Kamin-Ofen im Miethaus kaputt - wer muss für den neuen aufkommen?
Wir haben ein schönes Haus gemietet, dass zwar mit einer Zentralheizung beheizt wird, im Zentrum des Hauses steht jedoch ein Kaminofen. Da man das Haus an sehr kalten Tagen mit der "normalen" Heizung kaum richtig warm bekommt (ist etwas größer). Der Kaminofen war allerdings nicht mehr intakt und es musste ein neuer her.
Meine Frage: Müssen wir als Mieter dann den neuen Ofen bezahlen oder ist die Vermieterin verpflichtet, einen intakten Ofen zur Verfügung zu stellen? Sie möchte das nicht so gerne, ist ihr Aussage....
Theoretisch funktioniert die Heizung ja - doch wenn man nur mit Öl heizt ist das auch ganz schön teuer... Können wir die Vermieterin dazu verpflichten, die Kosten für den neuen Ofen zu übernehmen?
DANKE!
13 Antworten
Wenn die Wohnung euch mit dem nicht brauchbaren Ofen vermietet wurde und der Vermieter das Teil nicht ersetzen will kannst du nichts machen. Weil du eben das Haus auch sonst heizen kannst. Zumindest wenn ihr das von Anfang an gewusst habt. Wenn man euch den Ofen als funktionsfähig vermietet hat, muss der Vermieter das Teil reparieren oder ersetzen lassen oder die Miete mindern.
Korrekte Antwort.
Wurde der Kaminofen mitgemietet ist die VMn zuständig.
Sie ist während des Mietverhältnisses verantwortlich die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten bzw., wenn nötig, in diesen zu versetzen.
§535 BGB
Ja, aber: Musste der Kaminofen tatsächlich ersetzt werden, weil er nicht mehr zu reparieren war? Wer hat festgestellt, dass der Kaminofen nicht mehr brauchbar ist und ersetzt werden muss? Hat der Mieter einen neuen Kaminofen ohne Rücksprache mit der Vermieterin angeschafft und präsentiert ihr jetzt die Rechnung? Das ist alles nicht klar.
Richtig, wenn der Kaminofen nicht funktioniert, muss er halt repariert werden. Dafür ist die Vermieterin zuständig. Aber sie muss keinen neuen anschaffen, wenn der vorhandene durchaus gangbar gemacht werden kann.
Die Wohnung wurde MIT Ofen gemietet? Wenn auch defekt, aber Zubehör in der Wohnung. Da ist der Vermieter in der Pflicht.
So wie ich das lese, war der Ofen von Anfang an kaputt und ihr wusstet das? Wurde euch vertraglich zugesichert, dass ein neuer rein kommt? Wenn nicht, dann müsst ihr euch mit der Vermieterin einigen, verpflichtet ist sie nicht dazu, die Kosten zu übernehmen, wenn die Heizung ansonsten funktioniert.
So wie es scheint gehört er zur vermietenden Sache, und die muss auch instandgehalten werden. Damit ist der Vermieter in der Pflicht.