Busfahrkarte gefälscht, Strafrecht?
Gestern wurde ich mit meiner Freundin im Zug beim Schwarzfahren erwischt. Normalerweise kaufen wir uns auch immer ein Ticket, aber diesmal war es eine Ausnahme, da wir verfolgt wurden, von 2 Männern. (Wir sind 2 mal in der S-Bahn umgestiegen, und sie folgten uns weiterhin, im Zug sprachen wir 2 Männer an uns zu helfen und uns zum Zug zu begleiten der uns nach Hause fahren sollte, wir rannten aus dem Zug und die 2 jungen Männer hielten ausschau und passten auf dass uns die anderen nicht weiter verfolgten, wir stiegen natürlich schnell in den Zug ein. Als wir unsere 2 'Retter' aus dem Zugfenster sahen, sagten sie uns das die anderen Männer uns noch immer verfolgen und wir schnell in den Zug einsteigen sollen, ganz weit hinten. Ich denke nicht das es wichtig für unsere Aussage ist)
Wir hatten beide eine gefälschte Busfahrkarte dabei, die in dieser Region nicht galt. Aus Stress zeigten wir ihm diese trotzdem. Er erkannte dies natürlich sofort,nahm unsere Personalien auf, und sagte er wird diese an die Polizei weiterleiten. Ich bereue das Fälschen total Nun frage ich mich, welche Strafen auf mich und meine Freundin zukommen können?
Fakten: Beide 16, nicht vorbestraft
13 Antworten
Erhöhtes Beförderungsentgelt auf jeden Fall.
Wenn es eine wirkliche "Fälschung" war (selber ausgedruckt, Klebefilm auf der stelle wo die Karten gestempelt werden etc...) kommt eventuell ein Bußgeld obendrauf, gehe ich aber nicht von aus.
Vorsätzliches Mitführen einer gefälschten Fahrkarte -> Erschleichen von Leistungen (http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html)
Na da ist aber nicht das bloße Mitführen der gefälschten Karte das wichtige Tatbestandsmerkmal, sondern die Nichtzahlung des Beförderungspreises wobei der Eindruck einer ordnungsgemäßen Zahlung erweckt wird. Gut, das liegt hier vermutlich vor, an dieser Stelle wird die Sachverhaltsschilderung etwas ungenau.
Aber: In § 265a StGB ist nicht die Rede von einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bedroht ist, sondern von einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.
Da kann man jetzt über die Auslegung von "Der Versuch ist strafbar" streiten.
Wenn ich mir fest vornehme, nicht zu zahlen, mir ne Karte ausdrucke und dann doch Schiss bekomme und mir eine kaufe, die Fälschung aber nicht entsorge ist da sicherlich strittig, ob das nicht schon ein Versuch im diesem Sinne war.
Hast Recht, in dem Fall ist es kein Bußgeld, sondern eine Geldstrafe, falscher Begriff.
Wenn sich eine Strafbarkeit aus einer anderen Vrschrift (Urkundenfälschung, Betrug) ergibt, dann stellt sich die Frage eh nicht mehr, denn § 265a letzter Halbsatz lautet:
wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist
Da das Fälschen einer Fahrkarte mit Vorsatz erfolgt, wird nicht nur das erhöhte Beförderungsentgeeld (die 40 Euro) zahlen, sonder auch Mut einer Anzeige wegen Betruges bzw. Dokumentenfälschung rechnen.
Bei Euch wird es evtl. auf eine Niederlegung des Verfahrens vom Staatsanwalt, höchstens wohl auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen.
Tja, das ist ganz klar mindestens ein Fall von Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB).
Ggf. aber eher Betrug nach § 263 StGB oder auch Urkundenfälschung (§ 267 StGB) auf denen jeweils eine Strafe von bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) stehen.
Ich würde mal mit Geldstrafe und ggf. einigen Sozialstunden rechnen. Bei Ersttätern, die die Fälschungen nur für sich benutzen kommt selten eine Freiheitsstrafe zu tragen, aber ausgeschlossen (gerade unter Bewährung) ist das nicht.
Ahnung ist immer schon ne super Sache.... http://www.gutefrage.net/tipp/geldauflage-oder-geldstrafe-bei-jugendlichen-geht-das
Und Freiheitsstrafe gibt es bei Jugendlichen auch nicht.
Die Geschichte kauft euch die Polizei niemals ab - sei es nun wahr oder nicht.
Ihr braucht dafür glaubwürdige Zeugen.
Vielleciht diese 2 männer die denen geholfen haben...
ich denke geldstrafe
Ahnung ist immer ne super Sache http://www.gutefrage.net/tipp/geldauflage-oder-geldstrafe-bei-jugendlichen-geht-das
mit 16? Eher unwahrscheinlich.
Das würde voraussetzen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ist aber keine.