Messer von der Steuer absetzen?
Hallo! Ich bin Koch von Beruf und habe mir vor kurzem recht teure Arbeitsutensillien, wie 2 Messer aus Japan, eine Messertasche aus Amerika und noch ein paar Dinge bestellt die ich für meinen Job benötige. Warenwert etwa 900€ dieses Jahr.
Kann ich Auslandseinkäufe mit von der Steuer absetzen?
z.B. Habe ich zwei Quenelle Löffel für knapp 40$ aus den Staaten bestellt und auf der Rechnung ist 0,00$ Tax angegeben. Dafür FedEx Versand nochmal 30$.
Wäre dieser Artikel in irgend einer Form nützlich für die Steuererklärung?
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Das fällt als Arbeitsmittel unter Werbungskosten. Dazu gehören auch noch Dinge wie Fahrtkosten und so weiter. Hier musst du nachrechnen ob du über dem Pauschalbetrag liegst oder noch darunter.
Das hört sich ja erfreulich an. Also es ist tatsächlich so, dass ich alle Anschaffungen für meine Arbeit... und wirklich allein für die Arbeit brauche. Ich arbeite und stage in Sternebetrieben und momentan habe ich nicht mal selbst eine Küche zu Hause, da ich sowieso meist immer auf der Arbeit bin/esse oder abends mir dann nur noch etwas bestelle. Die Arbeitsmittel dienen dazu, dass ich mich besser als Koch verkaufen kann. So läuft das Business leider.
Du kannst den tatsächlichen Anschaffungspreis geltend machen. (ggf. Anteilig bei teilweiser privater Nutzung)
Gesamtanschaffungskosten incl. MwSt.
Als gewerbetreibender definitiv. Das sind Betriebsausgaben.
als Angestellter eher schwierig. Da würde man unterstellen, das alle notwendigen Utensilien vom Arbeitgeber gestellt werden - wäre ja komisch, als Koch seine eigenen Messer für die Arbeit kaufen zu müssen.
wäre ja komisch, als Koch seine eigenen Messer für die Arbeit kaufen zu müssen.
Die meisten Köche die etwas auf sich halten nutzen ihre eigenen Messer.
Okay, gut zu wissen.
Danke für die Rückmeldung
Nein wäre es nicht. Ich habe mittlerweile schon in mehr als 10 Betrieben tätig und in jedem Betrieb hatten die Köche ihre eigenen Messer. Gut, wenn man jetzt bei Lufthansa oder in einer größeren Kantine arbeitet oder so dann ist es vllt etwas anderes aber idR haben selbst Auszubildene einen gewissen Zeitraum um sich selbst mit der Grundausstattung auszustatten.
Ist es nicht. Gerade bei Köchen ist es üblich, dass das eigene Geschirr benutzt wird,
Danke
kannst es versuchen, aber wahrscheinlich nicht. Du kannst diese Messer ja auch privat benutzen.
Meinen Anzug für die Firma kann ich auch nicht absetzen.
Ein Anzug ist kein Messer.
Du kannst diese Messer ja auch privat benutzen.
Das macht nichts. Sie sind trotzdem Arbeitsmittel. Man muss dann nur die Kosten aufteilen. Beispielsweise wenn er die Messer zur hälfte Privat nutzt kann er 50% der Kosten steuerlich geltend machen.
Das macht das Finanzamt nicht mit, da die Zeit nicht kontrolliert werden kann.
Da hast du wohl eine/n unfähige/n Bearbeiter/Bearbeiterin erwischt. Geltende Rechtsprechung/Verwaltungsvorschrift im Bezug auf PC/Laptop sagt:
50% werden als beruflich anerkannt (ohne Nachweis) sofern kein höherer Anteil der beruflichen Nutzung nachwiesen wird. (Zweit PC/Laptop nur für die Arbeit 100%, Bescheinigung AG etc...)
Aber ein Werkzeug, zB einen Labtop
nein, meinen Laptop kann ich nicht absetzen. Wurde mir nicht anerkannt.
Es sei denn, ich kann genau beweisen, dass er nur für die Firma ist.
Was ist da schwer daran?
Und man kann einen Laptop nicht privat nutzen?
Ich muss beweisen, dass er nur geschäftlich benutzt wird, dass mir mein Arbeitgeber keinen Laptop zur Verfügung stellt.
nein, ich darf ihn nicht privat benutzen.
Wenn die Rechnung auf das Geschäft läuft, ist er geschäftlich.
Na gut, ich gebe auf. EDV kann man sowieso privat absetzen.
Wer kontrolliert das?
genau, das Finanzamt erkennt es deshalb nicht an.
Mal zur anderen Frage: Bezieht sich das, was ich absetzen kann von der Steuer nur auf die MwSt oder auf den Anschaffungspreis?