Kollege wurde beim Schwarzfahren erwischt (Bahn) und hat falsche Daten angegeben, ist das nachverfolgbar?

6 Antworten

Wenn die Geschichte so stimmt, was unwahrscheinlich ist, hat er nichts zu befürchten.

Habe ihm auch schon gesagt, dass die Angabe von falschen Daten eine Straftat ist und es mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bestraft werden kann.

Woher hast Du das? Er ist einer Straftat verdächtigt und muß nicht mithelfen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Er darf sogar, was er ja auch getan hat, Nebelkerzen werfen, sofern er damit nicht eine weitere Straftat begeht.

Ich muss mich @TheGrow anschließen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kontrolleur keinerlei Dokumente verlangt hat. Wenn das wirklich so war, kommt dein Kollege wohl davon, aber der Kontrolleur darf um seinen Job bangen.

@TheGrow

Hallo, laut seinen aussagen hat der Kontrolleur ohne jeglichen Nachweis von Dokumenten die Personalien mündlich von ihm aufgenommen und dann die Quittung ausgedruckt, die Unterschrift war auch nicht erkenntlich auf dem Gerät.

Also es sind nur die Daten vorhanden die er ihm mündlich gesagt hat und diese wurden dann so in das Gerät eingetragen und die Quittung ausgedruckt, es wurde keine Polizei oder sonstiges hinzugezogen !

TheGrow  04.06.2018, 14:49

Ich kann mich nur wiederholen. Es ist faktisch fast ausgeschlossen, dass dem Kontrolleur mündliche Angaben gereicht haben. Damit hätte der Kontrolleur gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen und müsste dementsprechend mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So ein Risiko geht niemand ein, der seinen Job bei den Verkehrsbetrieben nicht verlieren möchte.  

Guido112 
Beitragsersteller
 04.06.2018, 14:58
@TheGrow

fast ausgeschlossen,

aber es ist so wie es ist, er hat keine Dokumente bei gehabt womit er sich hätte ausweisen können, eventuell hat er ja ein Auge zugedrückt als er gesehen hat das mein Kollege ein Platten hat, und auf die Schnelle noch in die Bahn ist ohne Ticket.

Hallo Guido112,

die Angabe falscher Personalien ist faktisch so gut wie ausgeschlossen.

Die Angestellten des Verkehrsbetriebe sind angehalten, entweder

  1. die Personalien anhand von Ausweisdokumenten zu überprüfen oder
  2. wenn die kontrollierte Person keinen Ausweis mit hat,  die Polizei/Bundespolizei zwecks Personalienfeststellung zu rufen.

Es wird kaum einen Angestellten der Verkehrsbetriebe geben, der sich nur die Personalien mündlich geben lässt, die Angaben aber nicht selbst überprüft oder durch Polizeibeamte überprüfen lässt.

Schöne Grüße
TheGrow

Guido112 
Beitragsersteller
 04.06.2018, 14:30

Hallo, laut seinen aussagen hat der Kontrolleur ohne jeglichen Nachweis von Dokumenten die Personalien mündlich von ihm aufgenommen und dann die Quittung ausgedruckt, die Unterschrift war auch nicht erkenntlich auf dem Gerät.

Also es sind nur die Daten vorhanden die er ihm mündlich gesagt hat und diese wurden dann so in das Gerät eingetragen und die Quittung ausgedruckt, es wurde keine Polizei oder sonstiges hinzugezogen.

TheGrow  04.06.2018, 14:48
@Guido112

Ich kann mich nur wiederholen. Es ist faktisch fast ausgeschlossen, dass dem Kontrolleur mündliche Angaben gereicht haben. Damit hätte der Kontrolleur gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen und müsste dementsprechend mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So ein Risiko geht niemand ein, der seinen Job bei den Verkehrsbetrieben nicht verlieren möchte.  

Man sieht sich immer zweimal im Leben; bei unangenehmen Dingen meist wenn es gerade nicht so paßt.

Beim nächsten Aufeinandertreffen mit dem Kontrolleur wird der ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, die dann sicher einiges wissen will.

Er sollte jene 60 € schnellstens persönlich abgeben.

Guido112 
Beitragsersteller
 04.06.2018, 14:31

Das habe ich ihm aus so mitgeteilt, er meinte aber er fährt die Strecke dafür viel zu selten, er hat ja noch 13 Tage Zeit sich das alles durch den Kopf gehen zu lassen. Am Ende ist es seine Entscheidung.