Fahrkarte gefälscht - Straftat Betrug vom Polizeischreiben - Was tun?
Hey Leute ( ich bin 21 Jahre alt ) ,
ich bin vor einem Monat nach dem Feiern mit der S-Bahn nach hause gefahren und war zudem auch ziemlich bedrunken.. Ich hatte aber kein Geld mehr für eine Fahrkarte und hab am Gleis eine Schüler Fahrkarte gefunden die noch gültig war. Habe sie dem Kontrolleur dann auch vorgezeigt, allerdings erwies Sie sich als eine Fälschung von der ich nichts wusste und Sie hat mir die Fahrkarte entzogen und die 40€ Strafe aufgebrummt. Am nächsten Tag erinnerte ich mich wieder an das Geschehen und überwies direkt die 40€ und dachte die Geschichte sei nun erledigt.
Nun habe ich Post von der Polizei erhalten mit der mir mitgeteilt wird, das ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird wegen § 263 Abs. 1 StGB Betrug.
Mir wird vorgeworfen eine verfälschtes Schüler Ticket benutzt zu haben.
Nun weiß ich nicht genau was ich machen soll, da ich Angst habe mit meiner Aussage da weiter reinzureiten. Glücklicherweise wird nur wegen Betruges statt Betrug und Urkundenfälschung ermittelt.
Laut dem schreiben habe ich die Möglichkeit die Tat zuzugeben, Sie nicht zuzugeben. Zudem kann ich mich schriftlich äußern oder nicht und damit einverstanden erklären gegen eine Geldbuße das Verfahren einstellen zu Lassen falls die Staatsanwaltschaft das auch möchte.
Ich bin der Meinung, dass ich weder die Tat zugeben noch eine Aussage machen sollte und darauf hoffen sollte dass das ganze für eine Geldstrafe eingestellt wird.
Was sagt ihr dazu ?
3 Antworten
Ich teile Deine Meinung hinsichtlich Schweigen nicht. Ist aber nur eine Meinung; Rechtsberatung ist Angelegeheit eines Rechsanwalts, den Du Dir suchen solltest, falls Du noch keinen hast.
Nur soviel: Betrug ist ein kriminelles Delikt und vom kommoden "Schwarzfahren" ein paar Meilen entfernt. Eine Verurteilung wegen Betruges wandert u.a. ins pol. Führungszeugnis.
Hallo, So wie ich das sehe, stehen deine Chancen, dort ganz unbehelligt heraus zu kommen, sehr gering. Mein Rat wäre, dich schriftlich zu äußern, es offen und ehrlich zu sagen wie es war und - wenn Damit deine unschuld nicht bewiesen ist, das Angebot der Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße anzunehmen. Ich weiß nicht wie hoch diese Buße ausfallen wird und ob es sich deshalb lohnen wird, einen Anwalt einzuschalten, ich gehe aber kaum davon aus. Hast du denn Freunde die es bezeugen können wie es ist?
Du solltest jetzt überhaupt nichts mehr zu den Vorwürfen sagen und dir am besten einen Rechtsbeistand suchen.
Keine Aussage, sofort zum Anwalt.
Ob er eine Rechtschutzversicherung hat, spielt keine Rolle.
Der Tatvorwurf des Betruges ist eine Tat die man nur vorsätzlich begehen kann und genau da ist der Knackpunkt. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, tritt keine Rechtschutzversicherung ein.
Würde die Geldstrafe nicht geringer ausfallen ?>
Kommt da drauf an, welches Einkommen der Angeklagte hat. Eine Geldstrafe richtet sich immer nach Tagessätzen. Ein Tagessatz beträgt 1/30 des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens.
Beispiel: Urteil 40 Tagessätze.
Fall A= Der Angeklagte ist Manager und hat ein Einkommen von 12.000 Euro im Monat, dann beträgt die Geldstrafe = 16.000 Euro.
Fall B= Der Angeklagte ist nur Student und hat nur ein Taschengeld von 250 Euro im Monat, dann würde die Geldstrafe bei nur 333,- Euro betragen.
Lohnt sich denn ein Anwalt aus finanzieller Sicht ohne eine Rechtschutzversicherung ? Würde die Geldstrafe nicht geringer ausfallen ?