Unternehmer.

sunnymarx1977  23.02.2017, 14:03
@eskey

Ja, die Mehrwertsteuer. Und die muss jeder Endnutzer zahlen, sofern er kein Gewerbe angemeldet hat und die in dem Fall dann umbenannte Umsatzsteuer wieder zurück fordern kann. :o)