kaltes zimmer ohne heizkörper
ich habe eine 75 qm große wohnung und habe ein zimmer welches kein heizkorper hat. dieses zimmer habe ich im winter mit nem heizlüfter beheizt; sehr teuer.der alte vermieter hat sich zwei jahre nicht drum gekümmerund der neue vermieter seine eltern wissen das glaube nicht!was kann ich denn da verlangen ne mietkürzung oder ne mieterstattung von den letzten zwei jahren???
vlg mic
12 Antworten
je nach vertraglicher nutzungsart. als wohnraum müsste der raum beheizbar sein. wenn diese möglichkeit nicht besteht, den mangel anzeigen mit fristsetzung und ankündigung, dass bei nichterfüllung innerhalb der frist du selbst die arbeiten in auftrag geben und mit der miete verrechnen wirst. mietminderung ist leider nicht möglich, da mangel wohl bei mv-abschluss bekannt war und nicht gerügt wurde (oder doch ?)wenn ja, hätte das in's protokoll gemusst und abstellung vereinbart werden müssen.
Wenn Du den Mangel nachweislich also schriftlich gegenüber dem Vermieter bekannt gemacht hast, dann kannst du deine Forderungen auch bis dahin rückwirkend geltend machen, sonst nicht. ich wäre in eine solche Wohnung aber garnicht erst eingezogen. Ob sich die Ansprüche auf Mietminderung bis zum vorherigen Vermieter erwirken lassen können, das weiß ich nicht. Dem neuen Vermieter gegenüber fände ich das ungerecht. Du solltest ihn umgehend über den Mangel informieren. Nun ist ja Frühling, da hat er genug Zeit bis zur nächsten heizperiode, das auszubessern, ansonsten zum herbst hin mit Mietminderung drohen. Alles Gute!
da du die wohnung in diesem zustand angemietet hast und mit sicherheit auch vorher schon wusstest, das ein zimmer über keine heizmöglichkeit verfügt wirst du da nix dran ändern können - mietminderung etc. ist dazu gedacht um bei neuen mängeln ein handeln des vermieters quasi zu erzwingen
Also erstmal solltest Du Deinen Vermieter auf den Mangel aufmerksam machen und nicht direkt irgendetwas zurückverlangen...
Rückwirkend kannst Du nichts machen.
Du mußt den Vermieter schriftlich auf den Mißstand hinweisen. Dann kannst Du in der nächsten Heizperiode die Miete kürzen, wenn Du das jetzt angekündigst. (Allerdings darf Dir dann nicht vor Mietbeginn klar gewesen sein, daß Du dieses Zimmer nicht würdest beheizen können. Für Mängel, die beim Einzug bekannt waren, kann man keine Miete mindern.)
Aber jetzt über den Sommer hat der Vermieter ja auch Zeit, was zu ändern. Besprich das mit ihm!