Fahrkarte gefälscht - Straftat Betrug vom Polizeischreiben - Was tun?

3 Antworten

Ich teile Deine Meinung hinsichtlich Schweigen nicht. Ist aber nur eine Meinung; Rechtsberatung ist Angelegeheit eines Rechsanwalts, den Du Dir suchen solltest, falls Du noch keinen hast.

Nur soviel: Betrug ist ein kriminelles Delikt und vom kommoden "Schwarzfahren" ein paar Meilen entfernt. Eine Verurteilung wegen Betruges wandert u.a. ins pol. Führungszeugnis.

Hallo, So wie ich das sehe, stehen deine Chancen, dort ganz unbehelligt heraus zu kommen, sehr gering. Mein Rat wäre, dich schriftlich zu äußern, es offen und ehrlich zu sagen wie es war und - wenn Damit deine unschuld nicht bewiesen ist, das Angebot der Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße anzunehmen. Ich weiß nicht wie hoch diese Buße ausfallen wird und ob es sich deshalb lohnen wird, einen Anwalt einzuschalten, ich gehe aber kaum davon aus. Hast du denn Freunde die es bezeugen können wie es ist?

Du solltest jetzt überhaupt nichts mehr zu den Vorwürfen sagen und dir am besten einen Rechtsbeistand suchen.

Keine Aussage, sofort zum Anwalt.

Kutrapalii 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 17:25

Lohnt sich denn ein Anwalt aus finanzieller Sicht ohne eine Rechtschutzversicherung ? Würde die Geldstrafe nicht geringer ausfallen ?

TheGrow  20.08.2014, 17:46
@Kutrapalii

Ob er eine Rechtschutzversicherung hat, spielt keine Rolle.

Der Tatvorwurf des Betruges ist eine Tat die man nur vorsätzlich begehen kann und genau da ist der Knackpunkt. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, tritt keine Rechtschutzversicherung ein.

Würde die Geldstrafe nicht geringer ausfallen ?>

Kommt da drauf an, welches Einkommen der Angeklagte hat. Eine Geldstrafe richtet sich immer nach Tagessätzen. Ein Tagessatz beträgt 1/30 des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens.

Beispiel: Urteil 40 Tagessätze.

Fall A= Der Angeklagte ist Manager und hat ein Einkommen von 12.000 Euro im Monat, dann beträgt die Geldstrafe = 16.000 Euro.

Fall B= Der Angeklagte ist nur Student und hat nur ein Taschengeld von 250 Euro im Monat, dann würde die Geldstrafe bei nur 333,- Euro betragen.