Sollte ich in ein Haus investieren, welches mir nicht gehört?

14 Antworten

derzeit gehört dir nichts - und wenn ihr alles nicht weiter festhaltet, wird dies auch im Fall einer Trennung so bleiben.

Du kannst mit Deinen Mann allein eine schriftliche Vereinbarung treffen, in welcher ihr festhaltet, welche Beträge Du in das Haus investiert hast und dass diese Beträge bei einer Trennung zurück zu erstatten sind. Dies braucht auch nicht notariell zu sein - also kann man das günstig zu Hause realisieren.

Hinsichtlich der Überschreibung mit der Schwiegermutter würde ich aber versuchen, möglichst frühzeitig eine solche Überschreibung vorzunehmen. Dies sowohl von Gesichtspunkt der Übertragungskosten (renoviertes Haus ist mehr wert als unrenoviert - deshalb Kosten Übertragung höher) als auch für Euch zur Sicherheit. Nicht dass es noch mehr Erben oder so gibt.

Man muss in eurem Fall nicht gleich an Trennung oder Verkauf des Hauses hinter eurem Rücken denken. Wie sähe es aus, wenn deine Schwiegermutter plötzlich zum Pflegefall wird? Sie hat dann Grundvermögen und das muss für die Heimkosten eingesetzt werden. Im Laufe von mehreren Jahren kann dabei schon eine Immobilie komplett aufgebraucht werden. Auch wenn deine Schwiegermutter euch das Haus jetzt schenkt, ist der Gebäudewert 10 Jahre lang noch für das Sozialamt angreifbar. Eine Beratung durch einen erfahrenen Anwalt kann ich nur empfehlen, bevor ihr größere Summen in das Haus investiert!

Rechtlich, gehört dem das Haus, dem das Grundstück gehört. Egal wer welche finanziellen Mittel in das Haus gesteckt hat. Wenn der Eintrag für das Grundbuch umgeschrieben wird, achte darauf, dass nicht nur Deine Mann darin aufgeführt ist!!

Du solltest Dich daher unbedingt schriftlich Absicherung und einen anwaltlich oder notariell begleiteten Schrieb aufsetzen, den beide Parteien unterzeichnen, welche Geldleistung Du eingebracht ist und (ganz wichtig!:) die Regelung festlegen für den Fall der Trennung/Scheidung/Todesfall. Ansonsten stehst Du auf verlorenem Posten.

Diese bittere Erfahrung habe ich bereits hinter mir. Heute bin ich schlauer.

Ihr solltet alles schriftlich festhalten!

Niemand wünscht Deiner Schwiegermutter einen Unfall oder eine böse Krankheit, aber der Teufel schläft bekanntlich nicht; wenn die Erbfolge dann festgelegt ist, gibt es keine Unklarheiten.

Rechnungen sollte man sowieso, schon wegen der Gewährleistungspflicht aufbewahren.

Hallo,

Also ich versteht deine Einstellung, Liebe hin oder her, wieviele paare sind verliebt und trennen sich plötztlich und dann hast du das nachsehen, weil du in ein Haus geld gesteckt hast, was dir nicht gehört und worauf du keinen Anspruch hast.

Ich kann dir folgenden vernünftigen Tipp geben, du musst investitionen auf deinen Namen abrechnen lassen, nicht auf den deines mannes sondern auf deinen welche du dann auch bezahlst dann hast du im falle einer Scheidung (wovon man nicht ausgeht) die Rechnung für eine Treppe, Türen, das garagentor zur hand und eine bestätigung dafür, dass du in das Haus investiert hast.