Wann schaltet man bei einer bevorstehenden Scheidung mit 2 Kinder das Jugendamt an? Es geht um den Umfang des Umgangsrechtes?
Eltern sind sich über den Umfang des Umgangsrechts nicht einig. Er möchte gerne das Wechselmodel, Mutter der beiden Kinder lehnt ab ...
Vater möchte das Wechselmodell. Er kann nachweisen, dass sie aufgrund massiver Gesundheitlicher Probleme es alleine nicht schaffen kann. Sie spricht nicht die deutsche Sprache, hat kein Führerschein und keine Familie in Deutschland. Er wegen Gleitzeit die Kinder (beide im Kindergarten) unterstützen kann. Zudem hat der Vater seine Eltern, also die die Großeltern väterlicherseits die ihn unterstützen.
Kann das Jugendamt hierbei unterstützen? Oder welche Stelle wäre da die richtige? Familiengericht irgendwann?
3 Stimmen
9 Antworten
Da geht man nicht zum Jugendamt, sondern zum Familiengericht, dort wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit beschlossen ein Gutachten zu erstellen, auch der Vater kann viel reden wenn der Tag lang ist und anschließend wird dann geschaut was gut fürs Kind ist das hat nämlich den absoluten Vorrang und nicht die Streitigkeiten der Eltern.
Im übrigen kann auch dann immer noch das Jugendamt mit ins Boot geholt werden sowie eine Familienhilfe. Im übrigen... man kann auch ohne Führerschein erziehungsfähig sein, das hat überhaupt nichts mit dem ganzen am Hut.
Hier geht es aber um den Vater der angebliche Beweise hat nicht um die Mutter das ist der kleine aber feine Unterschied
warum gleich "angeblich" unterstellen? Vielleicht handelt es sich um Fakten?
Nennt sich Beweislage und die müssen erstmal vorgebracht und geprüft werden, kein Jugendamt geschweige Familiengericht geht nach hören sagen
ich schrieb "er kann nachweisen" also liegen verwertbare Nachweise vor :)
Ich sehe gerade die anderen gleichen Fragen hierzu.
Zeugen kann man benennen aber die Aufnahmen wird man nicht gelten lassen.
Dir wurde jetzt für den Mann auch nun mehrfach, in zig Beiträgen angeraten er sollte sich einen Anwalt nehmen, wurde das Mal in Angriff genommen?
Nein. Aus taktischen Gründen :) Er befindet sich noch in der Vorbereitungsphase. Sammelt weiteres belastendes Material.
Er sollte sich gleichzeitig einen Anwalt suchen und sich ausführlich beraten lassen, dafür sind die da. Sachen einreichen kann er auch so
ok. Danke!
Ich weiß jetzt nicht ob das Kessie gewesen ist, aber irgendwer sagte ja Anwalt für Familienrecht, die Sache ist einfach das es auch immer Zeit benötigt bis auch wieder eine Rückantwort kommt, ebenso braucht es auch Zeit zum sich einlesen etc.
Und wie gesagt, die Aufnahmen kann er in die Tonne packen, die werden nicht gelten besonders nicht vor Gericht, er hatte nämlich sicherlich nicht das Einverständnis der Mutter
Man kann natürlich erstmal mit dem Jugendamt sprechen und um ein vermittelndes Gespräch bitten. Allerdings muss sie ja da nicht zustimmen und kann natürlich so ein Gespräch auch verweigern.
Dann bleibt nur noch der Gang zum Anwalt und damit zum Familiengericht. Dort sollte man dann schon einen sehr guten Plan vorlegen können, wie sich das Wechselmodell gestalten könnte.
Hauptsächlich geht es dann um die Betreuung der Kinder die natürlich gewährleistet sein muss.
Sie ist bereits mit den Kindern ausgezogen?
Falls nicht: sie darf auch nicht einfach mit den Kindern ausziehen. Also sollte man da schon mal vorbeugen und sie eben nicht einfach so ziehen lassen.
Und wenn sie gesundheitlich angeschlagen ist, dann stellt sich ja auch die Frage, warum man nicht gleich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen sollte. Eine Stundenreduzierung wäre zu überdenken.
Nein, der Mann wird nicht zulassen, dass die Mutter mit den Kindern auszieht. Er wird sich in der Nähe eine Whg. nehmen.
Wieso will er sich eine Wohnung nehmen? Sie kann ausziehen - ohne Kinder.
Wenn er ihr die Wohnung und die Kinder überlässt, dann gesteht er ihr doch zu eine gute und fürsorgliche Mutter zu sein?! Und das ist sie ja nach den Angaben nicht wirklich mit ihrer Erkrankung.
Vielleicht wäre ein Anwalt mal eine gute Wahl, bevor da jetzt entscheidende Fehler passieren...
Weißt... Wenn ich sowas schon höre von wegen "wird er nicht zulassen" sie darf sich immer noch frei bewegen mit den Kindern, anders sähe es mit einem Umzug in einer anderen Stadt aus, da sollte das ganze schon geklärt sein bevor man solche Schritte tut.
Sie darf die Kinder allerdings nicht einfach mitnehmen. Beide haben das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie müssen gemeinsam entscheiden wo die Kinder leben sollen. Oder das Familiengericht entscheidet.
Und ich glaube, er meint es so, dass er so nett ist ihr die Wohnung zu überlassen ... kann mich aber auch irren ;-)
nun wenn er sich in der nähe eine wohnung nimmt, überlässt er die kinder der mutter und somit wird er umgangselternteil und damit utnerhaltspflichtig. umgang hat er dann in normalen umfang alle 14 tage. wohin die mutter dann mit den kindern zieht wird sie selbst entscheiden, dass steht ihr völlig frei. sollte er seine zustimmung zum umzug verweigern, dann wird sie sie sich das einfach gerichtlich holen. sollte in der selben stadt garkein problem sein.
Da wendet man sich ans Gericht, nicht ans Jugendamt, das Jugendamt ist zuständig wenn beide Eltern das Sorgerecht ablehnen in der Regel, Ausnahmen gibts immer.
Ich würde mich an der Stelle des Vaters zuerst ans Jugendamt wenden. Diese haben zwar keine Macht zu entscheiden - aber sie können vermittelnd zwischen den Eltern tätig sein und durch ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern auf einen Elternkonsens hinwirken. Das klappt erstaunlich oft, insbesondere wenn ein Jugendamtsmitarbeitern den Eltern erklärt, dass beide Elternteile wichtig für die Kinder sind und die Kinder doch beide Eltern lieb haben.
Sollte die Kindesmutter nicht zu einem Gespräch beim Jugendamt bereit sein, dann bleibt nur der Weg vor das Familiengericht. Auch in den familiengerichtlichen Prozess ist das Jugendamt eingebunden.
Dafür ist das Familiengericht zuständig.
und übrigens kann auch eine Mutter viel reden, wenn der Tag lang ist .. beide sind gleichberechtigt, das wird von Frauen oft vergessen ;-)