Reue Schrift an Staatsanwaltschaft?

6 Antworten

Deine Aussage geht zur Staatsanwaltschaft. Das wenn du Reue zeigst es etwas ändert wäre neu.

Leuchtturm456  06.12.2020, 08:02

Natürlich wirkt sich das auf das Strafmaß aus.... Und wir wissen ja auch gar nicht was vorgefallen ist.... don't Judge the book by it's cover

WonderBar 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 08:07
@Leuchtturm456

Es geht um Diebstahl im Laden. Durch ein Geständnis kann ich Strafmilderung bekommen. Dachte ob es vlt nötig wäre, ihm das noch mitzuteilen oder alles nur über die Polizei? Ich weiß halt nicht, was die dann von dem Gesagten weitergibt... nicht das was fehlt oder untergeht

Leuchtturm456  06.12.2020, 08:11
@WonderBar

Bei der Polizei werden sie alles mitschreiben und du liest dir das am Ende durch und wenn alles richtig notiert wurde unterschreibt du es dann. Und das wird dann an die Staatsanwaltschaft geschickt.... Ist dies deine erste Strafanzeigen? Und welcher Warenwert hätte die "gestohlene" Sache?

WonderBar 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 08:39
@Leuchtturm456

Ja meine erste, etwas mehr als 50€ leider

Leuchtturm456  06.12.2020, 08:40
@WonderBar

Wie alt bist du so ungefähr?

WonderBar 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 08:47
DerLiebe0815  06.12.2020, 10:30
@Leuchtturm456

I'm Gerichtssaal ja aber nicht in der Aussage.

Du kannst so ein Schreiben schon ansetzen. Wichtig ist das Aktenzeichen mit aufzuschreiben. So kann man das schreiben schneller und sicher zuordnen!!!

Das Aktenzeichen findest du auf dem Brief vom Gericht. Und eventuell auf einem Schreiben mit der Vorladung zur Polizei.

Hast du einen Anwalt? Der wird wissen wohin du dies schicken kannst. Sonst würde ich es einfach ans zuständige Gericht schicken mit der Bitte, es dem Staatsanwalt der für deinen Fall zuständig ist weiterzuleiten.

Oder du rufst bei Gericht an, gibst das Aktenzeichen durch und fragst, wohin du sowas schicken kannst.

WonderBar 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 08:01

Nein habe ich nicht, es handelt sich um Diebstahl im Laden

Leuchtturm456  06.12.2020, 08:07
@WonderBar

Du wirst dann wohl einen Pflichtverteidiger bekommen oder kannst einen beantragen...... Und je nachdem wie alt du bist kannst du vom Jugendamt noch Unterstützung bekommen. Also nicht in Form von einem Verteiler vor Gericht aber als Ansprechpartner.

gehen mich wurde ein Strafantrag gestellt, ich will die Tat gerne zugeben

Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus.

Kann ich der Staatsanwaltschaft auch ein Schreiben mit Reue und Motiv der Tat senden?

Davon rate ich dir ab. Nehme dir einen Anwalt, der dich in dieser Sache vertritt.

An wenn muss ich es andressieren, ich weiß nur die Vorgangsnummer bei der Polizei und wohin die Anzeige wandern wird, nicht aber wer genau sich darum kümmert.

Die Vorgangsnummer/Tagebuchnummer ist nicht identisch mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft

Ich würde zudem gerne um Einstellung bitten...

Das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Da ich den Fall nicht kenne und somit nicht weiß, was dir vorgeworfen wird, ist es so nicht zu beantworten, ob mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen ist. Das kann dir dein Anwalt sagen, der Akteneinsicht verlangen kann.

WonderBar 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 08:02

Ich habe keinen Anwalt, es geht um Ladendiebstahl

Deepdiver  06.12.2020, 08:16
@WonderBar

ok, dann musst du warten, bis du deine Vernehmung be der Polizei gemacht hast. Dort kannst du dann geständig sein und deine Aussage und "Motive" für die Tat darlegen.

Aber über die Einstellung und Höhe der Strafe entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Hier kommt es auch darauf an, was du in welchem Wert entwendet hast und ob du schon diesbezüglich vorbestraft bist.

WonderBar 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 08:45
@Deepdiver

Danke okay

Im Grunde ist sowas immer gut, eventuell wäre es hilfreich sich zudem mit einer Entschuldigung direkt an den Geschädigten zu wenden.

Es wäre aber schon hilfreich zu wissen was Du denn angestellt hast.

WonderBar 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 08:00

Ich habe etwas geklaut

Artus01  06.12.2020, 08:02
@WonderBar

Na ja, versuchen kannst du es ja.

Die Staatsanwaltschaft ist noch nicht mit dem Vorfall befasst und dort gibt es auch noch kein Aktenzeichen.

Reue und Motivlage kannst Du gegenüber der Polizei erklären, auch vom Blatt ablesen.