Extrem hohe Strom- und Gasjahresabrechnung durch defekte Heizung, Anspruch an Vermieter
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich bewohne eine 4-Zimmer Altbauwohnung, die mit einem Holzofen in einem der Zimmer und einem Gasofen in der Küche beheizt wird. Der Holzofen stellte sich nach dem ersten Mal Anheizen diesen Winter als defekt heraus. Der Defekt wurde unverzüglich dem Vermieter gemeldet. Im Mietvertrag wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Mieter die WARTUNG der Heizungsanlage obliegt. Nun hat sich aber herausgestellt, dass der Ofen nicht abgenommen wurde. Ich war den Winter über auf eine kleine elektrische Heizungsanlage angewiesen. Die Stromnachzahlung ist natürlich immens.
Habe ich irgendwelche Ansprüche an den Vermieter an Mietminderung oder ähnlichem?
3 Antworten
Bitten Sie den Vermieter aufgrund der nicht mehr möglichen Abnahme des Altofens um die Bereitstellung eines neuen Ofens, der dann abnahmefähig ist. Setzen Sie dazu eine angemessene Frsit mit Ablehnungsandrohung. Verstreicht die Frist fruchtlos, kaufen Sie einen Ofen und verrechnen die Kosten nach entsprechender erneuter Ankündigung mit den folgenden Mietzahlungen.
Zu diesem Problem muss noch einmal nachgehakt werden. Bei der Übernahme der Wohnung in einer vermutlichen Zeit, da Heizungsanlagen nicht betrieben werden, fand keine Prüfung der Heizungsanlagen statt, weder für Holzofen noch für Gasheizung. Du als Mieter hast guten Glaubens die Wohnung übernommen, dass diese Heizungsanlagen funktionstüchtig sind. Die Wartung der Gasheizung kann dann ins Ressort des Mieters fallen, wenn er selbst mit einem Gasversorger einen Liefervertrag abschließt. Die jährliche bzw. turnusmäige Wartung eine Gasheizungsanlage kann aber auch vom Vermietervorgenommen werden - die Kosten trägt dann der Mieter, wie im MV vorgesehen. Holzöfen unterliegen keiner Wartungspflicht .
Fortsetzung: Wenn der Vermieter nicht auf die Mangelmeldung reagiert, hast du kein Recht auf Mietminderung, weil du die Heizungen nicht bei Übernahme geprüft hast. Lässt sich nachweisen, dass der Vermieter deinen Mangel schriftlich zur Kenntnis genommen hat und den Ofen nicht reparieren oder ersetzen ließ, kannst du Schadensersatz fordern. Aufpassen, du hast auch Heizmaterial eingespart, das musst du den Energiemehrkosten entgegenrechnen.
Für eine rückwirkende Mietminderung gibt es keine Grundlage. Nur in die Zukunft gerichtet.