Ex Geldwerte Ansprüche?
Hallo und Hilfe!
Folgendes: ich habe mit meinem Geld, auf meinen Namen, ein Haus für mich und meinen Freund gekauft.
Dieses Haus wollten wir für uns renovieren. Da ich handwerklich unbegabt bin, hat mein Ex fast alles gemacht (freiwillig; es wurde von mir mehr als einmal angeboten, für bestimmte Arbeiten Firmen zu holen, wurde von ihm strikt abgelehnt). Er hat KEIN GELD reingesteckt!!! "Nur" Arbeit.
Es kam wie es kommen musste: er trennte sich von mir und zog aus (ich wollte es nicht).
Nun droht er mir mit Gericht für seine erbrachten Leistungen.
Mit was muss ich rechnen, wie ist die Rechtslage?
3 Antworten
Da kannst du ganz entspannt bleiben !!
Im Gegenteil, wenn du deinen Ex die Arbeiten die er dir in Rechnung stellen müsste bezahlst, würdest du dich der Förderung der Schwarzarbeit strafbar machen.
Von deinem Ex-Freund mal ganz zu schweigen. In dem Moment wo er für seine Arbeit Geld verlangt, würde dies natürlich als zu versteuerndes Einkommen zählen.
Hier handelt es sich eindeutig um Freundschaftsdienste die auf gegenseitige Unterstützung beruhen. In der Zeit in der dein Ex im Haus gearbeitet hat, hast du ihm sicher etwas zu essen gekocht oder seine Wäsche gewaschen, oder?
Genau genommen müssten man also deine Dienstleistung von seiner Forderung abziehen. Das ist natürlich Quatsch. Wäre er nicht abgehauen, hätte er ja mit dir zusammen in dem Haus gewohnt. Und das sicher mietfrei, oder?
Und selbst hierauf hätte er keinen gesetzlichen Anspruch wenn das mietfreie Wohnen nicht vorher, möglichst vertraglich vereinbahrt worden wäre.
Das Gleiche wäre es, wenn dein Arbeitskolle dir anbietet dich jeden Morgen mit zur Arbeit zu nehmen, weil er sowieso in die Richtung fährt und dir nach 6 Monaten eine Spritrechnung präsentiert, weil er nicht bei dir landen konnte.
Und dann wäre da ja auch noch die Haftungsfrage für die Gewerke, wenn man's ganz genau nimmt. Auf jeden Fall muss der der etwas in Rechnung stellen will, auch eine Rechnung stellen.
Ich weiß nicht was dein Ex von Beruf ist, aber einige Sachen hätte er wahrscheinlich gar nicht ausführen dürfen. Selbst dann nicht, wenn er ein Gewerbe angemeldet hätte.
Also lass ihn mal ruhig vor Gericht ziehen. Solange du nichts zahlst verhältst du dich auf jeden Fall genau richtig.
Guck dir das Spielchen noch eine Weile an und wenn es nervig statt amüsant wird, geh zum Anwalt, leg 50,- EUR auf den Tisch und lass den Anwalt einen gepfefferten Brief schreiben. Spätestens dann ist Ruhe - Garantiert.
Noch ein Tipp:
Du solltest in Zukunft nicht mehr davon reden, dass du das Haus für dich und deinen Freund gekauft hast, sondern du hast dir ein Haus gekauft in dem du zusammen mit deinem Freund leben wolltest.
Das er nun davon keinen Gebrauch gemacht hast, ist ja nun nicht deine Schuld.
Hier auch noch ein Link. Auf der Seite wird kannst gut beschrieben was z.B. Nachbarschaftshilfe und Freundschaftsdienste sind und wie schmal der Grad bis zur Schwarzarbeit ist.
Tipp:
Solltest du trotz allem deinen Freund finanziell unterstützen wollen, mach mit Ihm einen Darlehensvertrag. Von mir aus auch eine Schenkung. Aber unterschreib nie etwas, was in Verbindung mit Arbeit gegen Geldzahlungen steht.
Ist etwas länger geworden, aber ich hoffe meine Tipps konnten dir ein wenig weiterhelfen.
Viel Erfolg!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :)
Wenn nix abgesprochen war also kein schriftlicher bzw. Mündlicher Vertrag abgesprochen wurde und das Haus auf sie eingetragen usw hat er meines Wissens nach 0 Anspruch wäre ja auch kake wen doch 😂Dan könnte ja jeder dritte..... rechtsansprüche gültig machen wo kein Vertrag oder ähnliches abgesprochen war....
trotzdem würde es nicht schaden mal bei Anwalt zu vergewissern :D
Nein. Ohne Vertrag hat er keinen Anspruch.