KVB forderung nach 13 Jahren?
Hallo zusammen,
ich bin eben ein wenig aus allen Wolken gefallen beim öffnen des Briefkastens.
Die KVB droht meinem Mann mit einer Zwangsvollstreckung.
Die Tat (Fahren ohne Gültigen Fahrausweis)wurde in 2005! begangen.
Heute,13 Jahre später kommt nun eine Forderung +Forderungsaufstellung in Höhe von knapp 175 Euro?!
Wir haben die letzen 5 Jahre NIE Post bezüglich dieser Angelegenheit erhalten,weder seitens der KVB noch eines Anwaltes noch des Gerichts.
(Es wurde soweit mein Mann sich entsinnt auch keine Gerichtliche Titulirung Haftbefehl o.ä ausgesprochen)
Ist die Forderung nach 13 Jahren noch rechtens?
Normalerweise müsste diese Angelegenheit doch verjährt sein oder irre ich mich da?
Wie meint Ihr sollen wir in diesem Falle am besten vorgehen?
Danke schonmal vielmals im vorraus für eure Antworten
7 Antworten
Da dein Mann sich ja nicht ganz sicher zu sein scheint, kann man dir leider keine 100%-ige Antwort auf deine Frage geben.
Soweit es allerdings keinen gerichtlichen Titel gibt, ist die Verjährungsfrist abgelaufen. Hier dürfte sogar die zehnjährige Höchstfrist abgelaufen sein.
Allerdings muss man die Verjährung geltend machen (§ 214 BGB). Verjährung ist nämlich eine sogenannte Einrede. Auf das Schreiben nicht zu reagieren, wäre daher einer schlechte Idee. Schreibt also so etwas wie:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Angelegenheit XYZ (Aktenzeichen oder so) mache ich die Einrede der Verjährung geltend.
Mit freundlichen Grüßen
X“
Sofern die Forderung - aus welchem Grund auch immer - nicht verjährt ist, wird die KVB sich schon melden.
Ich würde mich erst einmal von der Rechtsberatungsstelle an eurem örtlichen Amtsgericht beraten lassen. Aber ich würde 30 zu 1 wetten, dass diese Forderung tatsächlich juristisch nicht korrekt ist, weil verjährt.
Es ist eine Frechheit wie die Leute sich oft benehmen, wenn sie den Staat im Rücken haben. Auf jeden Fall sollte für euch zurtreffen:
>Ein Anspruch ist nach einschlägiger Rechtsprechung dann verwirkt, wenn der Gläubiger diesen längere Zeit hindurch nicht geltend macht, der Schuldner sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem Verhalten des Gläubigers auch darauf einrichten durfte, dass dieser den Anspruch in Zukunft nicht geltend machen wird. Damit gelten für die Verwirkung drei Tatbestandsvoraussetzungen, ...
War der Brief an Euch beide gerichtet ?
Hier geht es um eine Forderung aus unerlaubter Handlung. Sollte Euer Anwalt gleich mal prüfen.
Also wenn die Forderung aus 2005 stammt und kein Titel vom Gericht vorliegt dann dürfte die Sache nach §§ 195, 199 (1) Nr.1 BGB verjährt sein. Hier dürfte die sog. regelmäßige Verjährungsfrist gelten und die müsste hier spätestens 2008 abgelaufen sein. Theoretisch könnte die Forderung noch nicht verjährt sein wenn die Verjährung gem. §§ 203, 204 BGB gehemmt wurde. Dies liegt z.B vor wenn die KVB Klage vor einem Gericht zur Durchsetzung der Forderungen eingereicht hat. Aber von allem was die Verjährung hemmt müsstet ihr eigentlich Kenntnis erlangt haben.
Wenn ein Titel vom Gericht vorliegen würde dann hätte mein Mann doch Post darüber erhalten?!Und dann hätte er die Forderung ja längst beglichen,wir sind komplett Schulden sowie Schufafrei.Um Rechnungen kümmern wir uns immer direkt,alles andere ist nicht unsere Art Dinge schleifen zu lassen.
Natürlich hättet ihr von einem Titel Kenntnis erlangt und Post bekommen. Um von einem Titel gegen sich keine Kenntnis zu erlangen müsste man m.E. schon von der Bildfläche verschwinden und dafür aktiv etwas tun. Also m.E könnt ihr recht sicher sein das die Sache schon längst verjährt ist.
Mach Die keine Sorge, diese Forderung ist längst verjährt.
https://www.channelpartner.de/a/ueber-die-verjaehrungsfristen-bei-schulden,287595
Die Frage ist nun ob wir auf das Schreiben reagieren sollen oder ignorieren?!Ignorieren ist eigentlich garnicht unsere Art.Ich werde mir gleich dennoch die Meinung unseres Anwaltes einholen.
Reagiert darauf mit Verweis auf BGB
Darf man fragen was bei raus kam? Bei mir ist genau das selbe
Ich warte auf den Rückruf unseres Anwaltes.Mir erscheint das sehr dubios.Nach 13 Jahren eine Forderung zu erheben+die imensen Zinsen?!Dann dazu das wir bis Dato nie ein Schreiben bezüglich des Vorwurfes erhalten haben.Das ist mir etwas suspekt.
Mit der KVB habe ich direkt nach erhalt des Briefes telefoniert,die Dame sagte natürlich das eine Forderung nicht verjährt.(Was ich auch nicht anders erwartet hatte seitens der Verkehrsgesellschaft).
Richtig Auskunft konnte (oder wollte?!)sie mir garnicht geben auf Grund der neuen Datenschutzverordnung.Selbst das Aktenzeichen wollte Sie nicht wissen.