Erneute Aussage bei der Polizei - Obwohl ich Aussage verweigert habe

Brief - (Betrug, Anzeige)

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sofern du keine "Vorstrafen" hast, wird es weder im polizeiführungszeugniss stehen, noch sonst wo - es sei denn, die Geldstrafe beträgt 90 Tagessätze und mehr, dann wird es in den akten vermerkt, sowohl bei einem polizeiführungszeugnis, als auch beim gerichtlichem Führungszeugnis - sprich, wenn es die 200 € 90 Tagessätzen (und mehr) entspricht, wirst Du in dem Sinne "Vorbestraft", an sonsten wenn es weniger ist, dann bekommst du nichts in die Akten eingetragen. Hör mal auf alle, und wenn die Staatsanwaltschaft (wovon ich ausgehe) Dir so ein "Angebot" macht, dann nimm es an, so kannst du zumindest dieses mal mit einem "blauem Augen" davonkommen... Sollte es aber zum wiederholten mal passiert sein, so könnte es sehr wahrscheinlich sein, dass Du einen Vermerk in Deine Akten (Gerichtiliche, Polizeiliche) bekommst... dann bist du in dem sinne "vorbestraft"... geh mal am besten zur Polizei, wenn Du es ernst meinst, dann entschuldige dich besser, und schildere Deine Sicht der Angelegenheit... Denn man hat zwar das recht die aussagen zu verweigern, aber "ausnahme macht die regel" hängt alles von dem fall ab, wie grawierend der fall ist, in wie weit du dich wirklich strafbar gemacht hast - denn es könnte auch gut möglich sein, dass es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, und die Polizei kann sogar einen Richter davon überzeugen, dass du die Aussage machen musst, da ja unklar ist, was dein kollege bei der Polizei gesagt hat, und in wie weit er dich belastet... somit hängt alles von deinem gutem willen ab, wenn du keine "Vorstrafen" in deinen akten haben willst, dann tu diese 200 Euro bezahlen, und mach doch lieber eine aussage bei der Polizei... denn du weißt wohl eher nicht, was dein kollege genau bei der Polizei gesagt hat, und wirst es vermutlich nicht erfahren... solltest du weiterhin der Meinung sein, dass du unschuldig seist, und du auf das Angebot nicht eingehen musst, so würde ich dir gleich raten, dir einen wirklich guten Rechtsanwalt zu suchen, am besten einen Fachanwalt, denn betrug ist kein Kavaliersdelikt, was du vermutlich denkst, dass es keine oder geringe Konsequenzen mit sich ziehen wird... es ist ein verbrechen, und kein Kavaliersdelikt, wenn du jemanden betrügst... es ist vergleichbar mit einem Diebstahl...

Ich würde bei der Polizei aussagen und sagen, dass du deine Fehler einsiehst und das nicht nochmal vorkommen wird. Und dann musst du gucken wie die daraus reagieren.

Solltest du aber nicht aussagen, kannst du vor's Gericht geholt werden, und das kann wesentlich schlechter für dich ausgehen als eine Aussage vor der Polizei.

myszka777  29.04.2013, 00:48

sofern dies der Wahrheit entspricht, sprich, dass man wirklich etwas bereut, ist es sinnvoll, das bei der Polizei zu sagen - an sonsten begeht man ein weiteres verbrechen, nämlich eine Falschaussage, was viel härter ausfallen kann, als "nur" eine geldstrafe...

Sei doch froh, dass du das Angebot gemacht bekommst, dass das Verfahren eingestellt wird!

100%. Ich würde dieses Angebot annehmen. Du räumst dein Fehlverhalten ein, das Verfahren wird eingestellt, vielleicht gegen das Bezahlen einer Geldbuße, und gut is. Nichts erscheint in deinem Strafregister,nichts im Führungszeugnis. Du darfst dich weiterhin "nicht vorbestraft" nennen. Überlege dir das gut. So billig kommst du nicht davon, wenn es vors Jugendgericht geht.

Du bist der Betrüger?

Da kommts dann hoffentlich zur Verhandlung, schon aus erzieherischen Gründen.

Henrikm2 
Beitragsersteller
 25.04.2013, 21:49

Nicht ganz. War eine gemeinsame Sache mit einem Kollegen. Er hat seine Aussage gemacht und mich angeschwärzt. Vor 5 Monaten musste er 200€ an die Staatskasse überweisen und bei mir steht alles noch offen. Deswegen sehe ich diesen Brief eher als Angstmache und nicht als eine zweite Chance. Wahrscheinlich wird die Anzeige fallen gelassen.

Genau wie bei Schäuble.