Heizungsanlage fällt sporadisch aus,was muß der Vermieter tun im EFH?

6 Antworten

Manchmal sind Fehler sehr schwer zu finden... nützlich wäre eine Mitarbeit deinerseits indem du das genau beobachtest, aufschreibst wann der Fehler auftritt, Uhrzeit wenn du es bemerkst , Wassertemperatur des Heizungswassers, Warmwassertemperatur, Druck, eventuell Aussentemperatur beim Ausfall und beim Starten.

Ich habe jetzt 3 Wochen nach dem Problem gesucht bevor ich festgestellt habe dass der Vorlauftemperaturfühler, der als PCT Element ausgeführt ist (je höher die Temperatur umso höher der Widerstand ) an oxidierten Kontakten am gegenüberliegenden Kabelende (auf der Platine) den Fehler verursacht hat.

Das war nur möglich mit einer genauen Analyse des Fehlers und der Umstände(trat nur während des Heizens auf , und leider nicht allzu oft... )


Wally99 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 14:47

Danke, werde das dem Heizungsinstallateur mal so sagen, wir tappen immer noch im Dunkeln, obwohl ich seit einem Jahr wie von Ihnen auch empfohlen die Heizung genauestens dokumentiere beim Ausfall, sogar mit Videoaufnahme, etc.. wie gesagt, ganz komisch, dass sie meist von Donnerstag bis Sonntag und nur nachts ausfällt. Montags bis Donnerstags läuft sie durch......

Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine funktionierende Wärmeversorgung mit gewünschten Raumtemperaturen.
Wie der Vermieter das in Einzelheit realisiert/ garantiert, ist allein sein unternehmerisches Risko und Verantwortung. Für einen Mieter sind daher Einzelheiten eigentlich wenig interessant.
Zusätzliche Aufwendungen, um gewünschte Raumtemperaturen zu erreichen, sind dem Vermieter in Rechnung zu stellen.

wer ist für die wartung zuständig?

oft liegt es an der wartung vom fachbetrieb

Einen Anspruch auf eine neue Heizung hast Du als Mieter schon mal gar nicht, jedoch natürlich sehr wohl auf eine funktionierende Heizung!

Grundsätzlich solltest Du jeden Ausfall dokumentieren.

Beim nächsten Ausfall meldest Du diesen dem Vermieter schriftlich. Gleichzeitig forderst Du den Vermieter auf, dass dieser, gerade weil der Winter vor der Tür steht, dafür sorgen soll, dass die Heizung repariert wird. Hier würde ich bereits eine Frist von 14 Tagen setzen.

Behalte Dir Schadensersatzansprüche und eine Mietminderung vor!

Ein Vermieter ist verpflichtet, eine Heizungsanlage zur Verfügung zu stellen, die funktioniert. Wenn die gerufenen Heizungsmonteure in diesem Falle hilflos dastehen und das Problem nicht lösen können, ist er verpflichtet, eine neue Heizungsanlage einbauen zu lassen. Da es absehbar ist, dass es in den kommenden Monaten kalt ist, würde ich ihm eine Frist setzen, bis wann ihr erwartet, dass eine funktionierende Heizungsanlage eingebaut wird. Ansonsten steht Euch das Recht zu, eine Mietminderung vorzunehmen. Habt Ihr dann wenigstens heißes Wasser, oder fällt das dann auch noch aus? Ein weiterer Grund für eine Mietminderung. lg Lilo