Exfreundin will für Vertragshandy nicht aufkommen, wie weit ist sie verpflichtet?

3 Antworten

Da Du auf dem Kaufvertrag für das Handy stehst, bist du für die Rechnung verantwortlich und musst die zahlen.

Zeitgleich kannst du aber als Eigentümer die Herausgabe des Gerätes von der Ex fordern...zivilrechtlich erstmal. Weigert sie sich, dann Strafanzeige wegen Unterschlagung paralell zur zivilrechtlichen Forderung auf Herausgabe.

Wird die Rechnung auf euch beide aufgeteilt?

TheOnlyMan866 
Beitragsersteller
 01.03.2019, 13:12

Naja, sie hat den 2. Teil (also ihre Telefon nummer) schon auf ihre daten genommen.

Aber das Handy ist ein eigenstelliger Vertrag.

Da sie das telefon nutzt, also geöffnet, und gebrauchtspuren hinterlassen hat ist das eig ihre aufgabe das telefon auf sich schreiben zu lassen.

Aber dazu weigert sie sich und lässt mich auf die kosten sitzen.

xmrsbora  01.03.2019, 13:14
@TheOnlyMan866

Wie erwähnt, wenn der 2.Teil auf die lautet und du den 1. Teil bezahlt hast, dann wird sie gemahnt. Sonst kannst du bei O2 anrufen, denen Bescheid geben und fragen.

TheOnlyMan866 
Beitragsersteller
 01.03.2019, 13:20
@xmrsbora

Hab ich schon. Da ich leider das gerät gekauft habe, und beide Verträge da noch auf meinem namen liefen, soll ich das jetzt bezahlen

DerHans  01.03.2019, 13:23
@xmrsbora

Den Anbieter interessiert das nicht. Der will sein Geld.

xmrsbora  01.03.2019, 13:24
@DerHans

Dann schon, ja

TheOnlyMan866 
Beitragsersteller
 01.03.2019, 13:31
@xmrsbora

Aber ich bin doch der Eigentümer, sie nur die besitzerin. Ich kann doch das Geld einfordern oder nicht?

xmrsbora  01.03.2019, 13:33
@TheOnlyMan866

Dem Anbieter ist das ziemlich Wurst, wie schon geschrieben wurde. Wenn du Beweise für ihre Nutzung hast. Aber da du der Eigentümer bist, musst du auch zahlen.

Wenn ihr gemeinsam den Vertrag geschlossen habt, interessiert das den Anbieter nicht, wie ihr das im Innenverhältnis regelt.

Ihr seid BEIDE gesamtschuldnerisch haftbar. Zahlt einer nicht, muss der andere eben zahlen und zusehen, wie er sein Geld zurück bekommt.

Ohne Klage wird da nichts gehen.

TheOnlyMan866 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 09:46

Das bedeutet wenn ich nicht Zahle, bekommt die die Rechnung aufgetischt?

DerHans  06.03.2019, 11:42
@TheOnlyMan866

Der Anbieter kann sich aussuchen, an wen er sich wendet. Wo er die besten Aussichten sieht, wird er das Mahnverfahren einleiten.