Busfahrkarte gefälscht, Strafrecht?

13 Antworten

Erhöhtes Beförderungsentgelt auf jeden Fall.

Wenn es eine wirkliche "Fälschung" war (selber ausgedruckt, Klebefilm auf der stelle wo die Karten gestempelt werden etc...) kommt eventuell ein Bußgeld obendrauf, gehe ich aber nicht von aus.

jurafragen  23.03.2013, 23:35

kommt eventuell ein Bußgeld obendrauf,

Das würde voraussetzen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ist aber keine.

jurafragen  24.03.2013, 00:00
@user2497

Na da ist aber nicht das bloße Mitführen der gefälschten Karte das wichtige Tatbestandsmerkmal, sondern die Nichtzahlung des Beförderungspreises wobei der Eindruck einer ordnungsgemäßen Zahlung erweckt wird. Gut, das liegt hier vermutlich vor, an dieser Stelle wird die Sachverhaltsschilderung etwas ungenau.

Aber: In § 265a StGB ist nicht die Rede von einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bedroht ist, sondern von einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.

user2497  24.03.2013, 00:08
@jurafragen

Da kann man jetzt über die Auslegung von "Der Versuch ist strafbar" streiten.

Wenn ich mir fest vornehme, nicht zu zahlen, mir ne Karte ausdrucke und dann doch Schiss bekomme und mir eine kaufe, die Fälschung aber nicht entsorge ist da sicherlich strittig, ob das nicht schon ein Versuch im diesem Sinne war.

Hast Recht, in dem Fall ist es kein Bußgeld, sondern eine Geldstrafe, falscher Begriff.

jurafragen  24.03.2013, 00:27
@user2497

Wenn sich eine Strafbarkeit aus einer anderen Vrschrift (Urkundenfälschung, Betrug) ergibt, dann stellt sich die Frage eh nicht mehr, denn § 265a letzter Halbsatz lautet:

wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist

Da das Fälschen einer Fahrkarte mit Vorsatz erfolgt, wird nicht nur das erhöhte Beförderungsentgeeld (die 40 Euro) zahlen, sonder auch Mut einer Anzeige wegen Betruges bzw. Dokumentenfälschung rechnen.

Bei Euch wird es evtl. auf eine Niederlegung des Verfahrens vom Staatsanwalt, höchstens wohl auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen.

Tja, das ist ganz klar mindestens ein Fall von Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB).

Ggf. aber eher Betrug nach § 263 StGB oder auch Urkundenfälschung (§ 267 StGB) auf denen jeweils eine Strafe von bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) stehen.

Ich würde mal mit Geldstrafe und ggf. einigen Sozialstunden rechnen. Bei Ersttätern, die die Fälschungen nur für sich benutzen kommt selten eine Freiheitsstrafe zu tragen, aber ausgeschlossen (gerade unter Bewährung) ist das nicht.

Die Geschichte kauft euch die Polizei niemals ab - sei es nun wahr oder nicht.

Ihr braucht dafür glaubwürdige Zeugen.

KittyBarbie  23.03.2013, 23:31

Vielleciht diese 2 männer die denen geholfen haben...