Bahn: Fahrkarte des Freundes vorgezeigt: Betrug?!

15 Antworten

Nur mal so nebenbei: Die 40 € "erhöhtes Beförderunsgentgelt" sind Forderungen der Bahn und haben nichts mit eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen zu tun, falls eine Strafanzeige wegen Betruges / Erschleichen von Leistungen erstattet wird!!

Zahlen muss derjenige, dessen Karte ungültig war (in dem Fall wahrscheinlich die vom Mai?). Und derjenige, der vorgegeben hat, jemand anders zu sein.

fragenius 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 11:59

Dann müssen wir in diesem Fall beide zahlen!

Nicht nur du sondern auch dein Freund hat sich strafbar gemacht wegen Beihilfe oder gemeinschaftl. Betruges.

Ja, das ist Betrug nach § 263 StGB.

Im Prinzip ist es außerdem Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB, aber da dieser eine Strafe nur vorsieht "wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist" und Betrug bis zu fünf Jahren Knast vorsieht und nicht nur bis zu einem Jahr, wird "nur" der Betrug bestraft.

So viel wird es bei euch natürlich nicht werden, als Jugendstrafe wirst du mit wenigen Tagen Sozialarbeit zu rechnen haben.

Ob die Bahn den Betrug aber auch zur Anzeige bringt, können wir nicht wissen. Eine zügige Bezahlung der 40 € dürfte helfen, die Wahrscheinlichkeit zu verringern. Daher würde ich anstelle deines Freundes auch nicht versuchen, die 40 € durch nachträgliches Einreichen des Fahrscheins zu verringern, denn er könnte eventuell wegen der Beihilfe auch noch angezeigt werden.

fragenius 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 12:24

Warum nicht? Er hatte zum Zeitpunkt der Fahrt eine gültige Fahrkarte dabei. Nur hatte ich die halt vorgezeigt.

Ratirat  14.06.2013, 12:28
@fragenius

Weil er durch das Weitergeben der Fahrkarte an dich strafbare Beihilfe zu deinem Betrug geleistet hat. Außerdem kann der Missbrauch der Fahrscheine zu deren Einzug führen - dazu müsstest du aber in die Beförderungsbedingungen oder sonstige AGB eures Verkehrsunternehmens schauen.

Wenn er die 40 € einfach bezahlt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nichts weiter passiert.

Die 40€ werdet ihr wohl zahlen müssen. Da kommt ihr nicht drum rum

fragenius 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 12:08

das ist klar!