Trennung.darf die ex ohne fragen das Haus betreten?

9 Antworten

Sie ist Miteigentümerin! Von daher darf sie das wohl.

Ja, darf Sie, weil sie im Grundbuch steht. Wenn dein Freund die Ex nicht im Haus haben möchte, dann muss er sie aus dem Grundbuch austragen lassen. Ohne ihre Zustimmung geht das nicht.

Wenn sie ihn noch im Grundbuch steht, ist sie nach wie vor mit Eigentümerin und darf das Haus auch entsprechend dann betreten, wenn Sie das wünscht.

Zahlung oder nicht, das spielt keine Rolle.

Wenn er ihr den Zugang verwehren möchte, sollte er schnellstmöglich die Eintragung im Grundbuch ändern lassen.

GoodFella2306  19.07.2017, 13:03

unter welchen Bedingungen die Eintragung im Grundbuch geändert wird, war hier nicht die Frage.

GoodFella2306  19.07.2017, 13:26

bevor sich das ganze jetzt noch ewig und drei Tage in die Länge zieht, würde ich erneut vorschlagen dass ihr euch einen Rechtsanwalt holt. Dieses Thema ist zu kompliziert, um es in Gänze und sinnvoll auf einer solchen Plattform wie hier zu erörtern.

GoodFella2306  19.07.2017, 13:16

Ja nee is klar. Hast du eine Ahnung, wie viel Kohle dabei drauf geht wenn man das Haus einfach so in den Sack gehen lässt? Also Vorstellungen haben manche...

Mupie85 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:24
@GoodFella2306

Ja natürlich weiss ich das das ist das was wir ja verhindern wollen er zählt ihr ja die Kohle zurück den Anteil um fair zu bleiben da sie ja da nicht mehr lebt er zahlt ja trotzdem weiterhin den kredit bei der bank meine ja das Geld was er ihr fairerweise überweist das er sie dann einfach zahlen lässt wenn sie schon ihr recht nimmt weiter ins Haus zu gehen ohne zu fragen dann kann er ja auch sein recht in Anspruch nehmen und das ist wenn sie im grundbuch steht und mit schuldnerin ist dann auch weiter mit zahlt 

GoodFella2306  19.07.2017, 13:06

wie man an deinen weiteren Schilderungen sieht, ist die Sachlage doch komplizierter als es für eine solche Internetplattform wie hier möglich ist, Sie ausreichend beantworten zu können. Insofern sollten gerade bei Streitigkeiten bezüglich einer Immobilie alleine schon aufgrund des Sach Wertes immer ein Anwalt hinzugezogen werden.

Mupie85 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:09
@GoodFella2306

Ja da werden wir wohl nicht drum zu kommen haben natürlich uns überall Beratung geholt aber es sieht schlecht aus wenn die Bank nicht mit spielt puhh hätte nie gedacht das das so komplex ist 

schelm1  19.07.2017, 13:13
@GoodFella2306

Er kann die Zahlung stoppen!

Erhält die Bank keine Zahlungen mehr, dann kündigt Sie den Kredit und die in diesem Zusammenhang gestellten Sicherheiten (Grundschuld).

Sie wird die Sicherheiten verwerten und in diesem Zusmmenhang das Haus zwangsversteigern lassen.

Aus dem Erlös erhält dann nach Abzug der Verfahrenskosten und der Restforderung der Bank jeder Exeigentümer den Anteil, zu dem er im Grundbuch eingetragen war.

Das geht alles sehr einfach!

Mupie85 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:19
@schelm1

Ne er will das Haus ja behalten aber da sie sie Hälfte der Schulden aufgenommen hat zieht die Bank das von ihrem Konto ab mein Partner überweist den Anteil an ihr zurück also hat sie keine Zahlung mehr an das Haus geleistet ich meine dürfte er für sich die Zahlung einfach einstellen die er ihr zurück überweist er zählt den Betrag ja weiter der Bank nur wenn sie sich das Recht einbehält weiter das Haus zu betreffen dann kann mein Partner dafür ja auch verlangen das sie weiter zahlt.es wäre sonst ja unfair 

Mupie85 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:04

Ja das will er auch aber die Bank will sie nicht raus lassen weil die der Meinung sind er hat nach Angaben der kosten nicht genug über für sich..obwohl er bestens zurecht kommt alleine.aber darf er dann die Zahlung dann stoppen?das sie selber weiter bezahlen muss ihren anteil? Wenn es hier um recht geht und er moralisch dies schon ein hält.das sind ja blöde Rechte ':/ Also wenn wir abends fern gucken dürfte sie so rein kommen und sich am besten neben uns setzen? ':-)oh man 

schelm1  19.07.2017, 13:02

Das dürfte aber ohne die Genehmigung durch die Miteigetümerin kaum möglich sein, ohne die Zwangsversteigerung zu betreiben oder im Wege des Halbteilankaufes die Expartnerin, wenn die das annehmen möchte, finanziell angemessen zu entschädigen.

Ich fasse zusammen: Ja die EX darf als Eigentümer zu 1/2 die Wohnung rechtlich jederzeit betreten, moralisch sollte man sich fairness halber jedoch ankündigungen. Wenn dein Freund bereits weiß, dass die Bank ihm allein den Kredit nicht überschreibt, dann sollte man schnellst möglich nach einer Lösung suchen. Es ist ja nicht mit der Restzahlung des Kredits getan, die EX will ihren Halbanteil ja auch ausbezahlt haben. Wenn sie ihre Hälfte der Darlehenstilgung weiter zahlen soll, kann sie im Gegenzug für ihre Hälfte Miete verlangen oder soll sie wieder einziehen? Wenn du ihre Hälfte noch nicht übernehmen willst ( oder er das nicht will) hälst du dich am Besten raus. Es sind nicht deine Finanzen. 

Natürlich darf sie das. Sie steht im Grundbuch, sie ist Miteigentümerin. Streng genommen hätte sie auch gar nicht ausziehen müssen.