Exfreundin will für Vertragshandy nicht aufkommen, wie weit ist sie verpflichtet?
als meine Exfreundin und ich noch zusammen waren habe ich einen partnervertrag bei o2 abgeschlossen und gleichzeitig auch ein handyvertrag mit einbezogen.
Nachder unserer Trennung und der Trennung der Telefonnummern möchte sie ihre vertragskosten der Hardware nicht bezahlen.
Nun ist die Frage wie weit bin ich damit Verpflichet die Rechnung zu bezahlen und wie weit ist sie verpflichtet?
3 Antworten
Da Du auf dem Kaufvertrag für das Handy stehst, bist du für die Rechnung verantwortlich und musst die zahlen.
Zeitgleich kannst du aber als Eigentümer die Herausgabe des Gerätes von der Ex fordern...zivilrechtlich erstmal. Weigert sie sich, dann Strafanzeige wegen Unterschlagung paralell zur zivilrechtlichen Forderung auf Herausgabe.
Wird die Rechnung auf euch beide aufgeteilt?
Wie erwähnt, wenn der 2.Teil auf die lautet und du den 1. Teil bezahlt hast, dann wird sie gemahnt. Sonst kannst du bei O2 anrufen, denen Bescheid geben und fragen.
Hab ich schon. Da ich leider das gerät gekauft habe, und beide Verträge da noch auf meinem namen liefen, soll ich das jetzt bezahlen
Dann musst du das leider tun.
Den Anbieter interessiert das nicht. Der will sein Geld.
Dann schon, ja
Aber ich bin doch der Eigentümer, sie nur die besitzerin. Ich kann doch das Geld einfordern oder nicht?
Dem Anbieter ist das ziemlich Wurst, wie schon geschrieben wurde. Wenn du Beweise für ihre Nutzung hast. Aber da du der Eigentümer bist, musst du auch zahlen.
Wenn ihr gemeinsam den Vertrag geschlossen habt, interessiert das den Anbieter nicht, wie ihr das im Innenverhältnis regelt.
Ihr seid BEIDE gesamtschuldnerisch haftbar. Zahlt einer nicht, muss der andere eben zahlen und zusehen, wie er sein Geld zurück bekommt.
Ohne Klage wird da nichts gehen.
Das bedeutet wenn ich nicht Zahle, bekommt die die Rechnung aufgetischt?
Der Anbieter kann sich aussuchen, an wen er sich wendet. Wo er die besten Aussichten sieht, wird er das Mahnverfahren einleiten.
Naja, sie hat den 2. Teil (also ihre Telefon nummer) schon auf ihre daten genommen.
Aber das Handy ist ein eigenstelliger Vertrag.
Da sie das telefon nutzt, also geöffnet, und gebrauchtspuren hinterlassen hat ist das eig ihre aufgabe das telefon auf sich schreiben zu lassen.
Aber dazu weigert sie sich und lässt mich auf die kosten sitzen.