Bahn: Fahrkarte des Freundes vorgezeigt: Betrug?!
Mein Freund (im Folgenden Person A) und ich sind vor einigen Tagen mit der Bahn gefahren.
Er hat seine Schülermonatskarte (von Mai) bei einer Kontrolle vorgezeigt. Ich habe im Vorhinein seine Schülermonatskarte (von Juni) zu mir genommen und bei der Kontrolle angegeben, ich sei Person A. Nun waren es also zwei Fahrkarten, auf denen der Name von Person A war, und wir beide gaben an, wir seien Person A.
Der Leichtsinn flog natürlich auf und die Kontrolleurin sammelte unsere Adressen. Wir beide haben per Brief eine Rechnung in Höhe von 40€ erhalten.
Wir sind übrigens beide 16 Jahre alt.
Jetzt zur Frage: Muss ich mit einer Anzeige im Auftrag der Bahn wegen Betruges rechnen?
Was könnte es für Konsequenzen geben? Danke!
15 Antworten
Nur mal so nebenbei: Die 40 € "erhöhtes Beförderunsgentgelt" sind Forderungen der Bahn und haben nichts mit eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen zu tun, falls eine Strafanzeige wegen Betruges / Erschleichen von Leistungen erstattet wird!!
Zahlen muss derjenige, dessen Karte ungültig war (in dem Fall wahrscheinlich die vom Mai?). Und derjenige, der vorgegeben hat, jemand anders zu sein.
Dann müssen wir in diesem Fall beide zahlen!
Nicht nur du sondern auch dein Freund hat sich strafbar gemacht wegen Beihilfe oder gemeinschaftl. Betruges.
Ja, das ist Betrug nach § 263 StGB.
Im Prinzip ist es außerdem Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB, aber da dieser eine Strafe nur vorsieht "wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist" und Betrug bis zu fünf Jahren Knast vorsieht und nicht nur bis zu einem Jahr, wird "nur" der Betrug bestraft.
So viel wird es bei euch natürlich nicht werden, als Jugendstrafe wirst du mit wenigen Tagen Sozialarbeit zu rechnen haben.
Ob die Bahn den Betrug aber auch zur Anzeige bringt, können wir nicht wissen. Eine zügige Bezahlung der 40 € dürfte helfen, die Wahrscheinlichkeit zu verringern. Daher würde ich anstelle deines Freundes auch nicht versuchen, die 40 € durch nachträgliches Einreichen des Fahrscheins zu verringern, denn er könnte eventuell wegen der Beihilfe auch noch angezeigt werden.
Weil er durch das Weitergeben der Fahrkarte an dich strafbare Beihilfe zu deinem Betrug geleistet hat. Außerdem kann der Missbrauch der Fahrscheine zu deren Einzug führen - dazu müsstest du aber in die Beförderungsbedingungen oder sonstige AGB eures Verkehrsunternehmens schauen.
Wenn er die 40 € einfach bezahlt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nichts weiter passiert.
Die 40€ werdet ihr wohl zahlen müssen. Da kommt ihr nicht drum rum
das ist klar!
Warum nicht? Er hatte zum Zeitpunkt der Fahrt eine gültige Fahrkarte dabei. Nur hatte ich die halt vorgezeigt.