Fahren mit der Fahrkarte eines Freundes?

6 Antworten

Sehr geehrter Fragesteller.

Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:

Bei Betrug und dem Erschleichen von Leistungen ("Schwarzfahren") handelt es sich um Straftaten gemäß der §§ 263, 265a StGB. Dabei ist der Betrug mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zum fünf Jahren und das Erschleichen von Leistungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belegt.

Da Ihre Tochter 15 Jahre alt ist, greift indes das Jugendstrafrecht. Dieses sieht vor, dass statt Geld- und Freiheitsstrafe jugendgerechte Sanktionen verhängt werden. Diese reichen von einer gerichtlichen Ermahnung über Sozialstunden bis hin zum Jugendarrest. Wenn es sich um die erste Tat Ihrer Tochter gehandelt hat und sie auch Reue zeigt, so ist zu erwarten, dass das Verfahren entweder wegen Geringfügigkeit ganz eingestellt wird oder es mit einer Ermahnung oder einer geringen Auflage abgeschlossen wird. Schwerere Sanktionen sind meiner Einschätzung nach wegen "Schwarzfahrens" nicht zu befürchten. Selbiges gilt für den Betrug, sofern dieser von geringer Schwere gewesen ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

alles gute!

helfrichheinz 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 21:30

Nunja, der Betrug bezieht sich hierbei ja auf das fahren mit einer Fahrkarte, die auf jemand anderen, als unsere Tochter zugelassen war.

AnwaltMeyer  06.08.2019, 21:45
@helfrichheinz

Ich verstehe - vielen Dank für Ihre ergänzende Angabe.

In diesem Falle bleibt es bei der oben mitgeteilten Einschätzung - wenn das Verfahren nicht sogar eingestellt wird (wovon ich ausgehe), dürfte allenfalls eine Abmahnung oder eine leichte Sanktion nach dem Jugendstrafrecht am Ende des Verfahren stehen.

helfrichheinz 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 21:58
@AnwaltMeyer

Okay, das hört sich erleichternd an. Wir hatten nur die Sorge, dass sie nun ewig als Betrügerin dastehen wird.

Da kommt nur eine Zahlungsaufforderung für das Schwarzfahren.

helfrichheinz 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 18:45

Nun, zu ihr wurde halt gesagt, dass das eine Anzeige wegen Betrug geben wird, da dass nicht ihre Fahrkarte war.

Havenari  07.08.2019, 15:10
@helfrichheinz

Das ist auch ziemlich wahrscheinlich.

Einfach kein Ticket zu kaufen, ist ein Ding - da sind die Verkehrsbetriebe in der Regel nicht so streng und bringen das erst bei wiederholtem Vorkommen zur Anzeige. Die Karte von jemand anderem zu benutzen und als die eigene auszugeben, hat aber eine andere Qualität. Da gibt es normalerweise kein Pardon, und die Anzeige geht auch beim ersten Mal raus.

Von einer richterlichen Ermahnung über Einstellung mit oder ohne Auflage bis Sozialstunden ist alles drin. Keine Strafen, sondern Erziehungsmaßregeln. Diese kommen in kein Führungszeugnis.

helfrichheinz 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 18:49

Gut, die haben ihr da ziemlich Angst gemacht, anscheinend, da sie gesagt haben, dass der Betrug vermerkt werden würde.

Bitterkraut  06.08.2019, 18:53
@helfrichheinz

Ja, eine Anzeige wird es geben und wenn es ein Urteil gibt, gibts einen Eintrag ins Erziehungsregister, aber nicht ins Führungszeugnis. Einsicht ins Erziehungsregister hätte ein Gericht bei einer erneuten Straftat/Verhandlung.

Vermutlich 60€ und eine Anzeige.

Strafmildernde Umstände sinds nicht, die Du nennst (und die gibts beim SF auch nicht)

Anzeige wird wohl mit DuDuDu eingestellt. Ist bei Ersttätern oft so.

Aber sie sollte sich das ne Lehre sein lassen.

Erklärt Ihr, warum SF blöd ist. Aber macht kein Riesendrama draus.

Der Schreck war vermutlich genug.

Wenn sie schon alles zugegeben hat. Strafe hinnehmen und daraus lernen

Beim ersten mal wird es vielleicht fallengelassen 👍