Zeitarbeit: Fahrgeld steuerfrei - Steuererklärung

4 Antworten

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Auf keinen Fall die Pendlerpauschale beantragen !!

Nach Urteil des BFH dürfen Zeitarbeiter den Weg zum Entleihbetrieb als Dienstreise absetzen und erhalten damit auch die Kilometer für den Heimweg. In diesem Fall sind die von AG gemachten Angaben lt.Steuerkarte anzugeben die den Betrag dann entsprechend mindern.

Sandra1985 
Beitragsersteller
 29.03.2012, 19:46

Danke für die Antwort. Stehe nur irgendwie auf der Leitung. Bei der Pendlerpauschale wären das ja 30km(einfache Strecke) x 0,30ct = 9€ Bekommen tu er von der Firma 6€ = fehlen ja 3 Euro :D Wieso dann NICHT beantragen?

Hab ich das so verstanden das er das das NICHT beantragen soll und STATTDESSEN 220 Arbeitstage im Jahr x 60km (Gesamtstrecke) DIENSTREISE schreiben soll?

stelari  30.03.2012, 08:34
@Sandra1985

Jepp genau so meine ich das! das wären 3690€ an Kilometeraufwendung.

Ich hatte es vor 2 Jahren und habe denen eben mal 15620 Kilometer gesamt aufgedrückt, das waren dann 4686€ für ein Jahr. Das Dumme ist nur, in der Zeitarbeit verdient man ja nicht gerade viel - so das man fast keine Lohnsteuer zahlt und wer "nichts" einzahlt, der kann auch nichts vom FA zurück bekommen... man legt quasi trotz Rückerstattung drauf!

Ich verzichte immer auf steuerfreie Zulagen wie Fahrgeld oder VMA und bestehe dass die steurpflichtig angerechnet werden sollen auf den Stundenlohn als Zulage.

  • mehr Arbeitslosengeld wenn es eintreten sollte...
  • am Ende eine vielleicht etwas höhere Rente, falls ich die erlebe...
  • Nachzahlung bei Einkommensteuererklärung praktisch ausgeschlossen

Wer nur wenige Kilometer fährt und steuerfreies Fahrgeld bekommt, der läuft Gefahr, dass die Zulage das zu versteuernde Einkommen so erhöht, dass die Werbungskosten nicht ausreichen dieses zu mindern und es zu einer Nachzahlung kommt.

Sandra1985 
Beitragsersteller
 30.03.2012, 21:09
@stelari

Prima Antwort und supi erklärt- danke! Die ZA-Firma hat damals (welch wunder) sogar recht ordentlich gezahlt. Wenn man das alles nur immer vorher wüsste! (Rente, ALG usw)

mulle69  04.04.2012, 11:18
@stelari

super hilfreich bisher!!! ich habe da aber noch ne frage: muss ich den betrag aus zeile 17 der lohnsteuerbescheinigung in der steuererklärung mit angeben?

Bist Du Dir sicher, das die Zeitarbeitsfirma Dir 6 EUR Fahrgeld bezahlt? Oder sind das vielleicht 6 EUR für Verpflegung? Das würde besser zum Betrag passen.

Ansonsten ist alles was stelari geschrieben hat absolut korrekt.

Sandra1985 
Beitragsersteller
 30.03.2012, 21:03

Fahrgeld und Verpflegungsgeld kann ich schon auseinanderhalten ;D Er bekommt Fahrgeld pro Arbeitstag.

Die km-Abrechnung hat nichts mit dem Verpflegungsgeld zu tun. Es muss eine Aufstellung gemacht werden, an welchen Tagen er mindestens 8 Stunden (mit Fahrzeit) unterwegs war, dann bekommt er auch den Verpflegungsmehraufwand vom Finanzamt bzw. kann ihn absetzen, minus, den Betrag, den er bereits erhalten hatte + den Fahrtkosten als Reisekosten (also Hin- und Rücktour).

psycho24  30.03.2012, 09:03

Die Verpflegungspauschale ist allerdings auf die ersten drei Monate einer Tätigkeit an derselben auswärtigen Einsatzstätte beschränkt.

Sandra1985 
Beitragsersteller
 30.03.2012, 21:05
@psycho24

Ja, nach 3 Monaten wird Verpflegungsgeld halt auch Steuerpflichtig.

stelari  30.03.2012, 08:37

Ähm - was regst du dich auf? Es geht um die Summe aus Zeile 17 der Steuerbescheinigung und nicht um die Zeile 21...

super hilfreich bisher!!! ich habe da aber noch ne frage: muss ich den betrag aus zeile 17 der lohnsteuerbescheinigung in der steuererklärung mit angeben?