Muss ich Radiatoren akzeptieren die der Vermieter separat zu den Gasöfen dazu geben will um nicht beheizte Zimmer zu beheizen?

6 Antworten

Bin ich eigentlich gezwungen dieses Angebot anzunehmen

nein, da das Zimmer nicht beheizbar und damit unbewohnbar ist, und der Umstand auch bei besagtem Anwalt bekannt ist, würde ich eine Mietminderung durchziehen. 15-20% könnten es durchaus sein.

Die Mehrkosten für den Strom solltest du von der Miete abziehen. Erkundige dich mal nach infrarot-Heizstrahlern, die heizen nur den Körper und nicht die Raumluft.

idealer Weise ziehst du aus.

Bei einer Neuvermietung gibt es mindestens 10 oder 20 % mehr Miete.

Du hättest den Vorteil einer besseren Wohnung. Schliesslich ist es super einfach ne Wohnung zu finden, nur bei uns nicht, hier leben überall Flüchtlinge und Neubürger mit Kopftuch, da is nichts mehr frei ...

oder geh zu einem Rechtsanwalt, bitte ein Fachanwalt für Mietrecht und keinen WaldundWiesen Anwalt. Der soll den Schriftverkehr für dich machen. Alles andere siehe oben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jueli78 
Beitragsersteller
 20.11.2021, 23:58

Wow, so einfach?? Klar, ein Jahr später und nach hohen Umzugskosten nochmal umziehen und nochmal Kosten tragen!!!Das machen die Wohlhabenden sorry.

Und die doofe Bemerkung mit den Ausländern kannst du dir sparen. Die Welt gehört niemandem. Dir erst recht nicht. Jeder kann leben wo er will und wie er will.

hardliner2019  21.11.2021, 01:16
@Jueli78
Und die doofe Bemerkung mit den Ausländern kannst du dir sparen.

Daumen hoch!

Äußerst merkwürdig, dass der Antwortgeber Bremerhaven27 zwar nicht deine Frage

Bin ich eigentlich gezwungen dieses Angebot anzunehmen?

beantwortet, stattdessen aber - komplett off topic - den Spruch postet:

hier leben überall Flüchtlinge und Neubürger mit Kopftuch

Mit der rechtlichen Beurteilung ist der Antwortgeber wohl intellektuell überfordert ;-)

Nein, weil die kosten für elektrischen strom sehr hoch und im mietvertrag nicht vorgesehen sind. es wären dann nur soviel kosten wie für die mietvertraglich vereinbarte heizung vorgesehen ist. der vermieter kann sagen "eigenbedarf" und daher die wohnung einfach kündigen. der vermieter wird sich hinterher weigern die extrakosten für den e.-storm zu zahlen, dann müsste man klagen.

er könnte auch einen generator für 500€ kaufen, der marke honda, die haben auch sehr leise generatoren, damit kann man auch preisgünstiger e.-strom für die elektrische heizung gewinnen. es gibt auch ölheizungen die man sich ins zimmer stellen kann, ölkaminofen, dafür muss man dann aber eine leitung für das abgas installieren, ein loch in die wand machen oder behelfsmäßig in ein fenster, ein neues fenster kostet weniger als der maurer der ein loch in die wand macht für das abgasrohr.

Jueli78 
Beitragsersteller
 20.11.2021, 23:57

Das Problem ist, das auch der Warmwasserboiler mit Strom läuft und ich alle zusätzlichen Kosten meiden will. Der Vermieter wollte eine Therme einbauen lassen wodurch auch Warmwasser gelaufen wäre und ich von den Stromkosten befreit worden wäre. Jetzt soll ich mehr stromkosten tragen als üblich plus Gas Abschläge??? No way.

Mysophob  21.11.2021, 00:02
@Jueli78

beklag dich doch bei einem gericht. das gericht kann entscheiden, dass der vermieter die kosten zu übernehmen hat.

Jueli78 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 00:05
@Mysophob

Da komme ich wohl nicht drum herum. Oder ich mache mietminderung wenn ich darf. Trotzdem danke für die Infos.

Mysophob  21.11.2021, 00:21
@Jueli78

trotzdem?? was anderes wird die wie es aussieht nicht übrigbleiben. mietminderung kannst auch machen, dann wird das gericht prüfen, ob die mietminderung gerechtfertigt ist und dieses sache kannst du dann als begründung für die mietmindrung vorbringen. ich denke das wäre die bessere lösung, weil hinterher kommts eh zum rechtsstreit und dann brauchst nicht jetzt schon geld raushauen, dass geld wegen mietminderung einsparen wäre dann doch eher noch günstiger für dich. so mit ca. 200€ mietminderung wegen dem elektrischem strom für die heizung müsste mal schon rechnen, so ein einfacher heizlüfter hat schon 1kw.

wilees  20.11.2021, 23:40
der vermieter kann sagen "eigenbedarf" und daher die wohnung einfach kündigen.

Schmunzl - die bettlägerige Witwe / Erbin des ehemaligen Eigentümers meldet Eigenbedarf an.

Mysophob  20.11.2021, 23:52
@wilees

kontrolliert denn jemand den eigenbedarf und hebt dann die kündigung die angeblich wegen "eigenbedarf" gemacht wurde gerichtlich auf ? einen enkeltrick kann die bettlägrige witwe auch anwenden: "mein neffe" will dort einziehen. was machst du dann ?

wilees  20.11.2021, 23:54
@Mysophob

Eine Eigenbedarfskündigung muss nachprüfbar begründet werden.