Braucht man als Erzieherin einen Personenbeförderungsschein für Fahrdienste (Kinderheim)?
Hallo zusammen, vor kurzem habe ich ein Vorstellungsgespräch in einem Kinderheim gehabt, wo man mir sagte, dass ich evtl. auch Fahrdienste übernehmen müsste, wenn ich länger als ein paar Wochen dort arbeite. (Praktikum) Freunde von mir meinten jetzt, dass ich dafür doch aber einen Personenbeförderungsschein bräuchte, andernfalls würde ich die Kinder nicht von A nach B fahren dürfen. Davon hat man mir im Kinderheim bisher aber nichts gesagt.
Brauchen auch Erzieher diesen Schein oder gilt das nur für Taxifahrer etc.? Ich habe es auch schon gegoogelt, aber wirklich schlauer geworden bin ich jetzt nicht, da überall etwas anderes steht. Auf Wikipedia heißt es, dass man so einen Schein braucht "wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte".
Da ich in dem Praktikum auch etwas verdiene, würde das Ganze doch unter "entgeltlich" fallen, womit ich den Schein bräuchte oder nicht?
Ich hoffe hier kennt sich jemand besser damit aus...
Weitere Frage: Darf ich als Praktikant überhaupt Kinder durch die Stadt fahren? Ich wäre zu den Zeitpunkten ja bestimmt alleine mit ihnen, ohne weitere Aufsichtsperson, und das darf ich als Praktikant doch eigentlich nicht sein oder?
8 Antworten
Hallo Elina,
aus meiner Sicht greift hier ganz klar § 48 der Fahrerlaubnisverordnung und du brauchst den Personenbeförderungsschein, oder wie er richtig heißt "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung".
"Gewerblich" bezieht sich nicht auf dich, sondern auf das Kinderheim und auch ein Kinderheim ist in dem Sinne nichts anderes als ein Unternehmen.
Das Kinderheim bekommt für Unterbringung und Betreuung der Kinder Geld - also ist das gewerblich. Und wenn in diesem Rahmen die Kinder gefahren werden, dann ist dieses Fahren ebenfalls gewerblich.
Das ist allerdings lediglich meine Einschätzung und es kann auch sein, dass man in diesen Fällen keinen Personenbeförderungsschein braucht.
Du kannst dir aber ziemlich sicher sein, dass das Kinderheim damit bereits genug Erfahrung hat und die Verantwortlichen wissen, ob einen brauchst oder nicht.
Wenn du dein Praktikum beginnst, oder vorher noch einmal dort bist, dann sprichst du das Thema einfach an und dann wird man dir genau erklären, wie es sich verhält.
Viele Grüße
Michael
Entweder man handelt gewerblich oder geschäftsmäßig oder eben nicht. Und wenn man so handelt, dann fallen darunter auch ALLE durchgeführten Tätigkeiten.
Man kann es sich doch wohl kaum aussuchen, ob nun eine Tätigkeit gewerblich ist und die andere dann halt mal nicht und die nächste ist es wieder und die übernächste dann wieder nicht ...
Gruß Michael
Und wenn man so handelt, dann fallen darunter auch ALLE durchgeführten Tätigkeiten.
Jein ...
Wenn ein Handwerksbetrieb zur Baustelle fährt, dann ist das zwar auch "gewerblich / geschäftlich" im wirtschaftlichen Sinne, aber nicht im Sinne von Personenbeförderungsgesetz und Fahrerlaubnisverordnung - der Polier braucht keinen P-Schein, wenn er seinen Gesellen und seinen Azubi im LKW oder Sprinter mitnimmt.
Insofern würde ich zwar regelmäßige Fahrdienste (z. B. jeden Morgen mit dem 9-Sitzer zur Schule) als "gewerblich" ansehen, aber z. B. einen gelegentlichen Ausflug oder eine Einkaufsfahrt mit dem PKW nicht.
Meines Erachtens brauchst du den Personenbeförderungsschein erst dann, wenn du ein Fahrzeug mit mehr als 8 Passagierplätzen bewegst.
Bei kleineren Fahrzeugen wird der Schein dann benötigt, wenn du gewerblich Fahrgäste beförderst, also Taxi oder Mietwagen. Das dürfte bei einem Kinderheim nicht der Fall sein.
Wer dir aber genaue Auskunft geben kann,ist die Führerscheinstelle deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt.
Meines Erachtens brauchst du den Personenbeförderungsschein erst dann, wenn du ein Fahrzeug mit mehr als 8 Passagierplätzen bewegst.
Nein, dafür reicht der P-Schein nicht mehr, dafür ist ein Busführerschein (bis 16 Sitze Klasse D1, darüber D) nötig.
Der P-Schein wird benötigt zur gewerblichen Beförderung von bis zu 8 Fahrgästen.
Unsere Schule für Geistigbehinderte verfügt über zwei VW- Busse und einen Mercedes-Rollstuhlbus. Für Unterrichtsfahrten werden sie von den Lehrern und Erziehern und den Integrationshelfern gefahren. Keiner hat oder braucht einen Personenbeförderungsschein.
Hi,
meines Erachtens benötigst Du keinen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (vgl. § 48 FeV, http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html).
Gewerbliche Tätigkeit muss nämlich
- auf Dauer ausgelegt (langfristig) und
- mit Gewinnerzielungsabsicht
erfolgen.
Bei den Kindern erfolgt demnach auch keine entgeltliche (oder geschäftsmäßige) Beförderung von Fahrgästen - diese Bezahlen ja nicht dafür. Das Kinderheim betreibt auch keinen genehmigungspflichtigen Beförderungsbetrieb, die Beförderungen laufen "intern" und für eigene Zwecke.
Du bist zudem nicht primär zur Durchführung der Fahrdienste angestellt.
Da ich in dem Praktikum auch etwas verdiene, würde das Ganze doch unter "entgeltlich" fallen, womit ich den Schein bräuchte oder nicht?
Entgeltlich bedeutet: Fahrgäste bezahlen dafür, dass Du sie fährst - liegt hier nicht vor. Dein(e) Lohn/Aufwandsentschädigung hat damit nichts zu tun. Demnach kein P-Schein.
Brauchen auch Erzieher diesen Schein oder gilt das nur für Taxifahrer etc.?
Wenn Erzieher eine entsprechende gewerbliche Personenbeförderung betreiben, benötigen sie den Schein - allgemein aber eher weniger. Umgekehrt brauchen aber nicht nur Taxifahrer den Schein, gibt durchaus noch mehrere.
Darf ich als Praktikant überhaupt Kinder durch die Stadt fahren?
Kommt auf die Regelung des Heims an. Wenn es nicht untersagt ist, vermutlich ja.
Ich wäre zu den Zeitpunkten ja bestimmt alleine mit ihnen, ohne weitereAufsichtsperson, und das darf ich als Praktikant doch eigentlich nicht sein oder?
Theoretisch sollte ein Praktikant nie alleine die Verantwortung tragen, in der Praxis kommt das durchaus vor. Würde ich definitiv mit dem Heim abklären.
LG
Bei den Kindern erfolgt demnach auch keine entgeltliche (oder geschäftsmäßige) Beförderung von Fahrgästen - diese Bezahlen ja nicht dafür.
Es kommt nicht darauf an, ob die Kinder dafür bezahlen, sondern, ob das Unternehmen - in diesem Fall das Kinderheim - diese Fahrten gewerblich oder geschäftsmäßig durchführt.
Und da auch ein Kinderheim nicht für Luft und Liebe arbeitet und es kein reines Privatvergnügen ist, ist dies der Fall.
Gruß Michael
Hi,
Es kommt nicht darauf an, ob die Kinder dafür bezahlen, sondern, ob das Unternehmen - in diesem Fall das Kinderheim - diese Fahrten gewerblich oder geschäftsmäßig durchführt.
Gewerblich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht - ich gehe mal davon aus, dass der Fahrdienst Teil des Alltagsgeschäfts ist und dieser entsprechend nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (diese wäre für Gewerblichkeit Voraussetzung).
Geschäftsmäßig - na ja. Zumindest werden diese Fahrten wiederholt durchgeführt, ob das allein oder im Gesamtkontext für Geschäftsmäßigkeit ausreicht, weiß ich nicht. Es ist ja nicht die vorrangige Aufgabe/das vorrangige Ziel des Heims, Kinder zu transportieren.
Und da auch ein Kinderheim nicht für Luft und Liebe arbeitet und es kein reines Privatvergnügen ist, ist dies der Fall.
Ja und nein ;-)
Das Kinderheim erhält sicher eine Form von Vergütung, ob diese explizit die Fahrkosten umfasst oder als Pauschale gezahlt wird - schwierig.
Ob die Bezahlung für eine Dienstleistung, die in erster Linie nichts mit dem Fahren zu tun hat, das Fahren zur gewerblichen Personenbeförderung macht, finde ich ebenfalls als schwierig zu beantworten - für mich (Achtung persönliche Meinung!) tendenziell eher weniger.
Zumindest nach § 1 Abs. 2 PBefG wären die Fahrten ausgenommen, wenn damit kein Gewinn erzielt wird, die Abrechnung der reinen Betriebskosten wäre sogar erlaubt.
Ob nun gewerblich oder geschäftsmäßig, eins von beiden ist auch bei einem Kinderheim sicherlich gegeben.
Du hast übersehen, dass es im PBefG NICHT um einzelne Personen oder Arbeitnehmer geht und auch nicht darum, ob diese einen Personenbeförderungsschein benötigen.
Im PBefG geht es um die Genehmigungspflicht von Unternehmen und darum, ob und wann ein Unternehmen dem PBefG unterliegt.
Was man daraus aber sehen kann ist, dass z. B. Krankenkraftwagen NICHT dem PBefG unterliegen - deren Fahrer benötigen aber dennoch einen Personenbeförderungsschein, wie aus § 48 FeV hervorgeht.
Gruß Michael
§ 48 FeV:
(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, ...
... wer einen Krankenkraftwagen führt, ...
Das ist hier schon mal nicht der Fall
... wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, ...
Es kommt also auf die jeweilige Fahrt und den Fahrtzweck an - wird diese im Rahmen einer Betreuung und nicht eines ausdrücklichen Fahrdienstes durchgeführt, ist sie nicht "entgeltlich oder geschäftsmäßig", da hier nicht die Fahrtätigkeit, sondern die Betreuung bezahlt wird.
... oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Eine Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz ist nicht notwendig, also greift auch dieser Abschnitt nicht.
Insofern kann ich nicht erkennen, wo Du hieraus die Notwendigkeit für den Personenbeförderungsschein ziehst ...
Ein Personbeförderungsschein gilt nicht allein für Taxifahrer. Auch Busfahrer sowohl in großen als auch in den kleinsten Bussen zum Beispiel einen T5 oder MB Vito, benötigt man einen.
Oft trifft das auch in einem Fall wie deinem zu. Bevor du dich an das Steuer setzt, musst du unbedingt erfragen ob du auch Fahren darfst.
"Auch Busfahrer sowohl in großen..."
Nein, eben nicht. Beim Führen von Fahrzeugen der Klassen D1/D1E sowie D/DE benötigt man keinen P-Schein.
Wie denn auch, wenn der P-Schein nur bis 8+1 Personen gilt und in grossen Bussen 50 Personen sitzen...?
Stimmt. Du hast völlig recht. Habe da leider falsch geantwortet.
Danke für die Korrektur.
Richtig.
Das wäre nach meiner Meinung nicht unbedingt so. Die Fahrten selbst werden wahrscheinlich nicht mit Gewinnerziehlungsabsicht durchgeführt, was für die gewerbliche Beförderung notwendig wäre.
Nur weil ein Unternehmen die Fahrten durchführt, müssen diese m.E. nicht automatisch gewerbsmäßig sein.