Fahrkarte ohne Bild = 40 Euro wegen keines gültigen Fahrausweises! in Ordnung?
Hallo liebe Community,
wurde vor ca. 2 Monaten, in Hamburg, in der Bahn kontrolliert. Wie üblich zeigte ich dem Kontrolleur meine Jahres-Abo Karte vor, die kein Foto in ihrer tollen Hülle besitzt (wer weiß warum der Sachbearbeiter, dies bei meiner Karte vergessen hat...).
Dieser machte mich, zu meinen Erstaunen, auf das fehlende Foto aufmerksam und stellte mir 40,- Euro in Rechnung für das fahren ohne gültigen Fahrausweis. Bisher hatte mich so gut wie kein Kontrolleur wegen des fehlenden Fotos angesprochen geschweige denn mir ein Schwarzfahrerticket deswegen ausgestellt. Da sagt mir doch mein gesunder Menschenverstand, habe ich nicht eine Fahrkarte dabei gehabt, für die ich erstens monatlich bezahle und zweitens die auch ohne Foto meinen Namen beinhaltet + Kunden-Nr. mit der man meine Identität prüfen kann?
Auf jedenfall meinte der Kontrolleur, dass ich das Foto nachreichen soll und das sich dann die 40,- Euro erledigt hätten. Leider ist bei mir in letzter Zeit viel passiert, weswegen ich diese relativ unwichtige Sache einfach vergessen habe. Vorgestern habe ich dann einen Brief erhalten, in dem mir zum letzten mal gemahnt wird (zu diesen Zeitpunkt ist nur dieser eine Brief eingegangen, kein weiterer) und das die 40,- Euro zu 77,89 Euro geworden sind. Wird die Rechnung nicht bezahlt wird ein Anwalt eingeschaltet!
Meine Frage an euch, was kann ich jetzt noch tun?! Außer in den sauren Apfel zu beißen und das Geld zu bezahlen, weil ich kein Foto in meinen gültigen Fahrausweis hatte. Ich für meinen Teil finde so eine Summe für ein relativ kleines Vergehen, dass ich es vergessen habe ein Foto nachzureichen, als nicht berechtigt, da der Hochbahn ja auch kein finanzieller Schaden zugefügt wurde.
Oder übersehe ich was? Bitte Hilfe! Danke!
10 Antworten
jetzt wirst du in den sauren apfel beissen muessen und die volle summe bezahlen muessen. du hattest die chance, innerhalb einer woche das bild nachzureichen und waerst dann ja auch mit 7 oder 10 euro "davon gekommen". diese frist ist verstrichen und auch die frist zur bezahlung des "erhoehten befoerdrungsentgelds". die forderung ist rechtens, bezahl so schnell wie moeglich, sonst wirds noch teurer
Ja, das ist legal, steht in den Richtlinien.
Natürlich übersiehst Du etwas, nämlich "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Also sieh zu, dass Du das Foto nachreichst und da Du dann sowieso persönlich da hin musst, nimm die Mahnung mit und frage HÖFLICH, wie das nun geregelt wird.
Vielleicht erlassen sie Dir einen Teil oder die ganzen Kosten.
Ach so, wegen der Unwissenheit: Du kannst in den Beförderungsbedingungen des HVV genau nachlesen, unter welchen Bedingungen Deine Fahrkarte gilt. Nämlich MIT Lichtbild. Ich habe zum Beispiel eine sogenannte Proficard (ohne Foto), die aber nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (also Führerschein oder Perso) gültig ist. Sollte ich die nicht vorzeigen könne, muss ich zahlen. Ich zeige den zwar nur auf Nachfrage vor (wegen dem Gefummel, aber ich vergesse den nie.
In Hamburg müssen die halt hart durchgreifen, Du weisst ja, wie die Situation hier ist.
Viel Glück, ich denke schon, dass sie Dir was erlassen.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" sinnlose sche.ise dreckiges kapitalisten Gelaber ahahahah typisch doitsch alles akzeptieren und die zionistische sche.ise der Regierung fressen
Pech!
Wenn Du so einen weit gesteckten Termin auch noch verpennst ist Dir wirklich nicht mehr zu helfen.
Sag mal, du supertoller superstar: Was hast Du eigentlich geraucht? muss ich mich von einem "superstar" blöd anmachen lassen?
Ich hab ja den Termin nicht versäumt. Ich habe keine Jahreskarte, auf der mein Bild fehlt.
Mit einer Karte ohne Bild kannst Du ja deine ganze Sippschaft fahren lassen...
DBDDHKP
Ärgerliche Geschichte. Aber Du kommst da nicht mehr raus, weil Du strenggenommen gegen die Geschäftsbedingungen bzw. die Beförderungsbedingungen verstoßen hast. Darauf beruft sich die Hochbahn, und das wird auch der Inkassoanwalt tun, wenn Du nicht löhnst.
Du kannst aber immer noch einen Vergleich versuchen. Möglicherweise kommst Du günstiger davon, wenn Du den Sachbearbeiter persönlich aufsuchst und ihm mit einem zerknirschten Gesichtsausdruck und bescheidenem Auftreten Deine "Vergeßlichkeit" beichtest.
Kenne das von der HVV. Die haben (wie auch alle anderen Verkehrsbetriebe) nach Ablauf der Einspruchsfrist keinen Handlungsspielraum mehr. Das ist ja das doofe bei ihm gerade...
Für eine sache die kein sinn macht nur wegen ein sch.ei.s Foto ahahahah dummes schlaf schaf