Fahrgemeinschaft - Personenbeförderungsschein notwendig?
Hi,
wir - ein paar Eltern - möchten eine Art "private Fahrgemeinschaft" gründen.
Grund ist, dass unsere Kinder im Nachbarlandkreis zur Schule gehen und es keine Busverbindung von unserem Landkreis in den anderen gibt.
Nun meine Fragen:
- Benötigen wir hier schon einen Personenbeförderungsschein (jede Partei die fährt?)
- Im Schnitt kann man ja bis zu 4 Kinder mitnehmen. Wie ist das, wenn jemand ein größeres Auto hat (7 oder 8-Sitzer?)
- Wo müsste man den Schein beantragen, was kostet der, welche Voraussetzungen?
- Eine Freundin/ Nachbarin hat sich angeboten mal einzuspringen, falls es bei keinem klappen sollte - darf sie das ohne Probleme?
Dann hätte ich noch eine Frage:
nehmen wir mal an, es könnte von unserer Gemeinschaft keiner mehr fahren - warum auch immer. Dürfte dann z. B. mein Vater die Fahrten übernehmen - natürlich vorausgesetzt dass alle Eltern einverstanden sind? (schriftliche Einverständnis vorausgesetzt???)
Ich weiß ja zwischenzeitlich, dass man für "gewerbliche" Zwecke eine PFS benötigt, aber wäre das dann überhaupt "gewerblich"? Wo würde "gewerblich" anfangen? Wie verhält es sich, wenn mein Vater einen Unkostenbeitrag erhalten würde (Benzinverbrauch oder ein Taschengeld)?
Janine04
2 Antworten
Zu unterscheiden ist, ob es sich hier um reine Nachbarschaftshilfe handelt im Rahmen der Eltern untereinander oder ob Ihr hier gewerblich handelt (wenn also auch Geld für die Beförderung fließt).
Wenn das ganze nur im Rahmen der Eltern stattfindet, wo Ihr Euch gegenseitig absprecht, wo auch kein Beförderungsentgelt fließt, könnt Ihr das ohne Formalitäten machen. Nur sobald Ihr offiziell (eventuell auch andere Schüler) gegen Entgelt befördert, werdet Ihr handeln müssen.
Grundsätzlich darfst Du mit dem PKW-Führerschein insgesamt 9 Personen (einschließlich Fahrer) transportieren, auch ohne zusätzlichen Schein.
Hallo Janine,
nein. Es ist nicht notwenig, solange Du es nicht gewerblich machst. Was zu Empfehlen ist, bei deiner Kfz-Versicherung Personeninsaßen mit zu versichern. Das ist nicht immer dabei. Benzinkosten teilen ist privatsache und nicht relevant. Beförderung bis 8 Personen ohne Fahrer kein Problem. Wenn deine Nachbarin ÖFTER dein Auto fahren möchte, muss bei der Kfz Versicherung mehrere Fahrer angegeben sein. Wenn Du alleine als Fahrer in der Kfz-Versicherung eingetragen bist, kann die nur gelegentlich dein Fahrzeug nehmen. Sobald es öfter wird, muss die Kfz-Versicherung bescheid wissen. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
... alles was nicht Gewinnerzielend ist, ist kein Gewerbe. Wenn Leute fürs Fahren bezahlt werden, dann die als Haushaltshilfe anmelden. Sonst könnte man Schwarzarbeit unterstellen : https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/08_an_und_abmeldung/07_hhs_online/node.html