Österreich: Ist Zwangsvollstreckung ("Exekution") wegen Geldforderungen das letze Mittel?
6 Antworten
Bei einer Gehaltsexekution, vulgo Lohnpfändung, wird deinem Arbeitgeber gerichtlich aufgetragen, von deinem Lohn die geschuldeten Beträge einzubehalten und an den Gläubiger weiterzuleiten. Bis auf einen monatlichen Freibetrag (Existenzminimum).
Bei einer Fahrnisexekution wird dich ein Gerichtsbeamter zu Hause aufsuchen und Wertgegenstände beschlagnahmen, welche anschließend versteigert werden, um mit dem Erlös deine Schulden zu decken.
Letze Möglichkeit - falls obige ohne Erfolg sind - ist ein Offenbarungseid sowie der Privatkonkurs.....
Nach einer Exekution .......,
kommt der Totengräber zum Schuldner, aber der Gläubiger nicht mehr an sein Geld.
Zum Glück sind Exekutionen in Deutschland verboden.
Oder kommst du aus Österreich, dem rechten Land?
Ja dann:
Der Begriff Exekution bezeichnet in Österreich eine gerichtliche Pfändung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Exekution_(gerichtliche_Pf%C3%A4ndung)
Wie das in Östereich gehandhabt wird ???????????
Sag ich doch Östereich die rechten, bei denen gibt es noch Exekution wenn du deine Schulden nicht bezahlst
Nach der ersten erlittenen Exekution ist man üblicherweise nicht mehr Verhandlungs- geschweige denn Leistungsfähig.
Wie meinst du das genau?
Ohne Kopf lässt sich schlecht zahlen.
Leichen sind auf der Anklagebank eher ungern gesehen, und das mit dem Banking klappt dann auch nicht mehr so gut.
In der lustigen Sprache der Österreicher bedeutet das wohl was anderes, als im restlichen deutschsprachigen Raum.
In D hieße das Zwangsvollstreckung denke ich.
Wenn du nicht reagierst wird dein Lohn gepfändet.
Wenn es über den Lohn nicht geschafft kommt ein Gerichtsvollzieher ins Haus und pfändet deine Wertsachen.
Wenn du da auch nicht reagierst gehts das soweit bis zur zwangsweisen Öffnung der Räumlichkeiten.
"Öffnung der Räumlichkeiten." hört sich schlimm an^^
Exekutionen wegen Schulden sind in Deutschland zum Glück nicht üblich.
leider....
In Österreich aber offensichtlich schon.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/101/Seite.1010641.html