Kollege wurde beim Schwarzfahren erwischt (Bahn) und hat falsche Daten angegeben, ist das nachverfolgbar?
Hallo,
gestern wurde ein Kollege von mir beim schwarzfahren erwischt, er wollte nur schnell eine Station fahren da sein Fahrrad ein Platten hatte und dann ist es passiert!
Er hatte nichts dabei um sich auszuweisen geschweige denn eine Fahrkarte. Der Kontrolleur hat seine Daten aufgenommen, die hat er im Affekt aber frei erfunden, es wohnt also keine Person an der angegeben Adresse mit den hinterlegten Daten. ( Der Kontrolleur hat keine Daten anhand von Karten oder Ausweis erhalten, nur die Daten aus der Aussage meines Kollegen ).
Er hat noch schnell auf dem elektronischen Gerät seine Unterschrift hinterlassen (irgendein gekrakel) und hat dann die Quittung bekommen mit der Aufforderung innerhalb 14 Tage den Betrag von 60 Euro zu bezahlen.
Meine Frage von ihm ist jetzt, wenn er nicht bezahlt, können sie ihn trotzdem ausfindig machen anhand von z.B. Videomaterial von der Bahn oder dem Bahnhof? Über die Daten werden sie ja nichts raus finden. Er wurde bisher auch nur ein mal erwischt da hat er damals aber seine richtigen Daten angegeben und bezahlt.
Habe ihm auch schon gesagt, dass die Angabe von falschen Daten eine Straftat ist und es mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Nun hat er natürlich Panik und etwas schiss ...
Wie soll er jetzt verfahren? Meint ihr da kommt was zurück auf Ihn wenn er einfach nicht bezahlt?
Sie werden ja ein Brief rausschicken an die angegebene Adresse, aber der wird dort ja nicht ankommen da es diese Adresse nicht gibt, wird dann die Polizei eingeschaltet und gleich eine Anzeige gemacht und die Suchen dann die Person anhand von Bild/Video Material.
Die Bahnstrecke fährt der Kollege auch sehr selten höchstens 10 mal im Jahr.
ca. 1 mal im Monat.
Wäre super wenn sich eventuell einer zu Wort meldet dem eventuell gleiches widerfahren ist.
6 Antworten
Wenn die Geschichte so stimmt, was unwahrscheinlich ist, hat er nichts zu befürchten.
Habe ihm auch schon gesagt, dass die Angabe von falschen Daten eine Straftat ist und es mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bestraft werden kann.
Woher hast Du das? Er ist einer Straftat verdächtigt und muß nicht mithelfen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Er darf sogar, was er ja auch getan hat, Nebelkerzen werfen, sofern er damit nicht eine weitere Straftat begeht.
Ich muss mich @TheGrow anschließen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kontrolleur keinerlei Dokumente verlangt hat. Wenn das wirklich so war, kommt dein Kollege wohl davon, aber der Kontrolleur darf um seinen Job bangen.
@TheGrow
Hallo, laut seinen aussagen hat der Kontrolleur ohne jeglichen Nachweis von Dokumenten die Personalien mündlich von ihm aufgenommen und dann die Quittung ausgedruckt, die Unterschrift war auch nicht erkenntlich auf dem Gerät.
Also es sind nur die Daten vorhanden die er ihm mündlich gesagt hat und diese wurden dann so in das Gerät eingetragen und die Quittung ausgedruckt, es wurde keine Polizei oder sonstiges hinzugezogen !
fast ausgeschlossen,
aber es ist so wie es ist, er hat keine Dokumente bei gehabt womit er sich hätte ausweisen können, eventuell hat er ja ein Auge zugedrückt als er gesehen hat das mein Kollege ein Platten hat, und auf die Schnelle noch in die Bahn ist ohne Ticket.
Hallo Guido112,
die Angabe falscher Personalien ist faktisch so gut wie ausgeschlossen.
Die Angestellten des Verkehrsbetriebe sind angehalten, entweder
- die Personalien anhand von Ausweisdokumenten zu überprüfen oder
- wenn die kontrollierte Person keinen Ausweis mit hat, die Polizei/Bundespolizei zwecks Personalienfeststellung zu rufen.
Es wird kaum einen Angestellten der Verkehrsbetriebe geben, der sich nur die Personalien mündlich geben lässt, die Angaben aber nicht selbst überprüft oder durch Polizeibeamte überprüfen lässt.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo, laut seinen aussagen hat der Kontrolleur ohne jeglichen Nachweis von Dokumenten die Personalien mündlich von ihm aufgenommen und dann die Quittung ausgedruckt, die Unterschrift war auch nicht erkenntlich auf dem Gerät.
Also es sind nur die Daten vorhanden die er ihm mündlich gesagt hat und diese wurden dann so in das Gerät eingetragen und die Quittung ausgedruckt, es wurde keine Polizei oder sonstiges hinzugezogen.
Ich kann mich nur wiederholen. Es ist faktisch fast ausgeschlossen, dass dem Kontrolleur mündliche Angaben gereicht haben. Damit hätte der Kontrolleur gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen und müsste dementsprechend mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So ein Risiko geht niemand ein, der seinen Job bei den Verkehrsbetrieben nicht verlieren möchte.
Man sieht sich immer zweimal im Leben; bei unangenehmen Dingen meist wenn es gerade nicht so paßt.
Beim nächsten Aufeinandertreffen mit dem Kontrolleur wird der ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, die dann sicher einiges wissen will.
Er sollte jene 60 € schnellstens persönlich abgeben.
Das habe ich ihm aus so mitgeteilt, er meinte aber er fährt die Strecke dafür viel zu selten, er hat ja noch 13 Tage Zeit sich das alles durch den Kopf gehen zu lassen. Am Ende ist es seine Entscheidung.
Ich kann mich nur wiederholen. Es ist faktisch fast ausgeschlossen, dass dem Kontrolleur mündliche Angaben gereicht haben. Damit hätte der Kontrolleur gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen und müsste dementsprechend mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So ein Risiko geht niemand ein, der seinen Job bei den Verkehrsbetrieben nicht verlieren möchte.