Muss ich die Kosten nachzahlen bei einer Obligatorische anschlussversicherung § 188 abs. 4 sgb v? Ich bin seid dem 12.3.2016 arbeitslos mit der bestätigung
Ich bin seid dem 12.3.2016 arbeitslos mit der Bestätigung erst ab 1.6.2016
vom Jobcenter.
Nun muss ich die Nachzahlung von 2000 Euro über den Zeitraum 12.32016 - 31.5.2016 nachzahlen.
Ich beziehe derzeit ALG2 ,ich habe damals gekonnt den Briefe ingoriert um sie darüber zu Informieren.
Muss ich nun den vollen Betrag nachzahlen oder kann ich was einreichen wie Z.b einen Bescheid das ich ALG2 beziehe, oder alle Lohnabrechnungen zu der Zeit wo ich tätig war um die kosten zu senken oder das die erst gar nicht anfallen?
Gruß biers
8 Antworten
Wieso hast du nicht ab Beginn deiner Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld II bezogen? Gab es eine Sperrzeit?
Ruf mal bei deiner Krankenkasse an und frag Sie ob Sie schon eine Mitteilung über das ALG II haben?
Wenn du nämlich eine Sperrzeit Beginnt mit dem 2ten Monat der Sperrfrist Versicherungspflicht als Bezieher von ALG, was gleichzeitig bedeutet, dass du ab diesem Zeitpunkt keinen eigenen Beitrag zu zahlen hast.
In diesem Fall würde auch nach dem Ende deiner (versicherungspflichtigen) Beschäftigung und dem Beginn des 2ten Monats der Sperrfrist ein nachgehender Leistungsanspruch greifen (im Regelfall zumindest) und du musst auch in dieser Zeit keinen Beitrag zahlen.
Falls du Verheiratet bist oder unter 23 Jahren könnte man noch schauen ob eine Familienversicherung möglich ist. Diese wäre ebenfalls kostenfrei.
Das sind die Möglichkeiten die mir einfallen würden.
Wenn kein vorrangiger Versicherungsschutz besteht oder man Anspruch darauf hat, wie z.B.
- eine private Krankenvollversicherung
- eine kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V
- oder Versicherungspflicht in der GKV aufgrund einer der in § 5 SGB V genannten Situationen eintritt
Bist du freiwilliges Mitglied deiner letzten Kranken- und Pflegeversicherung und damit Beitragsschuldner.
Natürlich, denn der Kasse wurde bestimmt dieser Zustand nicht mitgeteilt.
Zudem übernimmt ja auch das Jobcenter einen Teil der Beiträge.
Nachzahlen musst du.
Da du wohl dein Einkommen nicht nachgewiesen hast, wurde der Höchstbetrag berechnet. Das kannst du noch ändern, so das evtl. nur den Mindestbetrag zu zahlen wäre. Das ist deutlich weniger.
Du hast es geschrieben, die Schreiben der Krankenkasse ignoriert- blöd gelaufen.
Damit hast du deinen monatlichen Beitrag von ca. 170,-- Euro/Monat- wenn du reagiert hättest, auf stolze rund 750,-- Euro/Monat raufgeschraubt.
Der wird auch nicht erlassen- und bis das erledigt ist, hast du nur Anspruch auf Notfallversorgung, keine Vorsorgeuntersuchungen, keine Profilaxe, nur Schmerzbehandlung.