WG Mitbewohner hat Schulden - Zwangsvollstreckung
Hallo,
Unser Mitbewohner bekommt seit ein paar Wochen immer wieder Briefe von Anwälten, Banken und Gerichten. Da wir natürlich neugierig sind und die Briefe frei herumliegen haben wir uns diese mal genauer angeschaut.
Was wir aus den Briefen herraus gelesen haben hat uns schockiert, er hat Schulden in Höhe von Mindestens 4000 Euro.
In den Briefen steht das wenn er nicht zahlt es zu einer Zwangsvollstreckung kommt. Da er nicht zahlt und auch keinen Widerspruch einlegt wird es wohl oder übel so weit konmmen.
Jetzt zu unserer Frage:
Kann ein Gerichtsvollzieher sich einfach Zugang zur Wohung verschaffen? Kann er dann wahllos Sachen Pfänden obwohl er nicht eindeutig weiß das sie vom Schuldner sind? Bringt es was wenn wir auf unseren "wertsachen" unsere Namen draufschreiben?
Danke schonmal im vorraus
4 Antworten
Also das sind ja mehrere Fragen auf einmal
- Der Gerichtvollzieher kommt nicht einfach so, sondern meldet sich vorher an. Sollte ihm nicht aufgemacht werden, gibt es einen zweiten Termin. Dieser kann mit er Polizei und einem Schlüsseldienst erfolgen.
zu 2. Eine Zwangsvollstreckung erfolgt zuerstmal auf den Konten des Schuldners, erst danach sind die persönlichen Sachen dran.
zu 3. Der GErichtsvollzieher darf nur Sachen pfänden, die eindeutig dem Schuldner gehören und nicht pfändungssicher sind
Der Gerichtsvollzieher darf alle Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam, § 808 ZPO des Schuldners befinden (idR in einer WG in seinem Zimmer, aber ggf. auch in den Gemeinschaftsräumen). Es kommt dabei nur auf den Geahrsam, nicht auf das Eigentum an. Daher solltet ihr darauf achten, wo sich eure Sachen befinden.
Der Gläubiger muss nicht zuerst die Konten versuchen zu pfänden. Es gibt da keine vorgegebene Reihenfolge. Das ist ein Irrglaube.
Hallo Nuernberger90,
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Deine eigentliche Frage haben schon chris61182 und Joschy0907 beantwortet. Vielleicht noch ein kleiner Hinweis. Bittet Eurem Mitbewohner dabei zu sein, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, so könnt Ihr dem Gerichtsvollzieher gleich sagen, welche Sache Euch und welche ihm gehören.
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Aber ich muss Euch nur im Bezug dadrauf warnen, dass die Briefen von Eurem Mitbewohner liest. Liegen offene Briefe rum, so wie ihr schreibt, ist es zwar vielleicht moralisch verwerflich wenn ihr diese lest, nicht aber strafrechtlich. Aber macht ihr seine Briefe auf und liest sie Euch durch ist das eindeutig eine Straftat nach § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnis)
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Gruß
TheGrow
Er kann sich zwar Zugang zu eurer Wohnung beschaffen, aber er kann nicht wahllos pfänden, er muß sich schon an die Dinge halten die von eurem Mitbewohner sind....